Informations FOSC/Registre du commerce du 05.10.2012 - Kanton Berne

    • BE Mutationen 3S SWISS SOLAR SYSTEMS AG, in Lyss, CH-036.3.041.991-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 135 vom 13.07.2012, Publ. 6768256). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Meyer Burger AG, in Thun (CH-092.3.006.969-4), über. Die Gesellschaft wird gelöscht. Tagebuch Nr. 15387 vom 02.10.2012 06878920

    • BE Neueintragungen AB Storenservice AG, Zweigniederlassung Bern, in Bern, CH-036.9.055.127-6, Waldmannstrasse 67, 3027 Bern, Zweigniederlassung (Neueintragung). Identifikationsnummer Hauptsitz: CH-400.3.025.814-5. Firma Hauptsitz: AB Storenservice AG. Rechtsform Hauptsitz: Aktiengesellschaft. Hauptsitz: Oberentfelden. Tagebuch Nr. 15344 vom 02.10.2012 06877448

    • Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen Adval Tech Holding AG, in Köniz, CH-035.3.001.126-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 169 vom 31.08.2012, Publ. 6830082). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Philipona, Jean Claude, von Marsens, in Stettlen, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15358 vom 02.10.2012 06877922

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Neueintragungen Association FORUM ENGELBERG, in Bern, CH-036.6.055.128-8, Theaterplatz 2, 3011 Bern, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 12.09.2012. Zweck: Das Ziel des Vereins ist, den Dialog und die kritische Auseinandersetzung mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit wissenschaftspolitischen Fragestellungen zu ermöglichen und zu fördern. Der Verein führt das FORUM ENGELBERG, eine Veranstaltung zur Pflege des wissenschaftlichen Dialogs durch. Er kann weitere Veranstaltungen durchführen. Der Verein kann zur nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Rahmen des Vereinsziels anderen Vereinen oder Körperschaften beitreten oder mit solchen strategische Partnerschaften eingehen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Mittel: Mitgliederbeiträge; Subventionen und Zuschüsse der europäischen Union und anderen Staaten; Ressourcen des Vereins; Subventionen und Zuschüsse des Bundes; Spenden und Sponsoring; Erträge aus Veranstaltungen; Testamentarische Schenkungen und Vermächtnisse; Spenden und Beiträge der Privatwirtschaft; Spenden von Verbänden, Stiftungen und NGOs; Teilnahmegebühren für Konferenzen (Schulungen, Trainings); sonstige Einnahmen. Eingetragene Personen: Ecoffey, Bernard Raphaël Aloys, von Sâles, in Corpataux-Magnedens, Präsident, mit Einzelunterschrift; Scherer, Pia Christina, von Luzern, in Luzern, Vizepräsidentin und Sekretärin, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15345 vom 02.10.2012 06878916

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen Bautro AG, in Ittigen, CH-035.3.011.019-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2011, Publ. 6305580). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gantenbein, Rainer, von Grabs, in Aetingen, Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: Mitglied mit Einzelunterschrift); Steiner-Porta, Flavia Bonita, von Flumenthal, in Flumenthal, Vizepräsidentin, mit Einzelunterschrift (bisher: Steiner-Porta, Flavia, ohne eingetragene Funktion mit Einzelunterschrift); Steiner, Marco, von Flumenthal, in Flumenthal, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15359 vom 02.10.2012 06877924

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Neueintragungen Diamond Beauty Valérie Zahler, in Bern, CH-036.1.055.129-7, Herzogstrasse 22, 3014 Bern, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Führen eines Kosmetiksalons sowie Anbieten von verschiedenen Körpermassagen. Eingetragene Personen: Zahler, Valérie, von Frutigen, in Bern, Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15346 vom 02.10.2012 06877450

