Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Zwi-Plast, Zweifel Hans Ulrich, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Zwi-Plast, Zweifel Hans Ulrich finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 33 / vom 16.02.2001

    • Andere oder unbekannte Gründe: Zürich (2783) Grundpfandverwertung Schuldner und Pfandeigentümer: Zweifel Hans-Ulrich, geb. 1947, von Linthal GL, wohnhaft in 8750 Glarus, Schatzgutstrasse 3. Steigerungstag: Donnerstag, 3. Mai 2001, 14.15 Uhr. Steigerungslokal: Gemeindehaus, Büro 309, 3. Stock, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti. Eingabefrist: 8. März 2001. Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 28. März bis 6. April 2001, jeweils 8 bis 11.30 Uhr, Betreibungsamt Rüti, Büro 210, Gemeindehaus Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti. Besichtigung: Freitag, 9. März 2001, und Freitag, 6. April 2001, jeweils 14 bis 14.30 Uhr. Grundstück: in der Gemeinde Rüti, laut Grundregisterblatt 1827, Plan 46, Kat. Nr. 4859 1 Wohnhaus, unter Vers.-Nr. 2285 für CHF 402 000.- versichert (Schätzungsjahr 1995) 1 Garagegebäude unter Vers.-Nr. 668 für CHF 12 800.- versichert (Schätzungsjahr 1995) mit 756 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten, Niggitalstrasse 32, Niggital, Rüti ZH. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 600 000.- ohne Wohnrecht CHF 350 000.- mit Wohnrecht Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin im 1. Rang. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, CHF 40 000.- in bar oder mit einem an die Order des Betreibungsamtes Rüti ZH ausgestellten Bankcheck einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 8. März 2001 beim unterzeichneten Betreibungsamt anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8630 Rüti ZH, 16. Februar 2001 Betreibungsamt Rüti ZH
  • SHAB: 139 / vom 19.07.2000

    • Auflösung der Firma: 7. Juli 2000 Zwi-Plast, Zweifel Hans Ulrich, in Reichenburg, Aufbereitung von Kunststoff, Einzelfirma (SHAB Nr. 35 vom 18. 02. 1994, S. 960). Über den Inhaber dieser Einzelfirma ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten des Kantons Glarus vom 14. 2. 2000 der Konkurs eröffnet worden. Das Verfahren wurde mit Verfügung des gleichen Richters vom 17. 4. 2000 mangels Aktiven eingestellt. Der Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Die Firma wird von Amtes wegen gelöscht.
  • SHAB: 81 / vom 26.04.2000

    • Konkurs/ Nachlassstundung: Glarus (7572) Gemeinschuldner: Zweifel Hans Ulrich, geboren 8. Februar 1947, von Linthal, Inhaber EF ZWIPLAST, Hans Ulrich Zweifel, mit Sitz in 8864 Reichenburg, wohnhaft Areal Legler, 8777 Diesbach. Mit Verfügung vom 14. Februar 2000 hat der Kantonsgerichtspräsident, 8750 Glarus, über Zweifel Hans Ulrich, 8777 Diesbach, den Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mangels Aktiven im Sinne von Art. 230 SchKG am 17. April 2000 wieder eingestellt. Sofern nicht ein Gläubiger innert der Frist von 10 Tagen seit dieser Publikation die Durchführung des Konkurses verlangt und gleichzeitig einen Kostenvorschuss im Betrage von CHF 10 000.- (Nachforderungsrecht vorbehalten) leistet, gilt das Verfahren als geschlossen. 8750 Glarus, 26. April 2000 Konkursamt des Kantons Glarus: Christof Störi
  • SHAB: 0 / vom 18.02.1994

    • Gründung der Firma, Personen/Zeichnungsberechtigte: 10. Februar 1994 Zwi-Plast, Zweifel Hans Ulrich, in Reichenburg, Mühlestrasse, 8864 Reichenburg, Einzelfirma (Neueintragung). Inhaber dieser Firma ist Hans Ulrich Zweifel, von Linthal GL, in Rüti ZH. Aufbereitung von Kunststoff.
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