Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 07.11.2000 – Kanton Zugo

    • Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 742 und 745 OR Ceson Finance SA in Liq., Zug Erste Veröffentlichung In Anwendung von Art. 86 HRegV wurde am 10. Mai 1999 die Gesellschaft in Liquidation gesetzt. Die ausserordentliche Generalversammlung vom 26. April 2000 hat für die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft einen Liquidator eingesetzt. Allfällige Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes schriftlich und mit Begründung bei der Gesellschaft anzumelden. Eine vorzeitige Verteilung gemäss Art. 745 Abs. 3 OR bleibt vorbehalten. (A 4693³) 6300 Zug, 7. November 2000 Der Liquidator

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR IT Partners AG, Steinhausen Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der IT Partners AG, mit Sitz in Steinhausen, vom 17. Juli 2000 sowie die ausserordentliche Generalversammlung der Artificial Life Schweiz AG, mit Sitz in Stansstad, vom gleichen Datum, haben die Fusion der IT Partners AG mit der Artificial Life Schweiz AG gemäss Art. 748 OR beschlossen. Gemäss Fusionsvertrag vom 17. Juli 2000 sind die Aktiven und Passiven der IT Partners AG mit Wirkung ab 1. April 2000 auf dem Wege der Universalsukzession auf die Artificial Life Schweiz AG übergegangen. Die IT Partners AG hat sich ohne Liquidation aufgelöst. Den Gläubigrn der IT Partners AG wird hiermit bekanntgegeben, dass die Schulden der IT Partners AG ohne weiteres auf die Artificial Life Schweiz AG übergegangen sind und bei Fälligkeit beglichen werden. Den Gläubigern steht jedoch die Möglichkeit offen, ihre Forderungen innert einer Frist von 30 Tagen, von der dritten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet, bei der Trigema AG, Lessingstrasse 5, Postfach, 8027 Zürich, zwecks Befriedigung oder Sicherstellung anzumelden. (A 4692³) 8027 Zürich, 7. November 2000 Artificial Life Schweiz AG