Informations FOSC/Registre du commerce du 26.11.1998 - Kanton Schaffhouse

    • 20.11.1998 (1339) HSH Engineering AG, bisher in Neuhausen am Rheinfall, Handel mit Maschinen und Anlagen aller Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 1 vom 05. 01. 1998, S. 9). Statutenänderung: 30. 10. 1998. Sitz neu: Beringen. Domizil neu: Schwärziweg 29, 8222 Beringen.

    • 20.11.1998 (1340) HSH Engineering Holding AG, bisher in Neuhausen am Rheinfall, Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an Rechten, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 1 vom 05. 01. 1998, S. 9). Statutenänderung: 30. 10. 1998. Sitz neu: Beringen. Domizil neu: Schwärziweg 29, 8222 Beringen.

    • 20.11.1998 (1341) HUS Dickstoffpumpen AG, in Schleitheim, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Pumpen für Wasser und feststoffhaltige Flüssigkeiten, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 254 vom 01. 11. 1982, S. 3476). Firma neu: HUS Dickstoffpumpen AG in Liquidation. Domizil neu: Espilibuck 5, 8226 Schleitheim. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 6.11.1998 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schneider, Johann-Ulrich genannt Hans-Ulrich, von Koppigen, in Schleitheim, Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Präsident).

    • 20.11.1998 (1342) R. Gianini Weinbau, in Hallau, Hohlengasse 195, 8215 Hallau, Einzelfirma (Neueintragung). Zweck: Weinbau, -kelterung und -handel. Eingetragene Personen: Gianini, Rosmarie, von Mosogno, in Hallau, Inhaberin, mit Einzelunterschrift; Gianini, Fernando, von Mosogno, in Hallau, mit Einzelprokura.

    • 20.11.1998 (1343) Salce + Partner, in Schaffhausen, Webergasse 39, 8200 Schaffhausen, Kollektivgesellschaft (Neueintragung). Beginn: 1. 11. 1998. Zweck: Marketing-Beratung. Eingetragene Personen: Salce, Andrea, von Trüllikon, in Dörflingen, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift; Spirig, Michael, von Widnau, in Schaffhausen, Gesellschafter, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    • Bekanntgabe der Übernahme eines Geschäftes mit Aktiven und Passiven im Sinne von Art. 181 OR Spar- und Leihkasse Beringen, Beringen Erste Veröffentlichung Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Beringen hat mit Beschluss vom 18. September 1998 die Einbringung der Aktiven und Passiven in die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) beschlossen. Das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Beringen wird somit keine Bankgeschäftsaktivitäten mehr durchführen. Die seit dem 1. Juli 1998 erfolgten Geschäftsaktivitäten werden rückwirkend durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. Sie erfolgen auf Rechnung dieses Institutes. 1. Mitteilung an die Gläubiger Sämtliche Aktiven und Passiven der Spar- und Leihkasse Beringen wurden gemäss Art. 181 OR mittels Sacheinlage durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. 2. Wegfall der Gemeindegarantie Die Gläubiger des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Beringen werden hiermit aufgefordert, sofern sie nicht wünschen, dass ihre Ansprüche auf die neue Bank übertragen werden, innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung die Sicherstellung oder die Ausbezahlung ihrer Ansprüche bei der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen), Heerengarten 350, 8215 Hallau, zu verlangen. Die Gemeinde Beringen haftet unter Vorbehalt von Art. 181 Abs. 2 OR nicht für die von der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) eingegangenen Verpflichtungen. 3. Entlassung aus der Bankbewilligung Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Banktätigkeit wird das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Beringen die Eidgenössische Bankenkommission ersuchen, sie aus der Unterstellung unter das Bankengesetz zu entlassen, sobald sie keine Aktiven und Passiven mehr aufweist. Allfällige Einwendungen von Bankkunden gegen die Entlassung des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Beringen aus dem Bankenstatus sind innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung deren bankengesetzlichen Revisionsstelle, Bankrevisions- und Treuhand AG, Zurlindenstrasse 134, 8036 Zürich, zur Kenntnis zu bringen. (A 6772³) 8215 Hallau, 26. November 1998 Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen)

