SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 30.07.1998 – Kanton Zürich

    • Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 742 und 745 OR Ad Astra Air-Services Ltd. in Liquidation, Zürich Erste Veröffentlichung Die ausserordentlichen Generalversammlung vom 21. Juli 1998 hat die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes beim Liquidator, Herrn Werner Rüesch, Dahliastrasse 3, 8008 Zürich, anzumelden. (A 3807³) 8008 Zürich, 30. Juli 1998 Der Liquidator

    • Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 742 und 745 OR Allround Ship Service Holding Ltd., Zürich Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung vom 16. Dezember 1997 hat die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Die Gläubiger werden hiermit im Sinne der Art. 742 und 745 OR aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen seit der dritten Veröffentlichung beim Liquidator, Jakob Aeberli, im Gupfacher 16, 8133 Esslingen, schriftlich anzumelden. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass die vorzeitige Vermögensverteilung gemäss Art. 745 Abs. 3 OR vorgesehen ist. (A 3808³) 8133 Esslingen, 30. Juli 1998 Der Liquidator

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Erno Handel + Finanz AG, Dielsdorf Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung hat am 11. Juni 1998 die Auflösung und Fusion der Aktiengesellschaften mit der Fujifilm (Switzerland) AG, Niederhaslistrasse 12, 8157 Dielsdorf, beschlossen. Allfällige Gläubiger werden hiermit gemäss Art. 748 und 742 OR aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen Ansprüche innert Monatsfrist bei der Fujifilm (Switzerland) AG, anzumelden. (A 3785³) 8157 Dielsdorf, 30. Juli 1998 Fujifilm (Switzerland) AG

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Erno International AG, Dielsdorf Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung hat am 11. Juni 1998 die Auflösung und Fusion der Aktiengesellschaften mit der Fujifilm (Switzerland) AG, Niederhaslistrasse 12, 8157 Dielsdorf, beschlossen. Allfällige Gläubiger werden hiermit gemäss Art. 748 und 742 OR aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen Ansprüche innert Monatsfrist bei der Fujifilm (Switzerland) AG, anzumelden. (A 3785³) 8157 Dielsdorf, 30. Juli 1998 Fujifilm (Switzerland) AG

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Erno Photo AG, Dielsdorf Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung hat am 11. Juni 1998 die Auflösung und Fusion der Aktiengesellschaften mit der Fujifilm (Switzerland) AG, Niederhaslistrasse 12, 8157 Dielsdorf, beschlossen. Allfällige Gläubiger werden hiermit gemäss Art. 748 und 742 OR aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen Ansprüche innert Monatsfrist bei der Fujifilm (Switzerland) AG, anzumelden. (A 3785³) 8157 Dielsdorf, 30. Juli 1998 Fujifilm (Switzerland) AG

    • Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 823, 742 und 745 OR EZZY Direct GmbH in Liquidation, Uster Erste Veröffentlichung Die ordentliche Gesellschaftsversammlung vom 24. Juni 1998 hat die Auflösung und Liquidation der GmbH beschlossen. Als Liquidator wurde der Gesellschafter Daniel Wattenhofer, Lindenhofweg 7, 8645 Jona, mit Einzelunterschrift, gewählt. Allfällige Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen seit der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes im Schweizerischen Handelsamtsblatt in schriftlicher Form und unter Beilage der Beweismittel (Auszüge, Fakturenkopien usw.) während der obgenannten Frist beim Liquidator, Daniel Wattenhofer, Lindenhofweg 7, 8645 Jona, anzumelden. (A 3805³) 8645 Jona, 30. Juli 1998 Der Liquidator

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Fujicolor Labor AG, Dielsdorf Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung hat am 11. Juni 1998 die Auflösung und Fusion der Aktiengesellschaften mit der Fujifilm (Switzerland) AG, Niederhaslistrasse 12, 8157 Dielsdorf, beschlossen. Allfällige Gläubiger werden hiermit gemäss Art. 748 und 742 OR aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen Ansprüche innert Monatsfrist bei der Fujifilm (Switzerland) AG, anzumelden. (A 3785³) 8157 Dielsdorf, 30. Juli 1998 Fujifilm (Switzerland) AG