    • BE Neueintragungen Eigerprint GmbH, in Bern, CH-036.4.055.130-4, Eigerplatz 10, 3007 Bern, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 28.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung von Drucksachen aller Art sowie den Handel mit Papeteriewaren. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Liegenschaften erwerben sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Stammkapital: CHF 20000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter: per Brief, Fax oder E-Mail. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten der Stammanteile gemäss Statuten. Gemäss Erklärung vom 28.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Grossrieder-Neuhaus, Sonja, von Schmitten FR und Plaffeien, in Rüfenacht BE (Worb), Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.00; Grossrieder, Roland, von Schmitten FR und Plaffeien, in Rüfenacht BE (Worb), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15347 vom 02.10.2012 06877452

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen Flückiger Baumaschinen und Nutzfahrzeuge GmbH, in Bätterkinden, CH-053.4.018.401-9, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 171 vom 03.09.2010, S. 4, Publ. 5797554). Statutenänderung: 27.09.2012. Firma neu: Flückiger Handels GmbH. Domizil neu: Industriestrasse 12, 3315 Bätterkinden. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Gütern aller Art, das Erbringen und die Vermittlung von Dienstleistungen aller Art im Bereich Baumaschinen, Nutzfahrzeuge sowie Maschinen und Geräte zur Liegenschaftsbewirtschaftung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen mit eingeschriebenem Brief. Tagebuch Nr. 15360 vom 02.10.2012 06877532

    • BE Neueintragungen Flückiger Baumaschinen/Nutzfahrzeuge AG, in Bätterkinden, CH-036.3.055.126-6, Industriestrasse 12, 3315 Bätterkinden, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 27.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt das Reparieren von Fahrzeugen und Maschinen aller Art, insbesondere von Bau- und Spezialmaschinen, die Anfertigung von Spezialkonstruktionen und Spezialmaschinen sowie den Handel mit solchen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.00. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vermögensübertragungsvertrag vom 27.09.2012 und Inventar per 30.06.2012 Aktiven von CHF 308545.87 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 206510.95 des Einzelunternehmens Flückiger Baumaschinenreparaturen, in Bätterkinden (CH-053.1.003.798-9), wofür 100 voll liberierte Namenaktien zu nom. je CHF 1000.00 ausgegeben sowie eine Forderung von CHF 2034.92 gegenüber der Gesellschaft gutgeschrieben werden. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen schriftlich, mit Telefax oder mit elektronischer Post. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 27.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Flückiger, Peter Christian, von Rohrbach, in Münchringen, einziges Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15348 vom 02.10.2012 06878918

    • BE Löschungen Flückiger Baumaschinenreparaturen, in Bätterkinden, CH-053.1.003.798-9, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 52 vom 15.03.2001, S. 1936). Vermögensübertragung: Der Geschäftsinhaber überträgt gemäss Vermögensübertragungsvertrag vom 27.09.2012 und Inventar per 30.06.2012 Aktiven von CHF 308545.87 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 206510.95 auf die Flückiger Baumaschinen/Nutzfahrzeuge AG, in Bätterkinden (CH-036.3.055.126-6). Gegenleistung: 100 voll liberierte Namenaktien zu nom. je CHF 1000.00 sowie Gutschrift einer Forderung gegenüber der Gesellschaft von CHF 2034.92. Das Einzelunternehmen wird gelöscht. Tagebuch Nr. 15390 vom 02.10.2012 06878922

    • BE Mutationen FMM Fachmedien Mobil AG, in Bern, CH-036.3.043.419-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 226 vom 21.11.2011, Publ. 6425488). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kuhlmann, Olaf, deutscher Staatsangehöriger, in Bern, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15361 vom 02.10.2012 06877926

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen Gabriela Willi, Coiffeursalon Haarschelm, in Langnau im Emmental, CH-036.1.049.269-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 242 vom 13.12.2010, S. 4, Publ. 5935040). Firma neu: Gabriela Thuner-Willi, Coiffeursalon Haarschelm. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Thuner-Willi, Gabriela, von Schwarzenburg, in Trubschachen, Inhaberin, mit Einzelunterschrift (bisher: Willi, Gabriela, von Wahlern). Tagebuch Nr. 15362 vom 02.10.2012 06877534

