SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 17.06.2009 – Kanton Luzern

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: Walmar AG, Luzern 2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: NAVYBOOT (Switzerland) AG, Zürich 3. Fusionsvertrag vom: 26.05.2009 4. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 108 vom 09.06.2009, Seite 10 5. Anmeldefrist für Forderungen: 21.09.2009 6. Anmeldestelle für Forderungen: NAVYBOOT (Switzerland) AG, Andreas Bader, Talacker 41, 8001 Zürich 7. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen. CMS von Erlach Henrici AG 8002 Zürich (00384449)