SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 27.09.2012 – Kanton Appenzell Ausserrhoden

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • AR Neueintragungen Coiffure Stää GmbH, in Stein AR, CH-300.4.017.564-1, Schachen 64, 9063 Stein AR, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 24.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt einerseits den Betrieb von Coiffure-Geschäften (Damen- und Herrensalon mit Kosmetikbehandlung, Pedicure, Manicure und Haarentfernungen), andererseits das Anbieten und Handeln mit Hairstyling- und Kosmetikprodukten, Haaraccessoirs sowie Dienstleistungen im Bereich des Hairstylings und Kosmetik; Beteiligungen; Kauf, Vermittlung und Verwertung von Patenten, Lizenzen und anderen immateriellen Gütern. Sie kann weitere damit zusammenhängende Tätigkeitsgebiete angliedern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen im In- und Ausland erwerben oder errichten. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verkaufen, belasten und verwalten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: CHF 20000.00. Nebenleistungspflichten gemäss Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 24.09.2012 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Matter, Franziska, von Witterswil, in Herisau, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.00; Matter, Daniela, von Witterswil, in Herisau, mit Einzelprokura. Tagebuch Nr. 1367 vom 24.09.2012 06866388

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • AR Mutationen Frehner Beratungen, bisher in Oetwil am See, CH-020.1.016.458-1, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2006, S. 24, Publ. 3375252). Sitz neu: Walzenhausen. Domizil neu: Sonnenberg 860, 9428 Walzenhausen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Frehner, Hansueli, von Hundwil, in Walzenhausen, Inhaber, mit Einzelunterschrift (bisher: in Oetwil am See). Tagebuch Nr. 1370 vom 24.09.2012 06866394

    • AR Mutationen FREY Wohnservice GmbH, in Speicher, CH-170.4.002.091-3, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 143 vom 26.07.2011, Publ. 6271456). Statutenänderung: 24.09.2012. Sitz neu: Herisau. Domizil neu: Winkelstrasse 6, 9100 Herisau. Tagebuch Nr. 1371 vom 24.09.2012 06866396

    • AR Mutationen Hotel Heiden AG, in Heiden, CH-300.3.010.353-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 184 vom 21.09.2012, Publ. 6859366). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Bruppacher, Thomas, von Zürich, in Herisau, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kleiner-Schläpfer, Marianne, von Rorschacherberg, in Herisau, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied); Frei, Jakob, von Berneck, in Heiden, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Lässer, Christian, von Wiliberg, in Teufen AR, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 1372 vom 24.09.2012 06867066

    • AR Löschungen Hotel Pension Nord, Gebr. A. und E. Stehli, in Heiden, CH-300.2.010.543-5, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 179 vom 17.09.2002, S. 2, Publ. 644852). Löschungsgrund: Die Gesellschaft hat sich aufgelöst. Die Liquidation ist durchgeführt. Die Gesellschaft wird gelöscht. Tagebuch Nr. 1376 vom 24.09.2012 06866400

    • AR Mutationen Nachtrag zum im SHAB Nr. 13 vom 19.01.1995, S. 358, publizierten Eintrag Nr. 1 vom 09.01.1995. Knöpfel AG, Walzenhausen, in Walzenhausen, CH-300.3.010.159-8, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 38 vom 23.02.2012, Publ. 6565644). Firma neu: Knoepfel AG, Walzenhausen. Tagebuch Nr. 1373 vom 24.09.2012 06866398

    • AR Neueintragungen LARIOX Swiss AG (LARIOX Swiss SA), (LARIOX Swiss Ltd), (LARIOX Swiss Inc), in Herisau, CH-300.3.017.565-3, Bahnhofplatz 10, 9100 Herisau, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 18.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt - Erbringung von Beratungs- und Supportleistungen in den Bereichen General Management, Controlling & Finance, Legal & Tax, IT, Human Resources und Marketing & Communication. - Beratung von grossen und mittelgrossen Unternehmen und Unternehmensgruppen auf der Basis betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Erkenntnisse. - nationaler und internationaler Handel mit Gütern aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche errichten, sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen. Sie kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte, sowie Wertschriften erwerben, halten oder verwerten. Sie kann Darlehen aufnehmen und gewähren, sowie Garantien und andere Sicherheiten stellen. Sie kann alle kommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, die der Verwirklichung ihres Zwecks förderlich sein könnten. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100000.00. Aktien: 100000 Inhaberaktien zu CHF 1.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB; sie können auch brieflich, durch Telefax, Telegramm oder E-Mail erfolgen, sofern der Gesellschaft die Namen und Adressen aller Aktionäre bekannt sind und das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 18.09.2012 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Federmann, Eva, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1368 vom 24.09.2012 06866390

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • AR Mutationen Praxis für Physiotherapie & Osteopathisch Manuelle Therapie Yvonne Sosnowski, in Heiden, CH-300.1.016.407-2, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 253 vom 30.12.2009, S. 3, Publ. 5420932). Domizil neu: Carl Böckli-Weg 1, 9410 Heiden. Tagebuch Nr. 1374 vom 24.09.2012 06867068

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • AR Mutationen Rutz Automobile AG, in Herisau, CH-300.3.017.252-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2011, Publ. 6467012). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rutz, Nicole, von Eriz und Herisau, in Herisau, mit Einzelprokura (bisher: Fahrni, Nicole, von Eriz). Tagebuch Nr. 1375 vom 24.09.2012 06867070

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • AR Neueintragungen TOLOX Swiss AG (TOLOX Swiss SA), (TOLOX Swiss Ltd), (TOLOX Swiss Inc), in Herisau, CH-300.3.017.566-9, Bahnhofplatz 10, 9100 Herisau, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 18.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt - Erbringung von Beratungs- und Supportleistungen in den Bereichen General Management, Controlling & Finance, Legal & Tax, IT, Human Resources und Marketing & Communication. - Beratung von grossen und mittelgrossen Unternehmen und Unternehmensgruppen auf der Basis betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Erkenntnisse. - nationaler und internationaler Handel mit Gütern aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche errichten, sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen. Sie kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte, sowie Wertschriften erwerben, halten oder verwerten. Sie kann Darlehen aufnehmen und gewähren, sowie Garantien und andere Sicherheiten stellen. Sie kann alle kommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, die der Verwirklichung ihres Zwecks förderlich sein könnten. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100000.00. Aktien: 100000 Inhaberaktien zu CHF 1.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB; sie können auch brieflich, durch Telefax, Telegramm oder E-Mail erfolgen, sofern der Gesellschaft die Namen und Adressen aller Aktionäre bekannt sind und das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 18.09.2012 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Federmann, Eva, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1369 vom 24.09.2012 06866392

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)

    • Aufforderung nach Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Ort ihres Sit Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss A 153a Abs.1 und 3 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu bestätigen, das das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Anderfalls wird d Rechtseinheit von Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweignl. werden gelöscht. Weiter spricht da Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungs- pflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird inner von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gestzl. Zustan wiederhergestellt und zur Eintragung beim zuständigen Handels- registeramt angemeldet, so kann mit dessen Eintragung die Auflösu widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV.)