    • Bekanntgabe der Übernahme eines Geschäftes mit Aktiven und Passiven im Sinne von Art. 181 OR Spar- und Leihkasse Hallau, Hallau Erste Veröffentlichung Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Hallau hat mit Beschluss vom 18. September 1998 die Einbringung der Aktiven und Passiven in die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) beschlossen. Das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Hallau wird somit keine Bankgeschäftsaktivitäten mehr durchführen. Die seit dem 1. Juli 1998 erfolgten Geschäftsaktivitäten werden rückwirkend durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. Sie erfolgen auf Rechnung dieses Institutes. 1. Mitteilung an die Gläubiger Sämtliche Aktiven und Passiven der Spar- und Leihkasse Hallau wurden gemäss Art. 181 OR mittels Sacheinlage durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. 2. Wegfall der Gemeindegarantie Die Gläubiger des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Hallau werden hiermit aufgefordert, sofern sie nicht wünschen, dass ihre Ansprüche auf die neue Bank übertragen werden, innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung die Sicherstellung oder die Ausbezahlung ihrer Ansprüche bei der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen), Heerengarten 350, 8215 Hallau, zu verlangen. Die Gemeinde Hallau haftet unter Vorbehalt von Art. 181 Abs. 2 OR nicht für die von der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) eingegangenen Verpflichtungen. 3. Entlassung aus der Bankbewilligung Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Banktätigkeit wird das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Hallau die Eidgenössische Bankenkommission ersuchen, sie aus der Unterstellung unter das Bankengesetz zu entlassen, sobald sie keine Aktiven und Passiven mehr aufweist. Allfällige Einwendungen von Bankkunden gegen die Entlassung des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Hallau aus dem Bankenstatus sind innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung deren bankengesetzlichen Revisionsstelle, Bankrevisions- und Treuhand AG, Zurlindenstrasse 134, 8036 Zürich, zur Kenntnis zu bringen. (A 6773³) 8215 Hallau, 26. November 1998 Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen)

    • Bekanntgabe der Übernahme eines Geschäftes mit Aktiven und Passiven im Sinne von Art. 181 OR Spar- und Leihkasse Löhningen, Löhningen Erste Veröffentlichung Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Löhningen hat mit Beschluss vom 18. September 1998 die Einbringung der Aktiven und Passiven in die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) beschlossen. Das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Löhningen wird somit keine Bankgeschäftsaktivitäten mehr durchführen. Die seit dem 1. Juli 1998 erfolgten Geschäftsaktivitäten werden rückwirkend durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. Sie erfolgen auf Rechnung dieses Institutes. 1. Mitteilung an die Gläubiger Sämtliche Aktiven und Passiven der Spar- und Leihkasse Löhningen wurden gemäss Art. 181 OR mittels Sacheinlage durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. 2. Wegfall der Gemeindegarantie Die Gläubiger des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Löhningen werden hiermit aufgefordert, sofern sie nicht wünschen, dass ihre Ansprüche auf die neue Bank übertragen werden, innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung die Sicherstellung oder die Ausbezahlung ihrer Ansprüche bei der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen), Heerengarten 350, 8215 Hallau, zu verlangen. Die Gemeinde Löhningen haftet unter Vorbehalt von Art. 181 Abs. 2 OR nicht für die von der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) eingegangenen Verpflichtungen. 3. Entlassung aus der Bankbewilligung Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Banktätigkeit wird das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Löhningen die Eidgenössische Bankenkommission ersuchen, sie aus der Unterstellung unter das Bankengesetz zu entlassen, sobald sie keine Aktiven und Passiven mehr aufweist. Allfällige Einwendungen von Bankkunden gegen die Entlassung des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Löhningen aus dem Bankenstatus sind innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung deren bankengesetzlichen Revisionsstelle, Bankrevisions- und Treuhand AG, Zurlindenstrasse 134, 8036 Zürich, zur Kenntnis zu bringen. (A 6774³) 8215 Hallau, 26. November 1998 Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen)

