SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 27.09.2010 – Kanton Nidwalden

    • NW Mutationen com-pass GmbH, in Hergiswil NW, CH-150.4.001.113-1, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 248 vom 22. 12. 2008, S. 19, Publ. 4794022). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Hofstetter, Dominic, von Muri AG, in Chicago (IL, USA), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 8 Stammanteilen von je CHF 1000.--. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Blättler-Galliker, Erna, von Hergiswil NW, in Hergiswil NW, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 8 Stammanteilen von je CHF 1000.-- (bisher: Vorsitzende der Geschäftsführung). Tagebuch Nr. 1418 vom 21.09.2010 05826372

    • Liquidations-Schuldenruf einer Aktiengesellschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft: Microdrug AG in Liq., Hergiswil NW 2. Auflösungsbeschluss durch: Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 30.06.2010 4. Anmeldefrist für Forderungen: 08.11.2010 5. Anmeldestelle für Forderungen: Microdrug AG in Liq., Seestrasse 93, 6052 Hergiswil 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Lars Dubach, Rechtsanwalt 6052 Hergiswil NW (00542053)

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.