Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Beat Bläsi, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Beat Bläsi finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 53 / vom 16.03.2001

    • Andere oder unbekannte Gründe: Thurgau (4460) Löschung eines Pfandtitels (Art. 69 VZG) In der am 26. Januar 2001 durchgeführten betreibungsamtlichen Versteigerung ist der nachfolgende auf diesem Grundstück haftende Schuldbrief gänzlich zu Verlust gekommen und im Grundbuch gelöscht worden. Grundpfandrecht: Inhaberschuldbrief von nominal CHF 150 000.-, im 5. Rang, datiert den 19. Juni 1992. Grundpfand: EBlatt/Parz. Nr. 1370, ca. 11,34 a Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten in Affeltrangen, Hauptstrasse 18, mit Wohnhaus-Restaurant-Remise, Assek. Nr. 79; Schopf Assek.-Nr. 80. Schuldner: Bläsi Beat, Voa Pedra Grossa, 7078 Lenzerheide. Dem Inhaber dieses Schuldbriefes wird hiermit angezeigt, dass gemäss Art. 69 Abs. 2 der Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken die Veräusserung oder Verpfändung der zu Verlust gekommenen Pfandtitel als Betrug strafbar wäre. 9555 Tobel, 20. Februar 2001 Betreibungsamt Affeltrangen
  • SHAB: 87 / vom 04.05.2000

    • Auflösung der Firma: 28.04.2000 (1370) Beat Bläsi, in Affeltrangen, Umbauten und Generalunternehmen, Einzelfirma (SHAB Nr. 152 vom 09. 08. 1995, S. 4464). Die Firma ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.
  • SHAB: 164 / vom 26.08.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Thurgau (15866) Betreibungsrechtliche Liegenschaftssteigerung Schuldner und Pfandeigentümer: Bläsi Beat, geb. 30. August 1954, von Vaz/Obervaz, Voa Pedra Grossa, 7078 Lenzerheide. Steigerungstag: Dienstag, 27. Oktober 1998, 15 Uhr. Steigerungsort: Betreibungsamt Sulgen, Kirchstrasse 21, 8583 Sulgen. Ende der Eingabefrist: 10. September 1998. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: vom 24. September 1998 bis 5. Oktober 1998. Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 642 12 16. Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Grundpfandgläubigers im 1. bis 3. Rang. Liegenschaft Grundbuch Buchackern Parz. Nr. 41, E.Bl. 211 = 7,52 a Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten, mit: Wohnhaus mit Scheune, Restaurant zur «Linde» Nr. 441, Buchackern. Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 345 000.- Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 40 000.-, in bar oder durch Übergabe eines von einer Schweizer Gross-, Kantonal- oder Raiffeisenbank an die Order des Betreibungsamtes 8583 Sulgen ausgestellten Bankschecks zu zahlen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem Betreibungsamt Sulgen, Kirchstrasse 21, 8583 Sulgen, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin, innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. 8583 Sulgen, 18. August 1998 Betreibungsamt Sulgen
  • SHAB: 164 / vom 26.08.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Thurgau (15867) Betreibungsrechtliche Liegenschaftssteigerung Schuldner und Pfandeigentümer: Bläsi Beat, geb. 30. August 1954, von Vaz/Obervaz, Voa Pedra Grossa, 7078 Lenzerheide. Steigerungstag: Dienstag, 27. Oktober 1998, 14 Uhr. Steigerungsort: Betreibungsamt Sulgen, Kirchstrasse 21, 8583 Sulgen. Ende der Eingabefrist: 10. September 1998. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: vom 24. September 1998 bis 5. Oktober 1998. Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 642 12 16. Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Grundpfandgläubigers im 1. bis 7. Rang. Liegenschaften Grundbuch Kradolf Nr. 1 Parz. Nr. 328, E. Bl. 209 = 8,27 a Gebäudegrundfläche, Hofraum, Garten und Fahrweg, mit: Mehrfamilienhaus und Garagen Nr. 350, im «Oberfeld» Oberfeldstrasse 19 Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 610 000.- Nr. 2 Parz. Nr. 330, E.Bl. 211 = 14,13 a Gebäudegrundfläche, Hofraum, Garten und Fahrweg, mit: Mehrfamilienhaus und Garagen Nr. 351, Mehrfamilienhaus und Garagen Nr. 352, Oberfeldstrasse 21 und 23 Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 1 280 000.- Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 60 000.- für das Steigerungsobjekt Nr. 1 und Fr. 100 000.- für das Steigerungsobjekt Nr. 2, in bar oder durch Übergabe eines von einer Schweizer Gross-, Kantonal- oder Raiffeisenbank an die Order des Betreibungsamtes 8583 Sulgen ausgestellten Bankschecks zu zahlen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem Betreibungsamt Sulgen, Kirchstrasse 21, 8583 Sulgen, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin, innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. 8583 Sulgen, 18. August 1998 Betreibungsamt Sulgen
  • SHAB: 152 / vom 09.08.1995

    • Firmensitz geändert: 26. Juli 1995 Beat Bläsi, in Märwil (SHAB Nr. 176 vom 12. 9. 1994, S. 5061). Sitz neu: Affeltrangen.
  • SHAB: 0 / vom 12.09.1994

    • Personen/Zeichnungsberechtigte: 1. September 1994 Beat Bläsi, in Märwil, Umbauten und Generalunternehmen (SHAB Nr. 98 vom 24. 5. 1993, S. 2630). Die Firmainhaber wohnt nun in Valbella.
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