SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 04.07.1996 – Kanton Glarus

    • Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäss Art. 824 und 826 OR Kidder, Peabody Effekten AG, Glarus Erste Veröffentlichung Die Generalversammlung der Kidder, Peabody Effekten AG, Glarus, vom 27. Juni 1996 hat die Umwandlung der Gesellschaft in die Kidder, Peabody GmbH, Glarus, gemäss Art. 824ff OR beschlossen. Die Kidder, Peabody Effekten AG ist damit aufgelöst. Die Aktiven und Passiven der aufgelösten Gesellschaft sind auf dem Weg der Universalsukzession auf die Kidder, Peabody GmbH übergegangen. Den Gläubigern der aufgelösten Kidder, Peabody Effekten AG wird hiermit bekanntgegeben, dass sie binnen zweier Monate, von der dritten Bekanntmachung dieses Schuldenrufes im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet, ihre Forderung schriftlich bei der Kidder, Peabody GmbH, c/o Dr. Alfred Heer, Rechtsanwalt, Burgstrasse 28, 8750 Glarus, anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen können. (A 2363³) 8750 Glarus, 27. Juni 1996 Kidder, Peabody Effekten AG

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Limatic AG, Glarus Erste Veröffentlichung Aktiven von Fr. 979 705.80 und Passiven von Fr. 27 776.85 der Limatic AG, Glarus, gemäss Fusionsübernahmebilanz per 1. Januar 1996 gehen nach Massgabe von Art. 748 OR per 1. Januar 1996 auf die Konaka Holding AG, Glarus, über. Infolge Fusion ist die Limatic AG, Glarus, aufgelöst. Schulden der aufgehobenen Gesellschaft werden bei Fälligkeit von der Konaka Holding AG, Glarus, beglichen. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen gegen die Limatic AG, Glarus, innert einer Frist von zwei Monaten nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes schriftlich bei der Konaka Holding AG, mit Sitz in 8750 Glarus, anzumelden. Ohne Forderungsanmeldung innert der gesetzlichen Frist wird der Verzicht auf Sicherstellung angenommen. (A 2362³) 8750 Glarus, 21. Juni 1996 Konaka Holding AG

    • Herabsetzung des Aktien- oder Partizipationskapitals und Aufforderung an die Gläubiger gemäss Art. 733 OR Textilfabriken Cotlan AG, Rüti GL Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Textilfabriken Cotlan AG, mit Sitz in Rüti GL, vom 28. Juni 1996 hat beschlossen, das Aktienkapital von Fr. 2 500 000.- auf Fr. 100 000.- herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Vernichtung von 2400 Aktien à Fr. 1000.- und Gutschrift des Betrages von Fr. 2 400 000.- auf das Kontokorrent der Aktionäre. Durch einen besonderen Revisionsbericht ist festgestellt, dass die Forderungen der Gläubiger trotz Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind. Gemäss Art. 733 OR wird den Gläubigern bekanntgegeben, dass sie binnen 2 Monaten von der dritten Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet ihre Forderungen bei Dr. J. Scherrer, Rechtsanwalt, Falkenstrasse 14, 8008 Zürich, der mit der Durchführung des Gläubigerschutzverfahrens im Sinne von Art. 733 und 734 OR beauftragt wurde, anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen können. (A 2342³) 8008 Zürich, 28. Juni 1996 Dr. J. Scherrer