SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 28.06.1996 – Kanton Luzern

    • Luzern (7870²) Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung Schuldner: Büyükvardar Cihan, Baarerstrasse 73, 6300 Zug. Grundpfand: Grundstück Nr. 2025, GB Meierskappel, Blumenstrauss, Straussrain 19, 6344 Meierskappel. Stockwerkeigentum 26/100 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 481, Sonderrecht an der 61/2-Zimmer-Wohnung im 1. OG laut Plan B im Wohnhaus Nr. 233 laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan Katasterschatzung Fr. 367 500.- Betreibungsamtliche Schatzungen: - 61/2-Zimmer-Wohnung Fr. 520 000.- - Einstellplatz Fr. 29 000.- - gemeinsch. Liegenschaft inkl. Einstellhalle Fr. 2 524 000.- Eigentümerin: Preto Ursula, Straussrain 19, 6344 Meierskappel. Die Grundpfandverwertung wird durch die Grundpfandgläubigerin im 1. bis 3. Rang verlangt. Tag, Zeit, Ort der Steigerung: Freitag, 23. August 1996, 13.30 Uhr, Restaurant Strauss, Meierskappel. Besichtigung: Freitag, 16. August 1996, 15 bis 16 Uhr (nur auf telefonische Voranmeldung). Eingabefrist: bis 19. Juli 1996. Die Auflage der Steigerungsbedingungen mit dem Lastenverzeichnis erfolgt während 10 Tagen beim unterzeichnenden Konkursamt sowie beim Betreibungsamt Meierskappel in Udligenswil. Auflagefrist: 29. Juli bis 7. August 1996. Bemerkungen: 1. Der Ersteigerer hat vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 100 000.- in bar oder mit einem von einer Gross-, Kantonal- oder Regionalbank ausgestellten Check zu leisten. Davon werden Fr. 80 000.- an den Steigerungskaufpreis und Fr. 20 000.- an die Verwertungskosten angerechnet. 2. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 sowie auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht. 3. Es geht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Konkursamt ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, berechnet auf den Steigerungstag und detailliert anzumelden. 6020 Emmenbrücke, 24. Juni 1996 ns. Betreibungsamt Meierskappel: Konkursamt des Amtes Hochdorf in Emmenbrücke Telefon 041 280 55 45

    • Luzern (7915) Vorläufige Konkurspublikation Über Lustenberger Hans, Spenglerei und Bedachungen, Rigiring 3, 6280 Hochdorf, ist mit Verfügung des Amtsgerichtspräsidenten I des Amtes Hochdorf am 5. Juni 1996 zufolge ordentlicher Konkursbetreibung der Konkurs eröffnet worden. Die Publikation betreffend Art des Verfahrens, Eingabefrist usw. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 6020 Emmenbrücke, 25. Juni 1996 Konkursamt Hochdorf

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Müller A. Transport AG, Rothenburg Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der A. Müller Transport AG, Rothenburg, vom 28. März 1996 hat die Fusion gemäss Art. 748 OR mit der Schürch Transport AG, Rothenburg, beschlossen. Gemäss Fusionsvertrag vom gleichen Datum werden sämtliche Aktiven und Passiven der aufzulösenden A. Müller Transport AG, Rothenburg, nach Massgabe von Art. 748 OR und aufgrund der Bilanz vom 31. Dezember 1995 / 1. Januar 1996 übernommen. Die A. Müller Transport AG, Rothenburg ist aufgelöst. Die Gläubiger der A. Müller Transport AG werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert eines Monates nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes bei der Schürch Transport AG, Hasenmoosstrasse 13, 6023 Rothenburg, anzumelden. (A 2258³) 6023 Rothenburg, 25. Juni 1996 A. Müller Transport AG

    • Luzern (7849) Konkursamtliche Nachlassliquidation Der Nachlass des am 3. 12. 1995 verstorbenen Pfund Friedrich, geboren 21. März 1935, von Oberwil im Simmental BE, Verwaltungsdirektor, wohnhaft gewesen in Luzern, Obergütschrain 3, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma ASM-Management Friedrich Pfund, Obergütschrain 3, Luzern, wird auf dem Konkurswege liquidiert. Datum der Liquidationseröffnung: 3. Mai 1996. Eingabefrist: bis 20. Juli 1996. Die konkursamtliche Liquidation wird im summarischen Verfahren durchgeführt, sofern nicht ein Gläubiger vor der Verteilung des Erlöses das ordentliche Verfahren verlangt und hiefür einen hinreichenden Kostenvorschuss leistet. 6000 Luzern 5, 24. Juni 1996 Konkursamt Luzern-Stadt

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Schürch Handels AG, Rothenburg Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Schürch Handels AG, Rothenburg, vom 28. März 1996 hat die Fusion gemäss Art. 748 OR mit der Schürch Transport AG, Rothenburg, beschlossen. Gemäss Fusionsvertrag vom gleichen Datum werden sämtliche Aktiven und Passiven der aufzulösenden Schürch Handels AG, Rothenburg, nach Massgabe von Art. 748 OR und aufgrund der Bilanz vom 31. Dezember 1995/ 1. Januar 1996 übernommen. Die Schürch Handels AG, Rothenburg ist aufgelöst. Die Gläubiger der Schürch Handels AG werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert eines Monates nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes bei der Schürch Transport AG, Hasenmoosstrasse 13, 6023 Rothenburg, anzumelden. (A 2259³) 6023 Rothenburg, 25. Juni 1996 Schürch Handels AG