SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 15.08.2012 – Kanton Schaffhausen

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SH Mutationen Berndorf Metall- und Bäderbau AG, bisher in Luzern, CH-100.3.017.018-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 16 vom 24.01.2012, S. 0, Publ. 6517196). Gründungsstatuten: 14.09.1994, Statutenänderung: 20.07.2012. Firma neu: Berndorf Bäderbau Schweiz AG. Sitz neu: Neuhausen am Rheinfall. Domizil neu: Gewerbestrasse 8, 8212 Neuhausen am Rheinfall. Tagebuch Nr. 1302 vom 10.08.2012 06810458

    • Liquidations-Schuldenruf einer Aktiengesellschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft: BODE AG in Liquidation, Neuhausen am Rheinfall 2. Auflösungsbeschluss durch: Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 07.08.2012 4. Anmeldefrist für Forderungen: 17.09.2012 5. Anmeldestelle für Forderungen: IVF HARTMANN AG, Max Kuhn, Victor von Bruns-Strasse 28, 8212 Neuhausen am Rheinfall 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. 7. Bemerkungen: Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass die vorzeitige Verteilung des Vermögens nach Art. 745 Abs. 3 OR beabsichtigt ist. Mäder + Baumgartner Treuhand AG 8212 Neuhausen (00801879)

    • Aufforderung gemäss Art. 941a OR und Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.

    • SH Löschungen Dubach.digital Studio für Fotografie und Werbung, in Gächlingen, CH-290.1.015.461-4, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 107 vom 06.06.2006, S. 12, Publ. 3404072). Löschung infolge Geschäftsaufgabe. Tagebuch Nr. 1306 vom 10.08.2012 06810740

    • SH Mutationen Fehr Egli Partner AG, in Schaffhausen, CH-290.3.002.060-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 207 vom 25.10.2011, S. 0, Publ. 6389294). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Fehr, Kurt, von Wagenhausen, in Wagenhausen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Unterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Modina, Mauro, von Neuhausen am Rheinfall, in Beringen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Unterschrift zu zweien; Bigler, Anton, von Rubigen, in Laufen-Uhwiesen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Unterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 1303 vom 10.08.2012 06810460

    • SH Löschungen Jean-Pierre Kunz, in Stein am Rhein, CH-290.1.002.820-4, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 2 vom 05.01.1993, S. 27). Löschung infolge Geschäftsaufgabe. Tagebuch Nr. 1307 vom 10.08.2012 06810742

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderungen gem. Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Handelsregisteramt des Kantons Bern vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern fordert die zur Anmeldung verpflichteten Personen auf, innert 30 Tagen die Löschung anzumelden oder mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Sofern die zur Anmeldung verpflichteten Personen oder die Gesellschaft auf diese Aufforderung nicht reagieren, wird vermutet, dass die Rechtseinhe keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Akt mehr hat.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SH Mutationen Personalvorsorgestiftung der Firma Meier + Cie AG Schaffhausen, in Schaffhausen, CH-290.7.003.590-8, Stiftung (SHAB Nr. 73 vom 16.04.2012, S. 0, Publ. 6638130). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Landolt, Marlies, von Eriswil, in Neuhausen am Rheinfall, Mitglied des Stiftungsrates, mit Unterschrift zu zweien; Hotz, Karl, von Bubikon, in Neuhausen am Rheinfall, Mitglied des Stiftungsrates, mit Unterschrift zu zweien; Schnider, Peter, von Winterthur, in Basadingen (Basadingen-Schlattingen), Mitglied des Stiftungsrates, mit Unterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Geisseler, Zeno, von Grosswangen, in Schaffhausen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Unterschrift zu zweien; Kunz, Hans, von Grosswangen, in Schaffhausen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Unterschrift zu zweien; Preisig-Nigg, Jacqueline Edith, von Herisau, in Beringen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Unterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 1304 vom 10.08.2012 06810462

    • SH Neueintragungen Praxis Schifflände AG, in Schaffhausen, CH-290.3.017.571-0, Freier Platz 6, 8200 Schaffhausen, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 04.07.2012. Zweck: Durchführung von Dienstleistungen im Bereich ärztliche Psychiatrie und Psychotherapie insbesondere psychotherapeutische Behandlung, Beratung, Diagnostik, Indikation, Intervention und Begutachtung. Die Gesellschaft kann des Weiteren Dienstleistungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens und ihren Spezialgebieten erbringen. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 50000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Aktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Laut Erklärung vom 05.07.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Eberhard, Dr. Helmut Hans-Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Stetten SH, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Eberhard, Dr. Beate Andrea, deutsche Staatsangehörige, in Stetten SH, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1300 vom 10.08.2012 06810454

    • SH Mutationen StS International Federation, bisher in Zürich, CH-020.6.001.520-8, Verein (SHAB Nr. 114 vom 15.06.2011, S. 0, Publ. 6205226). Gründungsstatuten: 22.03.2011, Statutenänderung: 07.08.2012. Sitz neu: Schaffhausen. Domizil neu: Repfergasse 38, 8200 Schaffhausen. Tagebuch Nr. 1305 vom 10.08.2012 06810738

    • SH Neueintragungen STUDICO AG, in Neuhausen am Rheinfall, CH-290.3.017.572-1, Bergstrasse 7, 8212 Neuhausen am Rheinfall, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 03.08.2012. Zweck: Erbringung von Ingenieursdienstleistungen aller Art sowie Beratung, Planung und Schulung im Bereich von Beleuchtungen. Im Weiteren kann sie Beleuchtungen planen und realisieren sowie mit Lichtquellen und Leuchten handeln. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 50000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.00. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Aktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Laut Erklärung vom 03.08.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Studerus, Albert, von Waldkirch, in Neuhausen am Rheinfall, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Studerus-Borner, Brigitte, von Waldkirch, in Neuhausen am Rheinfall, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1301 vom 10.08.2012 06810456

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.