Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 20.06.2001 – Kanton Appenzello Esterno

    • Appenzell A.Rh. (10304) Betreibungsamtliche Liegenschaftssteigerung Im Auftrag des Betreibungsamtes Thalheim wird versteigert: Betr.-Nr. 99049 (Rechtshilfe Nr. 37/01). Schuldner und Grundeigentümer: Bossert Sonja, Unterdorfstrasse 183, 5112 Thalheim. Ort und Tag der Versteigerung: Restaurant Ambiente, Poststrasse 30, Heiden, Donnerstag, 16. August 2001, 14.30 Uhr. Einsicht in die Steigerungsbedingungen: Während 10 Tagen ab 3. August 2001 beim Betreibungsamt Appenzell Vorderland, Heiden. Grundpfand: Grundbuch Heiden, Parzelle Nr. 138, Plan Nr. 5, Seeallee, Heiden. Wohnhaus Assek. Nr. 240 mit Remise Assek. Nr. 239 und Hofraum mit Garten. Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 250 000.-. Bemerkungen: a. Die Verwertung wird verlangt infolge Begehren des Pfändungsgläubigers in Betreibung Nr. 99049. b. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Abrechnung am Zuschlagspreis eine Anzahlung von je CHF 50 000.- pro Objekt in bar oder mit einem Bankcheck, ausgestellt von einer Grossbank oder ansässigen Lokalbank, zu bezahlen (keine Privatchecks). c. Die Besichtigung des Steigerungsobjektes kann mit dem Betreibungsamt Appenzeller Vorderland, 9410 Heiden (Telefon 071 891 33 55) vereinbart werden. d. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41) und die dazugehörende Verordnung (SR 311.412.411) sowie auf die Verordnungsänderung vom 10. September 1997 verwiesen. 9410 Heiden, 14. Juni 2001 Betreibungsamt Appenzeller Vorderland

    • Appenzell A.Rh. (10174) Mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten von Appenzell Ausserrhoden, Trogen, wurde über das Vermögen der Firma Mayer-Krüsi Radio TV GmbH, Kasernenstrasse 30, 9100 Herisau, per 9. Mai 2001 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung vom 8. Juni 2001 mangels Aktiven wieder eingestellt. Sofern nicht ein Gläubiger innert 10 Tagen seit Publikation die Durchführung des Verfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und einen Kostenvorschuss von CHF 3000.- leistet (Nachforderungsrecht vorbehalten), wird das Verfahren als geschlossen erklärt. 9410 Heiden, 12. Juni 2001 Konkursamt Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Heiden