SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 15.07.2011 – Kanton Schaffhausen

    • SH Einstellung des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: AREXERA Information Technologies AG in Liquidation, Schützengraben 20, 8200 Schaffhausen 2. Konkurseröffnung: 13.07.2009 3. Konkurseinstellung: 07.07.2011 4. Frist für Kostenvorschuss: 25.07.2011 5. Kostenvorschuss: CHF 5000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Schaffhausen 8201 Schaffhausen (00660541)

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • SH Löschungen Kiko Transport Zvonko Delcev, in Thayngen, CH-290.1.016.782-1, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 83 vom 30.04.2010, S. 13, Publ. 5610810). Löschung infolge Geschäftsaufgabe. Tagebuch Nr. 1144 vom 12.07.2011 06257582

    • SH Neueintragungen LateralGroup Consulting by Jim Wilt, in Stein am Rhein, CH-290.1.017.235-9, Blaurockstrasse 6, 8260 Stein am Rhein, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Analysen, Consulting und Projektmanagement von kleinen und grossen Gesellschaften, inkl. Startups. Dienstleistungen im Informatikbereich. Eingetragene Personen: Wilt, James Patrick genannt Jim, von den USA, in Stein am Rhein, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1143 vom 12.07.2011 06257580

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • SH Verschiedenes Bekanntmachung einer Spezialliquidation (gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG) 1. Schuldnerin: Media Worktable AG, Victor von Bruns-Strasse 21, 8212 Neuhausen am Rheinfall 2. Bemerkungen: Datum der Konkurseröffnung: 10.07.2009 Datum der Konkurseinstellung: 21.10.2009 Eingabefrist bis 16.08.2011 Die Pfandgläubiger des Gemeinschuldners und alle Personen, die auf in Händen des Gemeinschuldners befindliche Vermögensstücke Anspruch erheben, werden aufgefordert, binnen der Eingabefrist ihre Forderungen oder Ansprüche unter Einlegung der Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) dem unterzeichneten Konkursamt einzugeben. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Gemeinschuldner der Zinsenlauf für alle Forderungen mit Ausnahme der Pfandversicherten auf (Art. 209 SchKG). Wer Sachen des Gemeinschuldners als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzt, hat sie, ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht, binnen der Eingabefrist dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen, bei Straffolge im Unterlassungsfalle und bei Verlust des Vorzugsrechtes im Falle ungerechtfertigter Unterlassung. Allfällige Eigentumsansprachen sind ebenfalls bis zum 16.08.2011 anzumelden. Konkursamt Schaffhausen 8201 Schaffhausen (00660785)

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.