SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 04.04.1997 – Kanton Schwyz

    • Schwyz (6187) Schuldnerin: AWT Telecom AG (vormals AW Audioworld AG), 8852 Altendorf, Breitenstrasse 15. Konkurseröffnung: 25. Februar 1997. Summarisches Konkursverfahren gemäss Art. 231 SchKG. Frist zur Forderungseingabe: 9. Mai 1997. Die Forderungen oder Ansprüche sind unter Einlegung der Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) dem Konkursamt einzugeben. Allfällige Zinsen bis zur Konkurseröffnung sind auszurechnen, ansonsten Abweisung erfolgt. Ebenso sind die Kosten auszuweisen. Desgleichen werden die Schuldner und Pfandgläubiger der Kridarin aufgefordert, sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, mit Strafandrohung für den Unterlassungsfall. 8853 Lachen, 27. März 1997 Konkursamt March

    • Schwyz (6150) Der Einzelrichter des Bezirkes Höfe hat am 3. Februar 1997 über die ED Helbling AG, Seestrasse 42, 8806 Bäch, Gemeinde Freienbach, den Konkurs eröffnet, mit Verfügung vom 21. März 1997 ihn mangels Aktiven wieder eingestellt. Das Verfahren gilt als geschlossen, falls nicht ein Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 4. April 1997 die Durchführung des Verfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr. 4000.- leistet. 8832 Wollerau, 21. März 1997 Konkursamt Höfe Postfach, Wollerau

    • Schwyz (6188) Vorläufige Konkursanzeige Mit Verfügung des Einzelrichters der March vom 7. Februar 1997 ist über die nachfolgende Firma der Konkurs eröffnet worden: Jud AG, Dachdeckergeschäft, Ussbergstrasse, 8864 Reichenburg. Die Anzeige über die Art des Verfahrens, eventuell Frist zur Forderungseingabe usw. erfolgt später. 8853 Lachen, 27. März 1997 Konkursamt March

    • Schwyz (6200) Mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirks Küssnacht vom 11. März 1997 ist über die Kistplay AG, Giessenweg 7, 6403 Küssnacht, der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung desselben Richters vom 24. März 1997 mangels Aktiven wieder eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger der Schuldnerin binnen 10 Tagen, ab dieser Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 4. April 1997 an gerechnet, die Durchführung des Verfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss von Fr. 4000.- leistet, gilt das Verfahren als geschlossen. 6403 Küssnacht, 27. März 1997 Konkursamt Küssnacht

    • Schwyz (6152) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurs über die Viva Finanz AG, Kirchstrasse 42, 8807 Freienbach, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 4. April 1997 durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter des Bezirksgerichtes Höfe, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau, anzuheben. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig. Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke sind innert 10 Tagen nach der oben genannten Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich beim Bezirksgerichtspräsidenten als Aufsichtsbehörde einzureichen. Innert 10 Tagen sind beim Konkursamt Höfe Begehren um Abtretung der Rechte gemäss Art. 260 SchKG schriftlich einzureichen und zwar: - zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, und - zur Bestreitung der Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8832 Wollerau, 1. April 1997 Konkursamt Höfe Roosstrasse 3, Postfach, Wollerau