Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma HSBE Brütsch & Nötzli, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur HSBE Brütsch & Nötzli finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.

    SHAB: 23 / vom 04.02.2014

    • Auflösung der Firma: TG Löschungen HSBE Brütsch & Nötzli, in Wagenhausen, CHE-107.966.306, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 158 vom 17.08.1995, S. 4625). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 610 vom 30.01.2014 01325179
  • SHAB: 208 / vom 28.10.2013

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid
  • SHAB: 207 / vom 25.10.2013

    • Andere oder unbekannte Gründe: Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid
  • SHAB: 207 / vom 25.10.2013

    • Andere oder unbekannte Gründe: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
  • SHAB: 158 / vom 17.08.1995

    • Firmensitz geändert: 4. August 1995 HSBE Brütsch & Nötzli, in Kaltenbach (SHAB Nr. 190 vom 15. 8. 1980, S. 2748). Sitz neu: Wagenhausen.
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