Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 21.11.2001 – Kanton Appenzello Interno

    • AI Nachlassstundung 1. Schuldnerin: FGA Fleisch-Genosschaft Appenzellerland, 9050 Appenzell 2. Dauer der Nachlassstundung: 4 Monate 3. Eingabefrist für Forderungen: 12.12.2001 4. Sachwalter: Wieser Beratung und Wirtschaftsprüfung 5. Bemerkungen: vertreten durch Renaldo Cavigelli, c/o Bauernverband Appenzell, Hoferbad 2, 9050 Appenzell. Sachwalter: Stefan Wieser, Wieser Beratung und Wirtschaftsprüfung, Sonnmattstrasse 21, 9015 St. Gallen. Gläubigerversammlung: Zeitpunkt und Ort der Gläubigerversammlung und der Aktenauflage werden später bekanntgegeben. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, Wert 30. Oktober 2001, sowie allfällige Vorzugs- und Pfandrechte unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die Beweismittel sind hierfür beizulegen. Nachlassgericht: Wieser Stefan, Beratung und Wirschaftsprüfung 9015 St. Gallen (108892)