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • BE Mutationen Berichtigung des im SHAB Nr. 167 vom 29.08.2012, S. , publizierten TR-Eintrags Nr. 13623 vom 24.08.2012 Genossenschaft Schüsspark 1, in Biel/Bienne, CH-241.5.002.405-8, Genossenschaft (SHAB Nr. 167 vom 29.08.2012, Publ. 6827318). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Jordi, Beat Bruno, von Eriswil, in Biel/Bienne, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (nicht: Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien). . Tagebuch Nr. 15363 vom 02.10.2012 06877928

    • Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen Gothic AG, in Saanen, CH-092.3.011.094-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 146 vom 30.07.2010, S. 4, Publ. 5751868). Statutenänderung: 21.09.2012. Sitz neu: Biel/Bienne. Domizil neu: c/o Marc F. Suter, Zentralstrasse 45/47, 2502 Biel/Bienne . Zweck neu: Zweck der Gesellschaft ist die Realisierung von Bauvorhaben und Handel von Immobilien sowie Vermögensverwaltung, namentlich von Immaterialgütern und Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie sämtliche Geschäfte tätigen, welche direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Jaeger-Hermann, Barbara, von Urnäsch, in Jens, einziges Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Pohl, Bernard Karl, von Biel/Bienne und Bellinzona, in Bellmund, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15364 vom 02.10.2012 06877536

    • BE Neueintragungen GSC Catering GmbH, in Biel/Bienne, CH-036.4.055.131-2, Alexander Moser-Strasse 37, 2503 Biel/Bienne, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 28.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Gastronomiebetrieben aller Art, den Vertrieb und die Lieferung von Getränken und Esswaren, sowie die Durchführung von diversen Veranstaltungen im Gastgewerbebereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Stammkapital: CHF 20000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter: schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 28.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Gschwind, Martin, von Grenchen, in Biel/Bienne, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.00; Cifunoski, Brankica, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, in Biel/Bienne, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15349 vom 02.10.2012 06877454

    • BE Mutationen Hansa-Flex Hydraulik AG, in Ittigen, CH-035.3.013.211-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 184 vom 21.09.2012, Publ. 6859304). Statutenänderung: 27.09.2012. Aktienkapital neu: CHF 1300000.00 (bisher: CHF 806000.00). Liberierung Aktienkapital neu: CHF 1300000.00 (bisher: CHF 806000.00). Aktien neu: 900 Namenaktien zu CHF 1000.00 und 800 Namenaktien zu CHF 500.00 (Stimmrechtsaktien). (bisher: 804 Namenstimmrechtsaktien zu CHF 500.00, 404 Namenstammaktien zu CHF 1000.00). Ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals. (Namenaktien vinkuliert gemäss Statuten). Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax. Tagebuch Nr. 15365 vom 02.10.2012 06877538

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen InfraPost AG, in Bern, CH-036.3.042.219-8, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 142 vom 24.07.2012, Publ. 6783048). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Candrian, Johann, von Sagogn, in Malans, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Manser, Jürg, von Appenzell, in Neftenbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15366 vom 02.10.2012 06877930

    • BE Mutationen IUB Engineering AG, in Bern, CH-035.3.000.393-1, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 129 vom 05.07.2012, Publ. 6754058). Statutenänderung: 21.09.2012. Zweck neu: Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, Beratung und Abwicklung von Gesamtprojekten in den Fachgebieten Bau, Elektrotechnik und Mechanik in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und Industrie. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Insbesondere kann sie Verträge jeglicher Art auf eigenen Namen oder für Dritte abschliessen, sich an Arbeitsgemeinschaften beteiligen und an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland beteiligen wie auch Grundeigentum erwerben und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre: mittels Brief. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Scheidegger, Hans-Rudolf, von Huttwil, in Herrenschwanden (Kirchlindach), Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Matter, Bernhard, von Kölliken, in Kriens, mit Kollektivunterschrift zu zweien beschränkt auf den Hauptsitz. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Märki, Martin, von Mönthal, in Gwatt (Thun), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: ohne eingetragene Funktion mit Kollektivprokura zu zweien); Gruber, Peter, von Wilderswil, in Aarburg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien beschränkt auf den Hauptsitz); Blaser, Rolf, von Trubschachen, in Münchenbuchsee, Vizedirektor, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: ohne eingetragene Funktion mit Kollektivprokura zu zweien); Waldmeyer, Alain, von Möhlin, in Cottens, mit Kollektivprokura zu zweien beschränkt auf den Hauptsitz (bisher: in Courroux); Schiess, Marcel, von Herisau, in Köniz, mit Kollektivprokura zu zweien. Tagebuch Nr. 15367 vom 02.10.2012 06877540

