- Guerra Bau AG in Liquidation
- Thurstrasse 20
- Kradolf-Schönenberg
- TG
Thurgau (8838) Das Konkursverfahren über die Guerra Bau AG, Thurstrasse 20, 9214 Kradolf, ist durch Verfügung des Bezirksgerichtspräsidiums Bischofszell vom 16. Mai 2001 als geschlossen erklärt worden. 8510 Frauenfeld, 21. Mai 2001 Konkursamt des Kantons Thurgau Frauenfeld
- Peter J. Keller Composite Design
- Im Jüch
- Berlingen
- TG
Thurgau (8836) Über den Nachlass Keller Peter, geboren 29. Januar 1956, gestorben 6. Januar 2001, von Hornussen AG, wohnhaft gewesen in 8267 Berlingen, Jüchstrasse 446, ist durch Verfügung des Bezirksgerichtspräsidiums Steckborn vom 19. April 2001 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung des Konkursrichters am 16. Mai 2001 mangels Aktiven wieder eingestellt worden. Falls nicht ein Gläubiger bis zum 5. Juni 2001 die Durchführung des Konkursverfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran innert gleicher Frist einen Barvorschuss von vorläufig CHF 2000.- (für das summarische Verfahren) leistet, wird das Verfahren als geschlossen erklärt. 8510 Frauenfeld, 21. Mai 2001 Konkursamt des Kantons Thurgau Frauenfeld
- Libotech Bruno Lienhard
- Untere Halde 3
- Gachnang
- TG
Thurgau (8837) Kollokationsplan-, Lastenverzeichnis- und Inventarauflage Im Konkurs über Lienhard Bruno, geboren am 14. September 1944, von Teufen ZH, in 8546 Islikon, Untere Halde 3, liegen Kollokationsplan, Lastenverzeichnis und Inventar den beteiligten Gläubigern beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Planes sind innert 20 Tagen von der Bekanntmachung an beim Friedensrichteramt, 8500 Frauenfeld, gerichtlich anhängig zu machen, andernfalls er als anerkannt betrachtet würde. Innert einer Frist von 10 Tagen ab dieser Publikation sind: a. Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere gegen die Zuteilung von Kompetenzgegenständen, beim Obergericht des Kantons Thurgau in 8510 Frauenfeld einzureichen; b. allfällige Begehren um Abtretung von Rechtsansprüchen nach SchKG Art. 260 hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen beim unterzeichneten Konkursamt schriftlich einzureichen. 8510 Frauenfeld, 21. Mai 2001 Konkursamt des Kantons Thurgau Frauenfeld
- Stähli & Tschumper AG
- Seestrasse 11
- Kreuzlingen
- TG
Thurgau (8842) Das Konkursverfahren über Stäheli & Tschumper AG, Seestrasse 11, 8280 Kreuzlingen, ist durch Verfügung des Bezirksgerichtspräsidiums Kreuzlingen vom 14. Mai 2001 als geschlossen erklärt worden. 8510 Frauenfeld, 21. Mai 2001 Konkursamt des Kantons Thurgau Frauenfeld
- SunHill Immobilien und Handels AG in Liquidation
- Bahnhofstrasse 24
- Eschlikon TG
- TG
Thurgau (8835) Über die SunHill Immobilien und Handels AG, Bahnhofstrasse 24, 8360 Eschlikon, ist durch Verfügung des Bezirksgerichtspräsidiums Münchwilen vom 4. April 2001 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung des Konkursrichters am 15. Mai 2001 mangels Aktiven wieder eingestellt worden. Falls nicht ein Gläubiger bis zum 5. Juni 2001 die Durchführung des Konkursverfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran innert gleicher Frist einen Barvorschuss von vorläufig CHF 7000.