Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 04.06.1998 – Kanton Argovia

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Empeg AG, Wettingen Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Empeg AG, Wettingen, hat am 19. Mai 1998 die Fusion gemäss Art. 748 OR mit der Iftest AG, ebenfalls mit Sitz in 4530 Wettingen, beschlossen. Aktiven und Passiven der Empeg AG sind demzufolge mit Wirkung ab 1. Januar 1998 auf dem Wege der Universalsukzession auf die Iftest AG übergegangen. Den Gläubigern der Empeg AG wird hiermit bekanntgegeben, dass die Schulden ohne weiteres auf die Iftest AG, Wettingen, übergegangen sind und bei Fälligkeit beglichen werden. Den Gläubigern steht jedoch die Möglichkeit offen, ihre Forderungen innerhalb 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung des Schuldenrufes bei der Empeg AG, Wettingen, anzumelden. (A 2600³) 4530 Wettingen, 4. Juni 1998 Empeg AG Der Verwaltungsrat

    • Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 823, 742 und 745 OR Restaurant Schlüssel-Betriebs GmbH, Rheinfelden Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Gesellschafterversammlung der Restaurant Schlüssel-Betriebs GmbH vom 27. April 1998 hat die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung des Schuldenrufes schriftlich und begründet bei der Peter Haller Treuhand AG, Wintersingerstrasse 26a, Postfach 36, 4312 Magden, anzumelden. (A 2577³) 4312 Magden, 4. Juni 1998 Die Liquidatorin

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Zürcher + Stammbach AG, Wettingen Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Zürcher + Stammbach AG, Wettingen, vom 19. Februar 1998, sowie die ausserordentliche Generalversammlung der Ernst Burkhalter Ing. AG, Zürich, vom 20. Februar 1998, haben die Fusion der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 OR beschlossen. Die Zürcher + Stammbach AG ist damit aufgelöst. Aktiven und Passiven der aufgelösten Gesellschaft sind auf dem Weg der Universalsukzession auf die Ernst Burkhalter Ing. AG, Zürich, übergegangen. Die Fusion erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 1998. Die Gläubiger der aufgelösten Zürcher + Stammbach AG, welche dem Schuldnerwechsel nicht zustimmen, werden hiermit aufgefordert, innerhalb Monatsfrist seit der dritten Publikation ihre Ansprüche bei der Ernst Burkhalter Ing. AG, Hohlstrasse 475, 8048 Zürich, anzumelden. (A 2601³) 8048 Zürich, 4. Juni 1998 Der Verwaltungsrat der Ernst Burkhalter Ing. AG