Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 30.11.2005 – Kanton Uri

    • Aufforderung gemäss Art. 88a HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen weisen zur Zei kein Rechtsdomizil am statutarischen Sitz auf. Sie werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Rechtsdomizil zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 88a HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen weisen zur Zei kein Rechtsdomizil am statutarischen Sitz auf. Sie werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Rechtsdomizil zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.