- Hetzel Rat & Tat
- Föhrenstrasse 12
- Herisau
- AR
Appenzell A. Rh. (14766) Betreibungsrechtliche Liegenschaftssteigerung Betr. Nr. 20002808 u. 20002809 Schuldner und Pfandeigentümer: Hetzel-Thalmann Marcel, Föhrenstrasse 12, 9100 Herisau, (je zu 1/2 Miteigentümer) Steigerungstag: Mittwoch, 24. Oktober 2001, um 14 Uhr Steigerungslokal: Restaurant Löwen, Poststrasse 3, 9100 Herisau Ende der Eingabefrist: 25. September 2001 Auflage der Steigerungsbedingungen nebst Lastenverzeichnis: Wärend 10 Tagen, ab 9. Oktober 2001, beim Betreibungsamt Herisau, Poststrasse 6, 9100 Herisau Grundpfand: Liegenschaft Grundstück Nr. 4306, Grundbuchplan Nr. 15, Föhrenstrasse 12, 9100 Herisau, Wohnhaus (Doppeleinfamilienhaus) mit 715 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten und Grundstück Nr. 10039 (Tiefgarageplatz) Föhrenstrasse, bestehend aus 1/27 Miteigentum an Grundstück Nr. 4297 (Tiefgarage) lt. Begründungsakt, Beleg Nr. 461/1992 Amtlicher Verkehrswert 1994: Grst. Nr. 4306: CHF 755 000.- Grst. Nr. 10039: CHF 32 000.- Beteibungsamtliche Schätzung (beide Grundstücke): CHF 750 000.- Die Verwertung wird verlangt infolge Stellung des Verwertungsbegehrens eines Grundpfandgläubigers im 1. Rang. Besichtigung des Steigerungsobjektes: Nach Vereinbarung mit dem Betreibungsamt Herisau (Telefon 071 354 54 54) Anzahlung: CHF 50 000.- am Steigerungstag, unmittelbar vor dem Zuschlag. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen dieser Eingabefrist beim unterzeichneten Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere für Zins und Kosten, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob Kapitalforderungen schon fällig oder gekündigt seien, allfällig für welchen Betrag oder Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit nicht durch öffentliche Bücher festgestellt, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen, ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Fauspfandforderungen anzumelden. Die Interessenten werden auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin; Entschädigungsansprüche können nicht berücksichtigt werden. 9102 Herisau, 5. September 2001 Betreibungsamt Herisau R. Götz