SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 22.03.2000 – Kanton Obwalden

    • Obwalden (5458) Schuldnerin: Burch Transport AG, Mosacher, 6063 Stalden (Sarnen). Datum der Stundungsbewilligung: 13. März 2000 durch den Kantonsgerichtspräsidenten II des Kantons Obwalden. Dauer der Stundung: 6 Monate, d.h. vom 13. März 2000 bis und mit 13. September 2000. Sachwalterin: Bachmann & Co AG, Sachwalter- und Treuhandbüro, Seidenhofstrasse 2, Postfach 2368, 6002 Luzern. Eingabefrist: 20 Tage, d.h. bis und mit 11. April 2000. Die Einladung zur Gläubigerversammlung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderung, berechnet auf den 13. März 2000 (Datum Stundungsbewilligung), innerhalb der Eingabefrist bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Pfand- und Vorzugsrechte sollen in der Eingabe bezeichnet werden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, die auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die Beweismittel sind beizulegen. 6002 Luzern, 22. März 2000 Bachmann & Co AG Sachwalter- und Treuhandbüro Postfach 2368, Luzern