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Neueintragungen Kita Wombat GmbH, in Bern, CH-036.4.055.132-8, Niesenweg 8, 3012 Bern , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 28.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft führt eine oder mehrere Kindertagesstätten und setzt sich für das Wohl von Kindern ein. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben in ausserfamiliärer Kinderbetreuung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: CHF 20000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter: schriftlich, mit Telefax oder elektronischer Post. Gemäss Erklärung vom 28.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Pfister, Daniela, von Trubschachen, in Wabern (Köniz), Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Tagebuch Nr. 15350 vom 02.10.2012 06877456

    • BE Mutationen Kohler, Café Pony, Bäckerei-Konditorei, in Wynau, CH-053.1.001.221-3, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 220 vom 12.11.1996, S. 6942). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kohler, Eva, von Wynau, in Wynau, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15368 vom 02.10.2012 06877960

    • BE Neueintragungen Lacsonmusic by Krauss, in Diessbach bei Büren, CH-036.1.055.133-9, Kirchgässli 2, 3264 Diessbach bei Büren, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Anbieten von Dienstleistungen, wie Administration, Organisation, Webdesign sowie Booking und Management, insbesondere der Musikband Lacson. Eingetragene Personen: Krauss, Raphael Martin, von Basel, in Diessbach bei Büren, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15351 vom 02.10.2012 06877458

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen MEWAG Maschinenfabrik AG, in Sumiswald, CH-053.3.007.651-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 125 vom 01.07.2008, S. 7, Publ. 4551194). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Hösle, Thomas, deutscher Staatsangehöriger, in Pfullingen (DE), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Marti, Heinrich Anton, von Zell LU, in Forch (Gemeinde Maur ZH), Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fries, Stefan, deutscher Staatsangehöriger, in Reutlingen (DE), Mitglied und Sekretär, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reich, Egon Thomas, deutscher Staatsangehöriger, in Eningen Unter Achalm (DE), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bivetti, Walter, von Sils im Engadin/Segl, in Hinwil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15369 vom 02.10.2012 06877962

    • BE Mutationen Meyer Burger AG, in Thun, CH-092.3.006.969-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 136 vom 16.07.2012, Publ. 6768918). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der 3S SWISS SOLAR SYSTEMS AG, in Lyss (CH-036.3.041.991-3), gemäss Fusionsvertrag vom 27.09.2012 und Bilanz per 30.06.2012. Aktiven von CHF 48570594.00 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 56908853.00, d.h. ein Passivenüberschuss von CHF 8338259.00, gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Die übernehmende Gesellschaft verfügt gemäss Bestätigung des staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmens über frei verwendbares Eigenkapital im Umfang der Unterdeckung und der Ueberschuldung. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Gerber, Bernhard, von Langnau im Emmental, in Ersigen, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Müller-Alig, Franziska Elisabeth, von Lumbrein und Spiez, in Habstetten (Bolligen), mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Zurbrügg, Peter, von Reichenbach im Kandertal, in Köniz, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Baur, Philippe, von Höfen, in Belp, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bachofner, Martin, von Oberbalm, in Bösingen, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Monti di Sopra, Fabrice, von Interlaken, in Thun, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Künzli, Ariane, von Bowil, in Reinach AG, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Röthlisberger, Peter, von Langnau im Emmental, in Graben, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Weber, Thomas, von Niederried bei Kallnach, in Seedorf BE, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Burkhard-Fried, Daniela, von Sumiswald und Grüsch, in Solothurn, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Geschäftsleitung mit Kollektivunterschrift zu zweien); Beck, Alexander, von Sumiswald, in Steffisburg, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied der Geschäftsleitung mit Kollektivunterschrift zu zweien). Tagebuch Nr. 15370 vom 02.10.2012 06877854

