SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 20.08.2010 – Kanton Schwyz

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SZ Mutationen bike store schwyz ag, in Schwyz, CH-130.3.011.902-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 205 vom 22. 10. 2008, S. 14, Publ. 4700870). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Morger, Paul, von Eschenbach SG, in Brunnen, Präsident und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Fischer, Susanne, von Knutwil, in Schwyz, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied); Müller, Michael, von Unterschächen, in Bürglen UR, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 3890 vom 16.08.2010 05778950

    • SZ Einstellung des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: COMFINA Consulting Invest AG, vormals Dorfstrasse 30, 8835 Feusisberg 2. Konkurseröffnung: 23.06.2010 3. Konkurseinstellung: 17.08.2010 4. Frist für Kostenvorschuss: 01.09.2010 5. Kostenvorschuss: CHF 6000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. 6. Bemerkungen: nunmehr ohne Domizil Es handelt sich hierbei um ein Verfahren nach Art. 731b OR (Anzeige von Organmängeln durch das Handelsregisteramt). Konkursamt Höfe 8832 Wollerau (00528819)

    • SZ Einstellung des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: Creativ Haus Planungs & Bau AG in Liq.,, vormals Schindellegistrasse 73, 8808 Pfäffikon SZ 2. Konkurseröffnung: 12.07.2010 3. Konkurseinstellung: 17.08.2010 4. Frist für Kostenvorschuss: 01.09.2010 5. Kostenvorschuss: CHF 6000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. 6. Bemerkungen: nunmehr ohne Domizil Konkursamt Höfe 8832 Wollerau (00528849)

    • SZ Einstellung des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: EXPERNET AG, ohne Domizil, 6442 Gersau 2. Konkurseröffnung: 17.06.2010 3. Konkurseinstellung: 17.08.2010 4. Frist für Kostenvorschuss: 01.09.2010 5. Kostenvorschuss: CHF 7000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. 6. Bemerkungen: Verfahren nach Art. 731b OR (Anzeige von Organisationsmängeln durch das Handelsregisteramt). Vormals: Luxvalor AG, Seestrasse 65, 6442 Gersau Konkursamt Gersau 6442 Gersau (00528973)

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SZ Neueintragungen IPforceOne GmbH, in Freienbach, CH-130.4.016.005-9, bei Jens Mühlhoff, Hörnliweg 16, 8806 Bäch SZ, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 13. 08. 2010. Zweck: Lizenzierung und Verwertung von Tonaufnahmen, Bildtonaufnahmen, Computerspielen, Videospielen, Fernsehfilmen, Spielfilmen und anderen audio- oder audiovisuellen Produkten im Bereich einer nicht-physischen Verwertung und insbesondere der Schutz der vorgenannten Produkte gegen rechtswidrige Verwertungen; Lizenzierung und Verwertung von sonstigen Gegenständen, insbesondere von Textilien und Gebrauchsgütern und insbesondere der Schutz der vorgenannten Produkte gegen rechtswidrige Verwertungen insbesondere rechtswidrige Vervielfältigung; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Stammkapital: CHF 20000.--. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte: gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 13.8.2010 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Lazarus, Dr. Thomas, von Deutschland, in Mainz (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 4000.--; Stein, Thomas, von Deutschland, in Rödermark (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 6000.--; Guhl, Andreas, von Deutschland, in Rödermark (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 4000.--; Fritsch, Rüdiger, von Deutschland, in Rödermark (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 6000.--; Mühlhoff, Jens, von Deutschland, in Bäch SZ, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 3887 vom 16.08.2010 05779230

    • SZ Mutationen JRAG AG, in Tuggen, CH-020.3.914.252-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 83 vom 30. 04. 2008, S. 13, Publ. 4455216). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Accontaris Treuhand AG (CH-020.3.917.024-1), in Zürich, Revisionsstelle (bisher: P. Meier AG, Treuhand- und Beratungsstelle für das Gastgewerbe, Zürich, in Zürich). Tagebuch Nr. 3891 vom 16.08.2010 05778952