- (für das summarische Verfahren) leistet, wird das Verfahren als geschlossen erklärt. Die Konkursitin ist Eigentümerin folgender Liegenschaften: Im Grundbuch Beggingen SH Liegenschaft Nr. 896, Plan Nr. 16, Wetzliswis 582 m² Gebäudegrundfläche und Umgelände, Wohngebäude Assekuranz-Nr. 86 Gemäss SchKG Art. 230a Abs. 2 sind die Pfandgläubiger von Aktiven, die sich in der Konkursmasse befinden, berechtigt, beim Konkursamt die Verwertung ihrer Pfandobjekte zu verlangen. Für den Fall, dass kein Kostenvorschuss geleistet und das Konkursverfahren geschlossen wird, wird den Pfandgläubigern hiermit Frist bis 9. Juli 2001 eingeräumt, diese Verwertung zu verlangen. Verlangt kein Gläubiger fristgemäss die Verwertung seines Pfandes, so werden die Aktiven nach Abzug der Kosten mit den darauf haftenden Lasten, jedoch ohne die persönliche Schuldpflicht, auf den Staat übertragen, wenn die zuständige kantonale Behörde die Übertragung nicht ablehnt. Lehnt die zuständige kantonale Behörde die Übertragung ab, so verwertet das Konkursamt die Aktiven. 8510 Frauenfeld, 21. Mai 2001 Konkursamt des Kantons Thurgau Frauenfeld
- Surfingpoint AG in Liquidation
- Weitegasse
- Arbon
- TG
Thurgau (8841) Kollokationsplan- und Inventarauflage Im Konkurs über die Surfingpoint AG, Weitegasse, 9320 Arbon, liegen Kollokationsplan und Inventar den beteiligten Gläubigern beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Planes sind innert 20 Tagen von der Bekanntmachung an beim Friedensrichteramt Arbon gerichtlich anhängig zu machen, andernfalls er als anerkannt betrachtet würde. Innert einer Frist von 10 Tagen ab dieser Publikation sind: a. Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere gegen die Zuteilung von Kompetenzgegenständen, beim Obergericht des Kantons Thurgau in 8510 Frauenfeld einzureichen; b. allfällige Begehren um Abtretung von Rechtsansprüchen nach SchKG Artikel 260 hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen beim unterzeichneten Konkursamt schriftlich einzureichen. 8510 Frauenfeld, 22. Mai 2001 Konkursamt des Kantons Thurgau Frauenfeld
- Thaddey Bau AG in Liquidation
- Fischingerstrasse 67
- Sirnach
- TG
Thurgau (8833) Gemeinschuldnerin: Thaddey Bau AG, Fischingerstrasse 67, 8370 Sirnach Eigentümerin folgender Grundstücke: Im Grundbuch Sirnach Parzelle 826 29,79 a Gebäudegrundfläche, Hof, Garten, Feld mit Wohnhaus Fischingerstr. 67, 8370 Sirnach Parzelle 5 9,31 a Gebäudegrundfläche, Hof mit Wohn- und Geschäftshaus Wilerstr. 4, 8370 Sirnach Parzelle 425 Stockwerkeigentum 73/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Parz. = E.-Blatt 5 mit Sonderrecht an der 3ô/Zimmer-Wohnung Nr. 2.2 im 2. Obergeschoss mit Kellerabteil Nr. 2.2 im Untergeschoss als Nebenraum Parzelle 428 Stockwerkeigentum 80/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Parz. = E.-Blatt 5 mit Sonderrecht an der Tiefgarage mit 8 Autoeinstellplätzen im Untergeschoss E-Blatt 25 497 1/8 Miteigentum an der StWE-Blatt 428, Autoeinstellplatz Nr. 5 Im prov. Grundbuch Salenstein Stockwerk-Einzelblatt 10 138,9/1000 Anteil Miteigentum an der Liegenschaft Parz.-Nr. E 322 = E.-Blatt 158 prov. Grundbuch Salenstein, mit Sonderrecht an der 4ô/Zimmer-Wohnung Nr. 1, im Erdgeschoss Ost, mit Nebenraum Nr. 1 im Kellergeschoss Datum der Konkurseröffnung: 23. März 2001 Summarisches Verfahren, SchKG Art. 231 Eingabefrist für Forderungen und Dienstbarkeiten: Bis 25. Juni 2001 an das Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofstrasse 53, 8510 Frauenfeld. Im übrigen wird verwiesen auf das Amtsblatt des Kantons Thurgau. 8510 Frauenfeld, 21. Mai 2001 Konkursamt des Kantons Thurgau Frauenfeld
