SHAB/Handelsregister-Meldungen vom 30.12.2010 – Kanton Appenzell Ausserrhoden

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • AR Mutationen BMC Media AG, in Herisau, CH-320.3.041.717-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 126 vom 02.07.2008, S. 4, Publ. 4553172). Domizil neu: Moos 2581, 9112 Schachen bei Herisau. Postadresse neu: Postfach 1429, 9102 Herisau. Tagebuch Nr. 1947 vom 24.12.2010 05968168

    • AR Mutationen Goldberg AG, in Herisau, CH-300.3.016.786-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 200 vom 14.10.2010, S. 2, Publ. 5852756). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Rüegg, Stephan, von Gommiswald, in St. Gallen, Präsident, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Jevtic, Marko, von St. Gallen, in St. Gallen, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1948 vom 24.12.2010 05968170

    • AR Neueintragungen pro2g AG, in Herisau, CH-300.3.016.869-8, Sonnenfeldstrasse 4, 9100 Herisau, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 24.12.2010. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb und die Beratung für Einführungen von Software, Hosting sowie betriebswirtschaftliche Beratungen. Ferner kann die Gesellschaft Handel mit Software und Hardware betreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100000.00. Aktien: 10000 Inhaberaktien zu CHF 10.00. Publikationsorgan: SHAB. Sofern der Gesellschaft die Namen und Adressen aller Aktionäre bekannt sind, und das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, können die Mitteilungen an die Aktionäre durch eingeschriebenen Brief erfolgen; in diesem Falle kann die Publikation im SHAB unterbleiben. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 24.12.2010 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Rudolf, Urs, von Zihlschlacht-Sitterdorf, in Ibach (Schwyz), Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 1946 vom 24.12.2010 05968166

    • AR Mutationen Reuga GmbH, in Herisau, CH-300.4.014.834-3, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 56 vom 20.03.2008, S. 2, Publ. 4394942). Domizil neu: Moos 2581, 9112 Schachen bei Herisau. Postadresse neu: Postfach 1429, 9102 Herisau. Tagebuch Nr. 1949 vom 24.12.2010 05968172

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.