Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 02.11.2001 – Kanton Glarona

    • Liquidations-Schuldenruf einer Aktiengesellschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft: Inotag Holding AG in Liquidation, Glarus 2. Auflösungsbeschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 05.10.2001 4. Anmeldefrist für Forderungen: 06.12.2001 5. Anmeldestelle für Forderungen: Inotag Holding AG in Liquidation, c/o Mäder + Baumgartner Treuhand AG, Schwanenfelsstrasse 10a, 8212 Neuhausen am Rheinfall 2 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. 7. Bemerkungen: Aus den Büchern ersichtliche Forderungen werden auch ohne Anmeldung berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, das Vermögen nach Art. 745 Abs. 3 OR vorzeitig zu verteilen. Mäder & Baumgartner Treuhand AG 8212 Neuhausen am Rheinfall 2 (096218)

    • GL Konkurspublikation/Schuldenruf 1. Schuldnerin: Vogt Mühletal AG in Liquidation, Obstalden, Mühletal 129, 8874 Mühlehorn 2. Konkurseröffnung: 28.09.2001 3. Verfahren: summarisch 4. Eingabefrist: 03.12.2001 5. Bemerkungen: Die Gemeinschuldnerin ist Eigentümerin folgender Grundstücke: Parz. Nr. 743, Grundbuch Bürglen TG, 699 m2, Wohnhaus Nr. 82, Wohnhaus und Restaurant Nr. 85 Parz. Nr. 177, Grundbuch Obstalden GL, 1707 m2, Ablaugerei / Malerei Parz. Nr. 224, Grundbuch Obstalden GL, 145 m2, Teich Parz. Nr. 225, Grundbuch Obstalden GL, 77 m2, Teich Die Gläubiger der Gemeinschuldnerin und alle Personen, die auf in Händen der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensstücke Anspruch machen, werden aufgefordert, binnen der Eingabefrist ihre Forderungen oder Ansprüche unter Einlegung der Beweismittel (Schuldscheine, Buchungsauszüge usw.) in Original oder amtlich beglaubigter Abschrift dem unterzeichneten Konkursamt einzugeben. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber der Gemeinschuldnerin der Zinsenlauf für alle Forderungen, mit der Ausnahme der pfandversicherten, auf (Art. 209 SchKG). Desgleichen haben die Schuldner der Gemeinschuldnerin sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolge im Unterlassungsfall. Wer Sachen der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzt, hat sie, ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht, binnen der Eingabefrist dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen bei Straffolge im Unterlassungsfall und bei Verlust des Vorzugsrechts im Falle ungerechtfertigter Unterlassung. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt Glarus als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven (exkl. Grundstücke) beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert 10 Tagen beim Konkursamt schriftlich Einspruch ergebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Kaufofferten von Gläubigern sind innert 10 Tagen ebenfalls schriftlich dem Konkursamt einzureichen. Konkursamt: des Kantons Glarus 8750 Glarus (095955)