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • BE Neueintragungen Mori AG, in Kallnach, CH-036.3.055.134-6, Schulweg 5A, 3283 Kallnach, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 25.09.2012. Zweck: Montage von Küchen und Garteneinrichtungen, allgemeiner Innenausbau sowie Schreinerarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an andern Unternehmen zu beteiligen und Grundstücke zu erwerben und zu veräussern.. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100000.00. Aktien: 100 Inhaberaktien zu CHF 1000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre: Publikation im SHAB oder, sofern die Namen und Adressen sämtlicher Aktionäre bekannt sind, schriftlich oder per e-mail. Gemäss Erklärung vom 25.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Mori, Mathael, von Kallnach, in Kallnach, Mitglied, mit Einzelunterschrift; Mori, René, von Kallnach, in Kallnach, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15352 vom 02.10.2012 06877460

    • BE Mutationen Muwa AG, in Lyss, CH-073.3.001.744-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 152 vom 09.08.2006, S. 3, Publ. 3500060). Statutenänderung: 25.09.2012. Firma neu: Energy for Future AG. Sitz neu: Köniz. Domizil neu: Meriedweg 11, 3172 Niederwangen bei Bern. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Planung, Realisierung und den Betrieb von Produktionsanlagen für erneuerbare Energie, das Erbringen von Beratungsdienstleistungen sowie den Handel mit erneuerbarer Energie und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann sich bei anderen gleichartigen oder verwandten Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 100000.00 (bisher: CHF 50000.00). Aktien neu: 10000 Namenaktien zu CHF 1.00 (Stimmrechtsaktien) und 9000 Namenaktien zu CHF 10.00. (bisher: 100 Namenaktien zu CHF 1000.00). Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre: schriftlich. Gemäss Erklärung vom 25.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Andrist-Eisenring, Ronald, von Oberwil im Simmental, in Lyss, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Eisenring, Rudolf, von Uzwil, in Lyss, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Andrist-Eisenring, Pia, von Oberwil im Simmental, in Lyss, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; T. Schweizer AG, Treuhand und Revision, in Interlaken, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schmid, Roland, von Rubigen, in Bern, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Scotton, Peter, von Simplon, in Lätti (Rapperswil BE), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; von Känel, Hans Rudolf, von Reichenbach im Kandertal, in Oberwangen b. Bern (Köniz), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15371 vom 02.10.2012 06877544

    • BE Mutationen Narimpex AG, in Biel/Bienne, CH-073.3.001.746-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 16 vom 24.01.2012, Publ. 6517782). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Meister, Christian, von Sumiswald, in Bätterkinden, mit Kollektivprokura zu zweien. Tagebuch Nr. 15372 vom 02.10.2012 06877964

    • BE Mutationen Netzwerkstatt GmbH, in Thun, CH-035.4.034.046-9, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 93 vom 13.05.2011, Publ. 6160380). Das Stammkapital wurde im Betrag von CHF 10000.00 nachliberiert. Tagebuch Nr. 15373 vom 02.10.2012 06877966

    • BE Neueintragungen Nyfarm AG Melk + Stalltechnik, in Eriswil, CH-036.3.055.135-4, Birkenweg 3, 4952 Eriswil, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 26.09.2012, 29.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft die Fabrikation und den Vertrieb von Melk- und Stalleinrichtungen, sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 50000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 26.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Nyffenegger-Strakova, Marie, tschechische Staatsangehörige, in Eriswil, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15353 vom 02.10.2012 06877462

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen Pensionskasse der Manufacture des Montres Rolex SA, in Biel/Bienne, CH-073.7.004.236-3, Stiftung (SHAB Nr. 59 vom 23.03.2012, Publ. 6606680). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Loriol, Roger, von Charmoille, in Biel/Bienne, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Allemann, Cédric, von Aedermannsdorf, in Bévilard, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Tavannes); Imhof, Sébastien, von Arni BE, in Biel/Bienne, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15374 vom 02.10.2012 06877968

