Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Vidcom Trading AG in Konkursliquidation, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Vidcom Trading AG in Konkursliquidation finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 109 / vom 08.06.1995

    • Andere oder unbekannte Gründe: 1. Juni 1995 (11232) Vidcom Trading AG in Konkursliquidation, in Rüti ZH, Handel mit Waren aller Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 126 vom 2. 7. 1993 S. 3448). Mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Hinwil vom 14.02.1995 wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Firma wird im Sinne von Art. 66, Abs. II, Satz 2 HRegV gelöscht.
  • SHAB: 39 / vom 24.02.1995

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (2316) Über die Vidcom Trading AG, mit Sitz in Rüti ZH, Dorfstrasse 4, 8630 Rüti ZH, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Hinwil ZH vom 1. April 1993 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters am 14. Februar 1995 mangels Aktiven wieder eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 6. März 1995 die Durchführung des Verfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr. 7500.- leistet, gilt das Verfahren als geschlossen. 8636 Wald, 15. Februar 1995 Konkursamt Wald Postfach 246, Wald
  • SHAB: 0 / vom 07.10.1994

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Zürich (12529) Kollokationsplan und Inventare Im Konkurse über Vidcom Trading AG, mit Sitz in Rüti ZH, Dorfstrasse 4, 8630 Rüti ZH, liegen der Kollokationsplan und die Inventare den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Wald, Gartenstrasse 1c, 8636 Wald, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 7. Oktober 1994 durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Hinwil ZH anzuheben. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert der gleichen Frist sind beim Konkursamt Wald, 8636 Wald, schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8636 Wald, 28. September 1994 Konkursamt Wald Postfach 246, Wald
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