- Zentrum-Garage Bürglen AG in Liquidation
- Ringstrasse 1
- Bürglen
- TG
Thurgau (8840) Kollokationsplan-, Lastenverzeichnis- und Inventarauflage Im Konkurs über die Zentrum-Garage Bürglen AG in Liquidation, Ringstrasse 1, 8575 Bürglen, liegen Kollokationsplan, Lastenverzeichnis und Inventar den beteiligten Gläubigern beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Planes sind innert 20 Tagen von der Bekanntmachung an beim Friedensrichteramt, 8575 Bürglen, gerichtlich anhängig zu machen, andernfalls er als anerkannt betrachtet würde. Innert einer Frist von 10 Tagen ab dieser Publikation sind Beschwerden gegen das Inventar beim Obergericht des Kantons Thurgau in 8510 Frauenfeld einzureichen. 8510 Frauenfeld, 21. Mai 2001 Konkursamt des Kantons Thurgau Frauenfeld
- K. Zweifel Holzbau
- Stegenerstrasse 7
- Gachnang
- TG
Thurgau (8828) Betreibungsrechtliche Liegenschaftensteigerung Wohnhaus und Ökonomiegebäude sowie Wohnhaus in Gachnang Schuldner und Pfandeigentümer: - Zweifel Konrad und Zweifel-Haag Gertrud Maria, beide wohnhaft Stegenerstrasse 7, 8547 Gachnang, Gesamteigentümer zufolge allgemeiner Gütergemeinschaft. Grundstücke: 1. Parz.Nr. 442 / K.Blatt 117 im provisorischen Grundbuch Gachnang: = 9 a 74 m² Gebäudegrundfläche, Hofraum und Garten mit: Wohnhaus und Ökonomiegebäude Assek.Nr. 72, und Ökonomiegebäude Assek.Nr. 73, an der Stegenerstrasse 9 in Gachnang. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 1 060 000.- 2. Parz.Nr. 1046 / E.Blatt 539 im provisorischen Grundbuch Gachnang: = 10 a 00 m² Gebäudegrundfläche, Hof und Garten mit: Wohnhaus Assek.Nr. 284, Gebäude, an der Stegenerstrasse 7 in Gachnang. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 594 000.- Steigerungstag: Dienstag, 14. August 2001, um 14 Uhr. Steigerungslokal: Restaurant Traube, Im Dorf 15, 8547 Gachnang. Ende der Eingabefrist: 14. Juni 2001. Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Frauenfeld, St. Gallerstrasse 4, 8500 Frauenfeld: 3. bis 12. Juli 2001. Besichtigung der Grundstücke: Nach telefonischer Vereinbarung (052 724 53 17). Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin im 1. bis 3. Rang auf Parz.Nr. 442 / K.Blatt 117 und im 3. Rang auf Parz.Nr. 1046 / E.Blatt 539. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50 000.- pro Grundstück in bar oder durch Bankcheck einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Frauenfeld, zu zahlen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 14. Juni 2001, beim Betreibungsamt Frauenfeld, 8500 Frauenfeld, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht in das Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte unter Einlegung allfälliger Beweismittel binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 14. Juni 2001, beim Betreibungsamt Frauenfeld, 8500 Frauenfeld, anzumelden. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam werden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht. 8501 Frauenfeld, 18. Mai 2001 Betreibungsamt Frauenfeld