Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 05.05.2010 – Kanton Soletta

    • Liquidations-Schuldenruf einer Genossenschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Genossenschaft: Fleckviehzuchtgenossenschaft Lüsslingen in Liquidation, Lüsslingen 2. Auflösungsbeschluss durch: Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 07.12.2009 4. Anmeldefrist für Forderungen: 10.06.2010 5. Anmeldestelle für Forderungen: Solothurnischer Bauernverband, Ob. Steingrubenstr. 55, 4503 Solothurn 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Genossenschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Soloth. Bauernverband 4503 Solothurn (00487281)

    • SO Nachlassstundung 1. Schuldnerin: Guido Saner AG, Industriestrasse 6, 4227 Büsserach 2. Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate bis 16.10.2010 3. Eingabefrist für Forderungen: 28.05.2010 4. Sachwalter: WIGRA Treuhand AG, Europastrasse 9, 8152 Glattbrugg 5. Bemerkungen: Der Amtsgerichtspräsident des Richteramtes Dorneck-Konolfingen hat mit Urteil vom 16. April 2010 der Schuldnerin 6 Monate Nachlassstundung gewährt und die Unterzeichnende als Sachwalterin eingesetzt. Rechtsmittelbelehrung: So weit der Entscheid die Ernennung der Sachwalterin betrifft, kann er von den Gläubigern innert 10 Tagen seit der Publikation an das Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden. Schuldenruf: Die Gläubigerinnen und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen mit Wert 16. April 2010 (Beginn der ordentlichen Stundung) mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Schuldscheine, Mahnungen, Abtretungsurkunden, Vollmachten usw.) innert 20 Tagen seit der Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bzw. Kantonalen Amtsblatt des Kantons Solothurn bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt (Art. 300 SchKG). Nicht rechtzeitig angemeldete privilegierte Forderungen müssen nicht sichergestellt werden (Art. 306 SchKG). Arbeitnehmer und soweit möglich auch die übrigen Gläubigerinnen und Gläubiger werden gebeten, ihre Forderungen mit den von der Sachwalterin zur Verfügung gestellten Formularen anzumelden. Die Formulare können direkt bei der Sachwalterin bezogen werden. Ort und genauer Zeitpunkt der Gläubigerversammlung werden später bekannt gegeben. WIGRA Treuhand AG 8152 Glattbrugg (00486355)

    • Liquidations-Schuldenruf einer Genossenschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Genossenschaft: Viehzuchtgenossenschaft Wolfwil in Liquidation, Wolfwil 2. Auflösungsbeschluss durch: Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 25.03.2010 4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.06.2010 5. Anmeldestelle für Forderungen: Viehzuchtgenossenschaft Wolfwil in Liquidation bei Urs Meile, Fahrstrasse 13, 4628 Wolfwil 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Genossenschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Urs Meile 4628 Wolfwil (00485935)