    • Bekanntgabe der Übernahme eines Geschäftes mit Aktiven und Passiven im Sinne von Art. 181 OR Spar- und Leihkasse Neunkirch, Neunkirch Erste Veröffentlichung Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Neunkirch hat mit Beschluss vom 18. September 1998 die Einbringung der Aktiven und Passiven in die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) beschlossen. Das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Neunkirch wird somit keine Bankgeschäftsaktivitäten mehr durchführen. Die seit dem 1. Juli 1998 erfolgten Geschäftsaktivitäten werden rückwirkend durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. Sie erfolgen auf Rechnung dieses Institutes. 1. Mitteilung an die Gläubiger Sämtliche Aktiven und Passiven der Spar- und Leihkasse Neunkirch wurden gemäss Art. 181 OR mittels Sacheinlage durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. 2. Wegfall der Gemeindegarantie Die Gläubiger des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Neunkirch werden hiermit aufgefordert, sofern sie nicht wünschen, dass ihre Ansprüche auf die neue Bank übertragen werden, innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung die Sicherstellung oder die Ausbezahlung ihrer Ansprüche bei der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen), Heerengarten 350, 8215 Hallau, zu verlangen. Die Gemeinde Neunkirch haftet unter Vorbehalt von Art. 181 Abs. 2 OR nicht für die von der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) eingegangenen Verpflichtungen. 3. Entlassung aus der Bankbewilligung Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Banktätigkeit wird das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Neunkirch die Eidgenössische Bankenkommission ersuchen, sie aus der Unterstellung unter das Bankengesetz zu entlassen, sobald sie keine Aktiven und Passiven mehr aufweist. Allfällige Einwendungen von Bankkunden gegen die Entlassung des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Neunkirch aus dem Bankenstatus sind innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung deren bankengesetzlichen Revisionsstelle, Reba Revision, Stampfenbachstrasse 73, 8035 Zürich, zur Kenntnis zu bringen. (A 6775³) 8215 Hallau, 26. November 1998 Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen)

    • Bekanntgabe der Übernahme eines Geschäftes mit Aktiven und Passiven im Sinne von Art. 181 OR Spar- und Leihkasse Wilchingen, Wilchingen Erste Veröffentlichung Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Wilchingen hat mit Beschluss vom 18. September 1998 die Einbringung der Aktiven und Passiven in die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) beschlossen. Das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Wilchingen wird somit keine Bankgeschäftsaktivitäten mehr durchführen. Die seit dem 1. Juli 1998 erfolgten Geschäftsaktivitäten werden rückwirkend durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. Sie erfolgen auf Rechnung dieses Institutes. 1. Mitteilung an die Gläubiger Sämtliche Aktiven und Passiven der Spar- und Leihkasse Wilchingen wurden gemäss Art. 181 OR mittels Sacheinlage durch die Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) übernommen. 2. Wegfall der Gemeindegarantie Die Gläubiger des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Wilchingen werden hiermit aufgefordert, sofern sie nicht wünschen, dass ihre Ansprüche auf die neue Bank übertragen werden, innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung die Sicherstellung oder die Ausbezahlung ihrer Ansprüche bei der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen), Heerengarten 350, 8215 Hallau, zu verlangen. Die Gemeinde Wilchingen haftet unter Vorbehalt von Art. 181 Abs. 2 OR nicht für die von der Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen) eingegangenen Verpflichtungen. 3. Entlassung aus der Bankbewilligung Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Banktätigkeit wird das Gemeindeinstitut Spar- und Leihkasse Wilchingen die Eidgenössische Bankenkommission ersuchen, sie aus der Unterstellung unter das Bankengesetz zu entlassen, sobald sie keine Aktiven und Passiven mehr aufweist. Allfällige Einwendungen von Bankkunden gegen die Entlassung des Gemeindeinstitutes Spar- und Leihkasse Wilchingen aus dem Bankenstatus sind innert zwei Monaten seit der dritten Veröffentlichung dieser Mitteilung deren bankengesetzlichen Revisionsstelle, Reba Revision, Stampfenbachstrasse 73, 8035 Zürich, zur Kenntnis zu bringen. (A 6776³) 8215 Hallau, 26. November 1998 Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (neu BS Bank Schaffhausen)