Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Wohlfahrtsfonds für das Personal der Arter Regelgetriebe AG, Männedorf, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Wohlfahrtsfonds für das Personal der Arter Regelgetriebe AG, Männedorf finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 68 / vom 09.04.1999

    • Auflösung der Firma: 01.04.1999 (7393) Wohlfahrtsfonds für das Personal der Arter Regelgetriebe AG, Männedorf, in Männedorf, Stiftung (SHAB Nr. 69 vom 11. 04. 1994, S. 1928). Die Stiftung ist gemäss Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 29.01.1999 aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht.
  • SHAB: 234 / vom 02.12.1998

    • Andere oder unbekannte Gründe: Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 742 und 745 OR Wohlfahrtsfonds für das Personal der Arter Regelgetriebe AG, Männedorf, Männedorf Erste Veröffentlichung Da die Zweckverwirklichung der Stiftung wegen Vermögenslosigkeit gemäss Art. 88 Abs. 1 ZGB unmöglich geworden ist, soll die Stiftung liquidiert werden. Die Gläubiger und Destinatäre werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen schriftlich beim Amt für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich, Nordstrasse 20, Postfach, 8090 Zürich, anzumelden. (A 6893³) 8090 Zürich, 2. Dezember 1998 Amt für berufliche Vorsorge
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