Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 15.08.2001 – Kanton Appenzello Esterno

    • Appenzell A. Rh. (13609) Betreibungsmtliche Liegenschaftssteigerung Art. 126, 138 und 141 SchKG, Art. 29 VZG Betreibungsamt Appenzeller Vorderland, 9410 Heiden Betr. Nr. 35161 Schuldner und Grundeigentümer: Albana Wohnbau AG, Berneckerstrasse 9, 9434 Au Ort und Tag der Versteigerung: Betreibungsamt, Kirchplatz 4, Heiden (Besprechungszimmer Dachgeschoss), Freitag, 5. Oktober 2001, 14.30 Uhr Eingabefrist: 4. September 2001 Einsicht in die Steigerungsbedingungen: Während 10 Tagen ab 17. September 2001 beim Betreibungsamt App. Vorderland, Heiden Grundpfand: Grundbuch Heiden; Grundstück Nr. 1814, Plan 16, Thalerstrasse 10/12, Heiden. Mehrfamilienhaus Nr. 1805, Mehrfamilienhaus Nr. 1806, Mehrfamilienhaus Nr. 1807, Tiefgarage Nr. 1808, 3125 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum, Garten, Weg. Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 2 900 000.- Bemerkungen: a. Die Verwertung wird verlangt infolge Begehren des Pfändungsgläubigers in Betreibung Nr. 35161. b. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Abrechnung am Zuschlagspreis eine Anzahlung von CHF 100 000.- in bar oder mit einem Bankcheck, ausgestellt von einer Grossbank oder ansässigen Lokalbank, zu bezahlen (keine Privatchecks). c. Die Besichtigung des Steigerunsobjektes kann mit dem Betreibungsamt App. Vorderland, 9410 Heiden (Telefon 071 891 33 55) vereinbart werden. d. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41) und die dazugehörende Verordnung (SR 311.412.411) sowie auf die Verordnungsänderung vom 10. September 1997 verwiesen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. 9410 Heiden, 9. August 2001 Betreibungsamt Appenzeller Vorderland

    • Appenzell A. Rh. (13607) Betreibungsamtliche Bekanntmachung Zahlungsbefehl Nr. 37019 - Betreibung auf Grundpfandverwertung Schuldner: Alber Pius, ehemals wohnhaft in 8362 Balterswil, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes Gläubiger: UBS AG mit Sitz in Zürich und Basel Vertreter: UBS AG, FT30-KUT, Am Bahnhofplatz, 9001 St. Gallen Forderung: CHF 400 000.- nebst Zins zu 4,75% seit 1. Juli 2000 CHF 16 500.- nebst Zins zu 5,75% seit 1. Juli 2000 CHF 200.- Kosten des Zahlungsbefehles, zuzüglich Publikationskosten Grund der Forderung: Festhypotheken-Vertrag vom 10./14. Juli 1997, Grundpfandverschreibungen im 1. bis 6. Rang Grundpfand: Parzelle Nr. 82 (GB Lutzenberg), Assek.-Nr. 198, Haufen, 9426 Lutzenberg. Zahlungsbefehl Nr. 37020 - Betreibung auf Grundpfandverwertung Schuldner: Alber Pius, ehemals wohnhaft in 8362 Balterswil, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes Gläubiger: Assekuranz Appenzell A. Rh., Poststrasse 10, 9102 Herisau Forderung: CHF 462.70 nebst Zins zu 5% seit 1. April 2001 CHF 30.- Mahnkosten CHF 30.- Kosten des Zahlungsbefehles, zuzüglich Publikationskosten Grund der Forderung: Jahresprämienrechnung der Assekuranz AR für das Jahr 2001 Grundpfand: Parzelle Nr. 82 (GB Lutzenberg), Assek.-Nr. 198, Haufen, 9426 Lutzenberg. Der Schuldner wird aufgefordert, die Gläubiger für die angegebenen Forderungen samt Kosten zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderungen oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innerhalb von 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls (Datum der Veröffentlichung) dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Sollte der Schuldner den Zahlungsbefehlen nicht nachkommen, so können die Gläubiger nach Ablauf von sechs Monaten die Verwertung der Liegenschaft verlangen. 9410 Heiden, 9. August 2001 Betreibungsamt Appenzeller Vorderland