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR G. Renz AG, Winterthur Erste Veröffentlichung Die ausserordentlichen Generalversammlungen vom 23. Juni 1997 haben die Fusion der Gesellschaften mit der Toni AG, Ostermundigen (vormals Toni Romandie SA, Le Mont-sur-Lausanne) beschlossen. Aktiven und Passiven der Gesellschaften gehen gemäss den Fusionsverträgen vom 23. Juni 1997 aufgrund der Bilanz per 31. Dezember 1996 auf die Toni AG, Ostermundigen (vormals Toni Romandie SA, Le Mont-sur-Lausanne) über. Die Gesellschaften sind aufgelöst. Allfällige Gläubiger werden hiermit unter Hinweis auf Art. 748 OR aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb Monatsfrist seit der dritten Publikation dieses Schuldenrufes bei der Toni AG, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen, anzumelden. (A 3739³) 3072 Ostermundigen, 30. Juli 1998 Toni AG (vormals Toni Romandie SA)

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR H.P. Zweidler + Partner AG, Architekten + Generalplaner, Dietlikon Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der H.P. Zweidler + Partner AG, Architekten und Generalplaner, Dietlikon, vom 3. Juni 1998 hat die Fusion mit der Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, beschlossen. Durch diese Fusion ist die H.P. Zweidler + Partner AG, Architekten und Generalplaner, aufgelöst. Aktiven und Passiven der H.P. Zweidler + Partner AG, Architekten und Generalplaner, sind auf dem Weg der Universalsukzession auf die Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, übergegangen. Die Fusion erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 1998. Allfälligen Gläubigern der aufgelösten H.P. Zweidler + Partner AG, Architekten und Generalplaner, wird hiermit unter Hinweis auf Art. 748 OR davon Kenntnis gegeben, dass sie Ansprüche innert 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes schriftlich und mit Begründung und Belegen bei der Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen können. Im weiteren werden die Gläubiger ausdrücklich auf die Möglichkeit der vorzeitigen Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Ziff. 7 OR in Verbindung mit Art. 745 OR hingewiesen. (A 3742³) 8055 Zürich, 30. Juli 1998 Hatt-Haller Immobilien AG

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR IE Finanz und Management AG, Oberrieden ZH Erste Veröffentlichung Der Verwaltungsrat der IE Industrie-Engineering Holding, Zürich, hat am 10. Juli 1998 beschlossen, die Aktiven und Passiven der IE Finanz und Management AG, Oberrieden ZH, durch Fusion gemäss Art. 748 OR mit Rückwirkung auf den 31. Januar 1998 zu übernehmen. Die ausserordentliche Generalversammlung der IE Finanz und Management AG vom 22. Juli 1998 hat den entsprechenden Fusionsvertrag vom 10. Juli 1998 mit Fusionsbilanz per 31. Januar 1998 genehmigt. Durch diese Fusion ist die IE Finanz und Management AG ohne Liquidation aufgelöst. Die Gläubiger der IE Finanz und Management AG, Oberrieden, die dem Schuldnerwechsel nicht zustimmen, werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb von 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung des Schuldenrufes im Schweizerislchen Handelsamtsblatt schriftlich bei der IE Finanz und Management AG, Herrn Arnold Witzig, Bruggstrasse 28, 8942 Oberrieden, anzumelden. (A 3753³) 8000 Zürich, 30. Juli 1998 IE Industrie-Engineering Holding

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Iwobau Industrie- & Wohnbau AG, Dietlikon Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Iwobau Industrie- & Wohnbau AG, Dietlikon, vom 3. Juni 1998 hat die Fusion mit der Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, beschlossen. Durch diese Fusion ist die Iwobau Industrie- & Wohnbau AG aufgelöst. Aktiven und Passiven der Iwobau Industrie- & Wohnbau AG sind auf dem Weg der Universalsukzession auf die Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, übergegangen. Die Fusion erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 1998. Allfälligen Gläubigern der aufgelösten Iwobau Industrie- & Wohnbau AG wird hiermit unter Hinweis auf Art. 748 OR davon Kenntnis gegeben, dass sie Ansprüche innert 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes schriftlich und mit Begründung und Belegen bei der Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen können. Im weiteren werden die Gläubiger ausdrücklich auf die Möglichkeit der vorzeitigen Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Ziff. 7 OR in Verbindung mit Art. 745 OR hingewiesen. (A 3743³) 8055 Zürich, 30. Juli 1998 Hatt-Haller Immobilien AG

    • Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 742 und 745 OR Metur AG in Liquidation, Zürich Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung vom 24. Juli 1998 hat die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Allfällige Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen seit der dritten Publikation des Schuldenrufes schriftlich beim Liquidator anzumelden. (A 3774³) 8000 Zürich, 30. Juli 1998 Der Liquidator

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Renumbau AG, Dietlikon Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Renumbau AG, Dietlikon, vom 3. Juni 1998 hat die Fusion mit der Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, beschlossen. Durch diese Fusion ist die Renumbau AG aufgelöst. Aktiven und Passiven der Renumbau AG sind auf dem Weg der Universalsukzession auf die Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, übergegangen. Die Fusion erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 1998. Allfälligen Gläubigern der aufgelösten Renumbau AG wird hiermit unter Hinweis auf Art. 748 OR davon Kenntnis gegeben, dass sie Ansprüche innert 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes schriftlich und mit Begründung und Belegen bei der Hatt-Haller Immobilien AG, Zürich, anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen können. Im weiteren werden die Gläubiger ausdrücklich auf die Möglichkeit der vorzeitigen Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Ziff. 7 OR in Verbindung mit Art. 745 OR hingewiesen. (A 3744³) 8055 Zürich, 30. Juli 1998 Hatt-Haller Immobilien AG

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Rorbissima AG, Rorbas-Freienstein Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung hat am 11. Juni 1998 die Auflösung und Fusion der Aktiengesellschaft mit der Faerbi Immobilien AG, Wiesenstrasse, 8952 Schlieren, beschlossen. Allfällige Gläubiger werden hiermit gemäss Art. 748 und 742 OR aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen Ansprüche innert Monatsfrist bei der Faerbi Immobilien AG anzumelden. (A 3758³) 8952 Schlieren, 30. Juli 1998 Faerbi Immobilien AG

    • Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 742 und 745 OR San Invest AG in Liquidation, Zürich Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung vom 24. Juli 1998 hat die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Allfällige Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 30 Tagen seit der dritten Publikation des Schuldenrufes schriftlich beim Liquidator anzumelden. (A 3775³) 8000 Zürich, 30. Juli 1998 Der Liquidator

    • Liquidations-Schuldenruf gemäss Art. 742 und 745 OR Siliquarz AG, Andelfingen Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Siliquarz AG, Andelfingen, hat am 8. Februar 1994 die Liquidation gemäss Art. 736 Abs 2 OR beschlossen. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb von 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung des Schuldenrufes bei der Siliquarz AG, Andelfingen, c/o Max Steiner, Postfach 137, 8424 Embrach, anzumelden. (A 3779³) 8424 Embrach, 30. Juli 1998 Der Liquidator

    • Schuldenruf infolge Fusion sima swiss interactive multimedia association, Zürich, Erste Veröffentlichung Die ordentlichen Vereinsversammlungen vom 24. März 1998 der sima swiss interactive multimedia association und des SVIPA Schweizer Telematik Verbandes haben die Auflösung ihrer Vereine durch Fusion mit dem neugegründeten Verein sima swiss interactive media association, Kloten, beschlossen. Die sima swiss interactive media association hat per 30. Juni 1998 sämtliche Aktiven und Passiven der beiden Vereine auf dem Wege der Universalsukzession übernommen. Die beiden Vereine sind dadurch ohne Liquidation aufgelöst. Die Gläubiger der sima swiss interactive multimedia association und des SVIPA Schweizer Telematik Verbandes, welche dem Schuldnerwechsel nicht zustimmen, werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung schriftlich und begründet bei der sima swiss interactive media association, Lindenstrasse 20, 8302 Kloten, einzureichen; andernfalls wird Verzicht auf Sicherstellung angenommen. (A 3762³) 8302 Kloten, 30. Juli 1998 sima swiss interactive media association

