Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 20.12.2002 – Kanton Glarona

    • GL Kollokationsplan und Inventar 1. Schuldnerin: Orbus AG, Im Fennen 1, 8867 Niederurnen 2. Bemerkungen: Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach de Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 23.12.2002 bis am 13.01.2003 beim Kantonsgericht, Gerichtshaus, 8750 Glarus, schriftlich und im Doppel einzureichen. Allfällige Beschwerden gegen den Kollokationsplan oder das Inventar sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 23.12.2002 bis am 03.01.2003 bei der Direktion des Innern, Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus, schriftlich einzureichen. Soweit keine Klagen oder Beschwerden erfolgen, werden der Plan und das Verzeichnis rechtskräftig. Konkursamt: Konkursamt des Kantons Glarus 8750 Glarus (00779710)