    • BE Neueintragungen Physio-Fit Naderi GmbH, in Bern, CH-036.4.055.136-5, Maulbeerstrasse 8, 3011 Bern, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 20.09.2012. Zweck: Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Trainingscenters, das Ausarbeiten und die Durchführung von Krafttrainingsprogrammen sowie die Erbringung physiotherapeutischer rehabilitatorischer Leistungen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: CHF 20000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter: schriftlich oder mit elektronischer Post. Gemäss Erklärung vom 20.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Physio-Team Naderi AG (CH-035.3.029.819-0), in Bern, Gesellschafterin, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.00; Naderi Hachtroudi Schenk, Shahrzad, von Sumiswald und Uerkheim, in Bolligen, Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15354 vom 02.10.2012 06877464

    • BE Mutationen PHYSIOkasse GmbH, bisher in Baar, CH-170.4.009.136-9, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 6 vom 10.01.2012, Publ. 6496484). Gründungsstatuten: 26.08.2009, Statutenänderung: 11.09.2012. Sitz neu: Ittigen. Domizil neu: c/o Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, Worblaufen, 3050 Bern. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Dienstleistungs- und Kompetenzzentrums der PhysiotherapeutInnen sowie weiterer Leistungserbringer, die Förderung und Vereinfachung des Informationsaustausches im Gesundheitswesen, die Besorgung des Geld- und Kapitalverkehrs zwischen Leistungserbringer und dem Zahlungspflichtigen, die Debitorenüberwachung, das Mahnverfahren sowie allgemeine Treuhandfunktionen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke, Wertschriften, Patente und andere Schutzrechte erwerben oder weiterveräussern, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Gesellschafter: schriftlich, mit Telefax oder elektronischer Post. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Softplus Entwicklungen GmbH (CH-170.4.000.927-2), in Baar, Gesellschafterin, mit 2 Stammanteilen zu je CHF 10000.00; Durand, Marcel, von Spiez, in Thun, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Swisscom (Schweiz) AG (CH-035.3.016.930-9), in Ittigen, Gesellschafterin, mit 2 Stammanteilen zu je CHF 10000.00; Zehnle, Frank Erwin, deutscher Staatsangehöriger, in Eschikofen (Hüttlingen), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Zehnle, Frank, ohne eingetragene Funktion mit Kollektivunterschrift zu zweien); Scagnetti, Reto, von Feuerthalen, in Effretikon (Illnau-Effretikon), Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Illnau-Effretikon, ohne eingetragene Funktion mit Kollektivunterschrift zu zweien). Tagebuch Nr. 15375 vom 02.10.2012 06877546

    • Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Neueintragungen Rama Gipserei-Malerei, in Münchenbuchsee, CH-036.1.055.137-1, Ringstrasse 17 , 3052 Zollikofen, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Ausführen von Maler- und Gipserarbeiten. Eingetragene Personen: Rama, Shkumbin, kosovarischer Staatsangehöriger, in Zollikofen, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15355 vom 02.10.2012 06877466

    • BE Mutationen RBA-Holding AG, in Muri bei Bern, CH-035.3.000.984-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 116 vom 17.06.2011, Publ. 6208952). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Nyffeler, Paul, von Huttwil, in Stettlen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Beuret, Jean-Baptiste, von Le Bémont JU, in Courtételle, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien). Tagebuch Nr. 15376 vom 02.10.2012 06877970

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen Riem, Daepp & Co. Aktiengesellschaft, in Kiesen, CH-035.3.008.720-8, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 164 vom 26.08.2009, S. 5, Publ. 5216148). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Riem-Messer, Rita, von Mühledorf BE, in Kiesen, Mitglied und Sekretärin, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: Mitglied und Sekretärin mit Kollektivunterschrift zu zweien); Riem, Simon, von Mühledorf BE, in Iffwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15377 vom 02.10.2012 06877972

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Löschungen Robert Gerber, in Lauperswil, CH-053.1.004.777-1, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 36 vom 21.02.1991, S. 760). Das Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Tagebuch Nr. 15391 vom 02.10.2012 06877630