    • Schuldenruf infolge Fusion SVIPA Schweizer Telematik Verband, Zürich Erste Veröffentlichung Die ordentlichen Vereinsversammlungen vom 24. März 1998 der sima swiss interactive multimedia association und des SVIPA Schweizer Telematik Verbandes haben die Auflösung ihrer Vereine durch Fusion mit dem neugegründeten Verein sima swiss interactive media association, Kloten, beschlossen. Die sima swiss interactive media association hat per 30. Juni 1998 sämtliche Aktiven und Passiven der beiden Vereine auf dem Wege der Universalsukzession übernommen. Die beiden Vereine sind dadurch ohne Liquidation aufgelöst. Die Gläubiger der sima swiss interactive multimedia association und des SVIPA Schweizer Telematik Verbandes, welche dem Schuldnerwechsel nicht zustimmen, werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach der dritten Veröffentlichung schriftlich und begründet bei der sima swiss interactive media association, Lindenstrasse 20, 8302 Kloten, einzureichen; andernfalls wird Verzicht auf Sicherstellung angenommen. (A 3762³) 8302 Kloten, 30. Juli 1998 sima swiss interactive media association

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Textil-Chemie Holding AG, Zürich Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung hat am 11. Juni 1998 die Auflösung und Fusion der Aktiengesellschaft mit der Faerbi Immobilien AG, Wiesenstrasse, 8952 Schlieren, beschlossen. Allfällige Gläubiger werden hiermit gemäss Art. 748 und 742 OR aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen Ansprüche innert Monatsfrist bei der Faerbi Immobilien AG anzumelden. (A 3763³) 8952 Schlieren, 30. Juli 1998 Faerbi Immobilien AG

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Toni Dietikon AG, Dietikon Erste Veröffentlichung Die ausserordentlichen Generalversammlungen vom 23. Juni 1997 haben die Fusion der Gesellschaften mit der Toni AG, Ostermundigen (vormals Toni Romandie SA, Le Mont-sur-Lausanne) beschlossen. Aktiven und Passiven der Gesellschaften gehen gemäss den Fusionsverträgen vom 23. Juni 1997 aufgrund der Bilanz per 31. Dezember 1996 auf die Toni AG, Ostermundigen (vormals Toni Romandie SA, Le Mont-sur-Lausanne) über. Die Gesellschaften sind aufgelöst. Allfällige Gläubiger werden hiermit unter Hinweis auf Art. 748 OR aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb Monatsfrist seit der dritten Publikation dieses Schuldenrufes bei der Toni AG, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen, anzumelden. (A 3739³) 3072 Ostermundigen, 30. Juli 1998 Toni AG (vormals Toni Romandie SA)

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Toni Zürich AG, Zürich Erste Veröffentlichung Die ausserordentlichen Generalversammlungen vom 23. Juni 1997 haben die Fusion der Gesellschaften mit der Toni AG, Ostermundigen (vormals Toni Romandie SA, Le Mont-sur-Lausanne) beschlossen. Aktiven und Passiven der Gesellschaften gehen gemäss den Fusionsverträgen vom 23. Juni 1997 aufgrund der Bilanz per 31. Dezember 1996 auf die Toni AG, Ostermundigen (vormals Toni Romandie SA, Le Mont-sur-Lausanne) über. Die Gesellschaften sind aufgelöst. Allfällige Gläubiger werden hiermit unter Hinweis auf Art. 748 OR aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb Monatsfrist seit der dritten Publikation dieses Schuldenrufes bei der Toni AG, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen, anzumelden. (A 3739³) 3072 Ostermundigen, 30. Juli 1998 Toni AG (vormals Toni Romandie SA)

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Traiteur Seiler AG, Kloten Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Traiteur Seiler AG, Kloten, vom 29. April 1998 hat die Fusion mit der Rieder Pastinella AG (neu firmierend als Pastinella AG), Oberentfelden, beschlossen. Durch diese Fusion ist die Traiteur Seiler AG, Kloten, aufgelöst. Aktiven und Passiven der aufgelösten Gesellschaft sind auf dem Wege der Universalsukzession auf die Rieder Pastinella AG (neu firmierend als Pastinella AG), Oberentfelden, übergegangen. Die Fusion erfolgt rückwirkend auf den 1. Juli 1997. Allfälligen Gläubigern der aufgelösten Gesellschaft wird hiermit unter Hinweis auf Art. 748 OR davon Kenntnis gegeben, dass sie ihre Ansprüche innert Monatsfrist seit der dritten Publikation dieses Schuldenrufes schriftlich und mit Begründung und Belegen bei Pastinella AG, Industriestrasse 40, 5036 Oberentfelden, anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen können. (A 3796³) 5036 Oberentfelden, 30. Juli 1998 Pastinella AG