Informations FOSC/Registre du commerce du 29.11.2006 - Kanton Schaffhouse

    • Aufforderung gemäss Art. 68 und 77 Abs. 2 lit.b HRegV Der Geschäftsbetrieb der nachfolgend aufgeführten Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie der Zweigniederlassungen mit Hauptsitz im Ausland hat aufgehört. Die Inhaber, die Gesellschafter oder deren Erben sowie die Hauptniederlassungen im Ausland werden aufgefordert, innert 3 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung der Firma beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Löschung von Amtes wegen vorgenommen.

    • Aufforderung gemäss Art. 68 und 77 Abs. 2 lit.b HRegV Der Geschäftsbetrieb der nachfolgend aufgeführten Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie der Zweigniederlassungen mit Hauptsitz im Ausland hat aufgehört. Die Inhaber, die Gesellschafter oder deren Erben sowie die Hauptniederlassungen im Ausland werden aufgefordert, innert 3 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung der Firma beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Löschung von Amtes wegen vorgenommen.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 77 ZGB und Art. 88a HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 68 und 77 Abs. 2 lit.b HRegV Der Geschäftsbetrieb der nachfolgend aufgeführten Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie der Zweigniederlassungen mit Hauptsitz im Ausland hat aufgehört. Die Inhaber, die Gesellschafter oder deren Erben sowie die Hauptniederlassungen im Ausland werden aufgefordert, innert 3 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung der Firma beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Löschung von Amtes wegen vorgenommen.

    • SH Mutationen PCW GmbH, in Hallau, CH-290.4.003.513-9, Erstellen und Ausführen von Projekten im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 197 vom 11. 10. 2006, S. 10, Publ. 3587026). Firma neu: PCW GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 88a HRegV und Art. 813 OR von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil und die Geschäftsführung angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Tagebuch Nr. 1732 vom 23.11.2006 03655654

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 68 und 77 Abs. 2 lit.b HRegV Der Geschäftsbetrieb der nachfolgend aufgeführten Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie der Zweigniederlassungen mit Hauptsitz im Ausland hat aufgehört. Die Inhaber, die Gesellschafter oder deren Erben sowie die Hauptniederlassungen im Ausland werden aufgefordert, innert 3 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung der Firma beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Löschung von Amtes wegen vorgenommen.

    • SH Mutationen Rising Tide GmbH, in Schaffhausen, CH-290.4.015.579-4, Erwerben, Halten, Verwalten, Entwickeln und Veräussern von Immaterialgüterrechten sowie Erbringen von Management- und Consulting-Dienstleistungen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 193 vom 05. 10. 2006, S. 11, Publ. 3578652). Statutenänderung: 16. 11. 2006. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Sawyer, Mark, von den USA, in Carrboro, NC (USA), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von CHF 999000.--. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Klauser, Bernhard A., von Nesslau-Krummenau, in Schaffhausen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 1000000.-- (bisher: mit einer Stammeinlage von CHF 1000.--). Tagebuch Nr. 1733 vom 23.11.2006 03655652