Ci-après la liste des informations concernant l'entreprise All Round Import Trade L + J Gnägi publiées par la Feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ou le Journal officiel électronique de l'administration du Liechtenstein à partir de 1994. Vous trouverez d'autres informations et des données financières concernant All Round Import Trade L + J Gnägi sous les autres points du menu.

    FOSC : 0 / du 11.01.2019

    • Dissolution de l'entreprise: Cancellatione All Round Import Trade L + J Gnägi, Lavertezzo All Round Import Trade L + J Gnägi, in Lavertezzo, CHE-101.977.719, società in nome collettivo (Nr. FUSC 179 del 16.09.1992). La società è cancellata dufficio conformemente allart. 155 cpv. 3 ORC. Registro di commercio del Cantone Ticino Giornale no 232 del 08.01.2019 HR03-1004539538
  • FOSC : 0 / du 22.10.2018

    • Autres ou raisons inconnues: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • FOSC : 0 / du 19.10.2018

    • Autres ou raisons inconnues: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • FOSC : 0 / du 18.10.2018

    • Autres ou raisons inconnues: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • FOSC : 164 / du 27.08.2018

    • Autres ou raisons inconnues: Aufforderungen gem. Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Handelsregisteramt des Kantons Bern vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern fordert die zur Anmeldung verpflichteten Personen auf, innert 30 Tagen die Löschung anzumelden oder mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Sofern die zur Anmeldung verpflichteten Personen oder die Gesellschaft auf diese Aufforderung nicht reagieren, wird vermutet, dass die Rechtseinhe keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Akt mehr hat.
Publicité
Publicité