SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 17.05.2000 – Kanton Appenzell Innerrhoden

    • Appenzell I. Rh. (8908) Schuldnerin: Speed Engine AG, Feldlistrasse 14, 9413 Oberegg. Summarisches Verfahren gemäss Art. 231 SchKG. Eingabefrist für Forderungen (Wert 23. Februar 2000) bis 19. Juni 2000. Die Gläubiger der Schuldnerin und alle Personen, die auf in Händen der Schuldnerin befindliche Vermögensstücke Anspruch machen, werden aufgefordert, binnen der Eingabefrist ihre Forderungen oder Ansprüche unter Einlegung der Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) in Original oder amtlich beglaubigter Abschrift dem unterzeichneten Konkursamt einzugeben. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber der Schuldnerin der Zinsenlauf für alle Forderungen, mit Ausnahme der pfandversicherten, auf (Art. 209 SchKG). Auch haben die Schuldner der Schuldnerin sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolge im Unterlassungsfalle. 9050 Appenzell, 17. Mai 2000 Konkursamt Appenzell

    • Appenzell I. Rh. (8926) Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung (Art. 126, 133-143b SchKG, Art. 29 VZG) Betreibung Nr. 990683 Schuldner und Grundeigentümer: Walter Fuchs AG, Gaiserstrasse 21, 9050 Appenzell. Grundstück: Kat. Nr. 62/55, Rest. «Wallhalla», Bahnhofstrasse 2, 9050 Appenzell. Wohnhaus 1 a 37 m² Gartenwirtschaft und Hofraum 1 a 58 m² Total 2 a 95 m² Betreibungsamtliche Schätzung CHF 1 500 000.- Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. Rang. Steigerungstag: Mittwoch, 28. Juni 2000, 14 Uhr Steigerungslokal: Hotel Säntis, Landsgemeindeplatz, Appenzell Ende der Eingabefrist: 5. Juni 2000. Auflage der Steigerungsbedingungen nebst Lastenverzeichnis auf dem Büro des Betreibungsamtes Appenzell (neue Kanzlei, 3. Stock) vom 13. Juni bis 22. Juni 2000. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 50 000.- in bar oder mit einem Bankcheck, ausgestellt von einer Grossbank oder ansässigen Lokalbank, zu bezahlen (keine Privatchecks). Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem. Es wird überdies auf die einschlägigen Bestimmungen der VZG (Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken) verwiesen. Im weiteren wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (SR 211.412.41) sowie die dazugehörende Verordnung vom 1. Oktober 1984 (SR 211.412.411) verwiesen. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin, und es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Allfällige Kaufinteressenten wollen bitte mit dem Betreibungsamt - Telefon 071 788 96 21 - Verbindung aufnehmen. 9050 Appenzell, 17. Mai 2000 Betreibungsamt Appenzell