Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Verein Schweizer Kinderhilfe in Liquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Verein Schweizer Kinderhilfe in Liquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 0 / vom 25.03.2021

    • Auflösung der Firma: Löschung Verein Schweizer Kinderhilfe in Liquidation, St. Gallen Verein Schweizer Kinderhilfe in Liquidation, in St. Gallen, CHE-103.649.568, Verein (SHAB Nr. 218 vom 10.11.2015, S.0, Publ. 2472299). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 155 HRegV (in der bis 31. Dezember 2020 gültig gewesenen Fassung) von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde. Amt für Handelsregister und Notariate Kanton SG Tagebuch Nr. 3178 vom 22.03.2021 HR03-1005133388
  • SHAB: 0 / vom 09.02.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 08.02.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 0 / vom 05.02.2021

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 218 / vom 10.11.2015

    • Namensänderung, Personen/Zeichnungsberechtigte, Auflösung der Firma: SG Mutationen Verein Schweizer Kinderhilfe, in St. Gallen, CHE-103.649.568, Verein (SHAB Nr. 112 vom 09.06.2000, S. 3937). Name neu: Verein Schweizer Kinderhilfe in Liquidation. Der Verein ist mit Beschluss der Vereinsversammlung vom 07.05.2002 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Zuberbühler, Dr. Hans, von Herisau, in St. Gallen, Präsident des Vorstandes und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Präsident des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien); Grossmann, Dr. Benno, von Fischbach und Grosswangen, in Teufen AR, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Herisau). Tagebuch Nr. 10023 vom 05.11.2015 02472299
  • SHAB: 112 / vom 09.06.2000

    • Firmensitz geändert, Personen/Zeichnungsberechtigte: 05.06.2000 (3981) Verein Schweizer Kinderhilfe, in St. Gallen, Hilfeleistung an schwache Mitmenschen usw. Verein (SHAB Nr. 80 vom 27. 04. 1993, S. 2039). Domizil neu: c/o Dr. Hans Zuberbühler, Bruggwaldstrasse 58b, 9008 St. Gallen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schuchter, Willy, von Uzwil, in St. Gallen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Sutter, Vreni, von Pratteln und Herisau, in Herisau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Zuberbühler, Dr. Hans, von Herisau, in St. Gallen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Beck, Thomas, von Tramelan, in Hundwil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Anzeige
Anzeige