    • SZ Mutationen KIBAG Management und Logistik AG, in Freienbach, CH-130.0.001.059-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 37 vom 23. 02. 2010, S. 17, Publ. 5509372). Statutenänderung: 23. 07. 2010. Firma neu: KIBAG Management AG. Mitteilungen an die Aktionäre schriftlich. (Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Intercontrol AG (CH-020.3.913.446-3), in Zürich, Revisionsstelle (bisher: Intercontrol AG, in Zürich). Tagebuch Nr. 3893 vom 16.08.2010 05779236

    • SZ Konkurspublikation/Schuldenruf 1. Schuldnerin: Kurhaus Meinradsberg GmbH in Liq., Ilgenweidstrasse 3, 8840 Einsiedeln 2. Konkurseröffnung: 14.07.2010 3. Verfahren: summarisch 4. Eingabefrist: 20.09.2010 5. Bemerkungen: Verwertung der Aktiven: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert der gleichen Frist beim Konkursamt Einsiedeln schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als stillschweigend genehmigt. Konkursamt Einsiedeln 8834 Schindellegi (00528313)

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SZ Mutationen Logotron Electronic AG, in Freienbach, CH-130.0.011.657-5, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 78 vom 24. 04. 2006, S. 12, Publ. 3344912). Statutenänderung: 13. 08. 2010. Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre durch eingeschriebenen Brief. (Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.). Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 13.8.2010 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Marcel Widmer, Treuhand, Unternehmensberatung, in Reinach AG, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 3894 vom 16.08.2010 05778956

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SZ Mutationen MDE Display + Electronics GmbH, bisher in Freienbach, CH-130.4.008.246-6, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 24 vom 05. 02. 2009, S. 18, Publ. 4863380). Statutenänderung: 10. 08. 2010. Sitz neu: Altendorf. Domizil neu: Talstrasse 24C, 8852 Altendorf. Tagebuch Nr. 3895 vom 16.08.2010 05779238

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SZ Schluss des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: Piranha-Shop GmbH, Schulgasse 7, 6430 Schwyz 2. Datum des Schlusses: 13.08.2010 Notariat Grundbuch- und Konkursamt 6430 Schwyz (00528531)

    • SZ Neueintragungen Proreal AG, in Freienbach, CH-130.3.016.006-9, Churerstrasse 23, 8808 Pfäffikon SZ, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 13. 08. 2010. Zweck: Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Vermittlung, Beratung und Verkauf von Beteiligungen aller Art im In- und Ausland, insbesondere von solchen an Grundstückgesellschaften; Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen; kann Darlehen aufnehmen sowie Darlehen an Dritte und Nahestehende gewähren als auch zu Gunsten von Dritten und Nahestehenden Sicherheiten zur Verfügung stellen. Aktienkapital: CHF 100000.--. Liberierung Aktienkapital: CHF 100000.--. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.--. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre durch Brief, Telefax oder E-Mail. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 13.8.2010 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Gattiker, Adrian, von Richterswil, in Altendorf, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 3888 vom 16.08.2010 05779232

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SZ Neueintragungen Vini e più Iten & Schuler in Sattel, CH-130.2.016.007-8, Schlagstrasse 51 A, 6417 Sattel, Kollektivgesellschaft (Neueintragung). Beginn: 15. 08. 2010. Zweck: Import sowie Handel mit Weinen, Spirituosen, alkoholischen Getränken, Zigarren, kulinarischen Produkten sowie deren Ausschank; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben und veräussern sowie Tochtergesellschaften und Niederlassungen gründen. Eingetragene Personen: Iten, Adalbert, von Unterägeri, in Brunnen, Gesellschafter, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schuler, Silvia, von Sattel und Unterägeri, in Sattel, Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 3889 vom 16.08.2010 05779234