SOGC/commercial register announcements from 20.12.2011 – Kanton Obwalden

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • OW Mutationen Ingenieurbüro Anderhalden GmbH, bisher in Kriens, CH-100.4.785.933-7, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 224 vom 18.11.2009, S. 10, Publ. 5348928). Gründungsstatuten: 20.12.2005, Statutenänderung: 01.12.2011. Sitz neu: Sarnen. Domizil neu: Feldstrasse 2, 6060 Sarnen. Zweigniederlassung neu: (gestrichen: Sachseln (CH-140.9.002.694-4)). Tagebuch Nr. 1767 vom 15.12.2011 06468516

    • OW Löschungen Ingenieurbüro Anderhalden GmbH, in Sachseln, CH-140.9.002.694-4, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 3 vom 06.01.2010, S. 12, Publ. 5428002), mit Hauptsitz in: Kriens. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird ihr Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 1774 vom 15.12.2011 06468526

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • OW Mutationen Skilifte Mörlialp AG, in Giswil, CH-140.3.000.669-8, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 68 vom 06.04.2011, S. 0, Publ. 6109304). Statutenänderung: 05.12.2011. Zweck neu: Zweck der Gesellschaft ist der Bau und Betrieb von Skiliften auf Mörlialp - Alpboglen und Umgebung und der damit verbundene Unterhalt von Skipisten und Parkplätzen sowie aller dazu notwendigen Aufgaben. Die Gesellschaft kann auch Grundstücke kaufen und verkaufen. Aktien neu: 1150 Namenaktien zu CHF 1.00 (Stimmrechtsaktien) und 123000 Namenaktien zu CHF 10.00. (bisher: 1150 Namenaktien zu CHF 1.00, 12300 Namenaktien zu CHF 100.00). Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 05.12.2011 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten eingeführt.. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebenen Brief an die im Aktienbuch eingetragene Adresse. Auf Beschluss der Generalversammlung kann die Mitteilung in einem nicht eingeschriebenen Brief erfolgen. Tagebuch Nr. 1768 vom 15.12.2011 06468518

    • OW Mutationen Berichtigung des im SHAB Nr. 125 vom 01.07.2008, S. 17, publizierten TR-Eintrags Nr. 731 vom 25.06.2008. Stream Invest Holding AG, in Kerns, CH-170.3.027.191-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 115 vom 16.06.2011, S. 0, Publ. 6206556). Liberierung Aktienkapital neu: CHF 100000.00 (nicht: CHF 10000.00). Tagebuch Nr. 1769 vom 15.12.2011 06468520

    • OW Mutationen Sutter AG Lungern, in Lungern, CH-140.3.000.992-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2011, S. 0, Publ. 6446392). Zweigniederlassung neu: (gestrichen: Meiringen). Tagebuch Nr. 1770 vom 15.12.2011 06467626

    • Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.

    • Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltun der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.