Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 29.06.2001 – Kanton Glarona

    • Glarus (10838) Kollokationsplan, Lastenverzeichnis und Inventar Im Konkurs über die Batag Baumaterial- und Transport AG, Schweizerhaus, 8750 Glarus, liegen der Kollokationsplan, das Lastenverzeichnis und das Inventar den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und der Lastenverzeichnisse sind innert 20 Tagen von der Bekanntmachung der Auflage im Schweiz. Handelsamtsblatt an gerechnet (30. Juni 2001) beim Kantonsgericht, Gerichtshaus, 8750 Glarus, schriftlich im Doppel einzureichen. Es wird ausdrücklich auf Art. 19 EG SchKG (Frist für richterliche Weisungen) und Art. 20 EG SchKG (Frist für Aktenhinterlage, Zeugenansinnen, Editionen) hingewiesen. Soweit keine Klagen erfolgen werden Plan und Verzeichnis rechtskräftig. Allfällige Beschwerden gegen das Inventar sind innert der gleichen Frist bei der Direktion des Innern, Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Sandstrasse 29, 8750 Glarus, schriftlich einzureichen. 8750 Glarus, 29. Juni 2001 Konkursamt des Kantons Glarus

    • GL Mutationen Fronalp Anlage und Finanz AG, in Glarus, Vornahme von Kapitalanlagen aller Art und die Durchführung von Finanzgeschäften, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 134 vom 15. 07. 1998, S. 4916). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Acribia AG, in Glattbrugg (Opfikon), Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 501 vom 25.06.2001 019585

    • Glarus (10942) Kollokationsplan, Lastenverzeichnis und Inventar Im Konkurs über die Immo Sernf AG, Hinterdorf, 8765 Engi, liegen der Kollokationsplan, das Lastenverzeichnis und das Inventar den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und des Lastenverzeichnisses sind innert 20 Tagen von der Bekanntmachung der Auflage im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet (30. Juni 2001) beim Kantonsgericht, Gerichtshaus, 8750 Glarus, schriftlich im Doppel einzureichen. Es wird ausdrücklich auf Art. 19 EG SchKG (Frist für richterliche Weisungen) und Art. 20 EG SchKG (Frist für Aktenhinterlage, Zeugenansinnen, Editionen) hingewiesen. Soweit keine Klagen erfolgen werden Plan und Verzeichnis rechtskräftig. Allfällige Beschwerden gegen das Inventar sind innert der gleichen Frist bei der Direktion des Innern, Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Sandstrasse 29, 8750 Glarus, schriftlich einzureichen. 8750 Glarus, 29. Juni 2001 Konkursamt des Kantons Glarus

    • GL Mutationen Konaka Holding AG, in Glarus, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Anlage von Kapitalien sowie der An- und Verkauf von Lizenzrechten, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 130 vom 08. 07. 1996, S. 4069). Auflösung der Gesellschaft durch Beschluss der Generalversammlung vom 18.06.2001 infolge Fusion, gemäss Art. 748 OR, mit der Alkona Holding AG, in Gossau SG. Aktiven und Passiven der Gesellschaft gehen gemäss Fusionsvertrag vom 07.06.2001 und Fusionsbilanz per 01.01.2001 durch Universalsukzession auf die Alkona Holding AG über. Tagebuch Nr. 502 vom 25.06.2001 019586