Informations FOSC/Registre du commerce du 05.07.1996 - Kanton Schwytz

    • Schwyz (8154) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurse über Agnelli-Müller Gabriela, geboren 26. Januar 1962, von Lachen (Inhaberin der Einzelfirma «Gabriela Agnelli Unternehmung», Bahnhofstrasse 23, 6300 Zug), wohnhaft in 8853 Lachen, Alpenstrasse 6, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt March, 8853 Lachen sowie bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung, Derungs Treuhandgesellschaft AG, Hombrechtikerstrasse 61, 8640 Rapperswil, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kolloktionsplans sind innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt von heute durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter des Bezirksgerichtes March, 8853 Lachen, anzuheben. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert der gleichen Frist sind bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung, Derungs Treuhandgesellschaft AG, 8640 Rapperswil, schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung a. der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; b. der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8640 Rapperswil, 5. Juli 1996 Ausseramtliche Konkursverwaltung: Derungs Treuhandgesellschaft AG Hombrechtikerstrasse 61, Rapperswil B. Derungs ppa. P. Stöckli

    • Schwyz (8223) Mit Verfügung des Einzelrichters der March vom 18. Juni 1996 wurde über die Deller Forex Investments GmbH, mit Sitz in 8852 Altendorf, Zürcherstrasse 10a, der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung desselben Richters vom 28. Juni 1996 mangels Aktiven wieder eingestellt. Sofern nicht ein Gläubiger der Gemeinschuldnerin binnen 10 Tagen ab dieser Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 5. Juli 1996 die Durchführung des Verfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr. 7000.- leistet, gilt das Verfahren als geschlossen. 8853 Lachen, 1. Juli 1996 Konkursamt March

    • Schwyz (8274) Das Konkursverfahren über die Enivit AG, mit Sitz in 8832 Wollerau, Samstagernstrasse 45; Zustelladresse: Fürtistrasse 5, 8832 Wollerau, ist durch Verfügung des Einzelrichters des Bezirkes Höfe vom 2. Juli 1996 als geschlossen erklärt worden. 8832 Wollerau, 2. Juli 1996 Konkursamt Höfe Postfach, Wollerau

    • Schwyz (8263) Gemeinschuldnerin: Red Line Logistics Service AG, mit Sitz in der Gemeinde Freienbach, Rietbrunnen 20, 8808 Pfäffikon. Datum der Konkurseröffnung: 4. Juni 1996. Summarisches Verfahren. Eingabefrist: 26. Juli 1996. Verwertung der Aktiven: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller beweglichen Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger bis 12. Juli 1996 beim Konkursamt Höfe schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Kaufofferten von Gläubigern sind ebenfalls bis 12. Juli 1996 schriftlich dem Konkursamt Höfe einzureichen. 8832 Wollerau, 2. Juli 1996 Konkursamt Höfe Postfach, Wollerau

    • Schwyz (8153) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurs über Stöckli Walter, geboren 4. Februar 1944, von Muri AG, Inhaber der Einzelfirma «W. Stöckli Beratungen», Lachen, wohnhaft in 8853 Lachen, Bauernhofstrasse 10, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt March in 8853 Lachen zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Amtsblatt des Kantons Schwyz vom 5. Juli 1996 durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter des Bezirksgerichtes March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, anzuheben. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig. Innert der gleichen Frist sind schriftlich einzureichen: a. Beim Bezirksgericht March: Beschwerden gegen die Ausscheidung von Kompetenzstücken. b. Beim Konkursamt March: Begehren um Abtretung der Rechte gemäss Art. 260 SchKG: zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen. 8853 Lachen, 28. Juni 1996 Konkursamt March