SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 19.05.2000 – Kanton Schwyz

    • Schwyz (8968) Rechenschaftsbericht Im Nachlassliquidationsverfahren mit Vermögensabtretung des Jahn Friedrich, Zürich, liegt den beteiligten Gläubigern der 17. Rechenschaftsbericht der Liquidatorin für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999 bei der Liquidatorin, KPMG Fides, Badenerstrasse 172, 8004 Zürich, zur Einsicht auf (Voranmeldung erwünscht: Telefon 01 249 22 50). 8004 Zürich, 11. Mai 2000 Die Liquidatorin im Nachlassverfahren Friedrich Jahn: KPMG Fides

    • Schwyz (8858) Abänderung Kollokationsplan Im Konkursverfahren über die Trendmedia AG, 8852 Altendorf, Talstrasse 1, wird der Kollokationsplan zufolge nachträglicher Forderungseingabe abgeändert. Er liegt daher den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, nochmals zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der nachträglich anerkannten Forderung sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung der Neuauflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 19. Mai 2000, durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter des Bezirkes March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, rechtshängig zu machen. 8853 Lachen, 10. Mai 2000 Konkursamt March

    • Schwyz (9082) Schuldnerin: Wirtschaft zum Hahn GmbH, 8864 Reichenburg, Allmeindlistrasse 5. Konkurseröffnung: 25. April 2000. Summarisches Konkursverfahren nach Art. 231 SchKG. Frist zur Forderungseingabe: 20. Juni 2000. Verwertung der Aktiven: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert der Eingabefrist beim Konkursamt March schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. 8853 Lachen, 12. Mai 2000 Konkursamt March

    • Schwyz (9098) Mit Verfügung des Einzelrichters der March vom 14. März 2000 ist über die ZS-Leasing AG, 8854 Siebnen-Wangen, Bahnhofstrasse 50 (ZA: Bahnhofstrasse 2), der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung desselben Richters vom 10. Mai 2000 mangels Aktiven wieder eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger der Schuldnerin binnen zehn Tagen ab dieser Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 19. Mai 2000 die Durchführung des Verfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von CHF 7500.- leistet, gilt das Verfahren als geschlossen. 8853 Lachen, 12. Mai 2000 Konkursamt March