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Mutationen Schweizerisches Verpackungsinstitut, in Bern, CH-035.6.010.989-9, Verein (SHAB Nr. 145 vom 27.07.2012, Publ. 6787906). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Dubois, Philippe André, von Val-de-Travers, in Vufflens-le-Château, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Cornaz, Claude Raymond, von Faoug, in Bülach, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien). Tagebuch Nr. 15378 vom 02.10.2012 06878244

    • BE Neueintragungen SecuSuisse AG, in Bern, CH-036.9.055.138-7, c/o Fischer Schliesstechnik AG, Rodtmattstrasse 31, 3014 Bern , Zweigniederlassung (Neueintragung). Identifikationsnummer Hauptsitz: CH-020.3.030.185-0. Firma Hauptsitz: SecuSuisse AG. Rechtsform Hauptsitz: Aktiengesellschaft. Hauptsitz: Bubikon. Tagebuch Nr. 15356 vom 02.10.2012 06877468

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • BE Neueintragungen SHOTS GmbH (SHOTS LLC), in Bern, CH-036.4.055.139-6, Gantrischstrasse 52A, 3006 Bern, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 28.09.2012. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt Medienproduktionen, Eventorganisation und Beratung sowie Verkauf und Vermittlung von Medieninhalten, mit Schwergewicht im Bereich Actionsport, sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 21000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte: gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter: mit Brief oder per E-Mail. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten der Stammanteile gemäss Statuten. Gemäss Erklärung vom 28.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Nussbaum, Reto Christian, von Wattenwil, in Bern, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 70 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Birri, Stephan Adrian, von Zeihen, in Tschingel ob Gunten (Sigriswil), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 70 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Jezler, Clemens Fintan, von Schaffhausen, in Bern, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 70 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Tagebuch Nr. 15357 vom 02.10.2012 06877622

    • BE Mutationen SIM AG, bisher in Sarnen, CH-140.3.003.138-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 181 vom 19.09.2011, Publ. 6340106). Gründungsstatuten: 14.12.2007, Statutenänderung: 24.09.2012. Sitz neu: Frauenkappelen. Domizil neu: Murtenstrasse 103, 3202 Frauenkappelen. Zweck neu: Zweck der Gesellschaft ist das Führen eines Motoren- und Hydraulikkompetenzzentrums sowie der Unterhalt, die Revision und die Reparatur von Antriebs- und Energieanlagen, Fahrzeugen und Geräten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Zweigniederlassungen errichten, Grundstücke erwerben, verwalten, vermieten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt im Zusammenhang damit stehen. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre: per Brief oder Email. Gemäss Erklärung vom 24.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Dillier, Daniel, von Sarnen und Kerns, in Sarnen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Dillier, Josef, von Sarnen und Kerns, in Sarnen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; BDO AG (CH-140.9.000.643-5), in Sarnen, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mösching, Markus, von Saanen, in Blankenburg (Zweisimmen), Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 15379 vom 02.10.2012 06877624

    • BE Mutationen Small Cap Finance SCF AG, in Bolligen, CH-160.3.004.229-8, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 45 vom 04.03.2011, Publ. 6061724). Statutenänderung: 26.09.2012. Sitz neu: Ittigen. Domizil neu: Talweg 2, 3063 Ittigen. Tagebuch Nr. 15380 vom 02.10.2012 06878246

    • Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorga wird hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässig Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizil wieder herzustellen und in 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim z ständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rec einheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelö erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltung organs als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunt unternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spri das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss. Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die lösung widerrufen.

    • BE Mutationen Styner+Bienz FormTech AG, in Köniz, CH-035.3.001.125-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 106 vom 04.06.2012, Publ. 6702624). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Lütenegger, Martin, von Kriens, in Clarens (Montreux), mit Kollektivunterschrift zu zweien; Weibel, Fritz Adrian, von Sursee und Malters, in Avry-sur-Matran (Avry), mit Kollektivunterschrift zu zweien; Scheller, Pascal, von Thalwil, in Grossaffoltern, mit Kollektivprokura zu zweien. Tagebuch Nr. 15381 vom 02.10.2012 06878248

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • BE Mutationen Unterstützungsfonds der Stiftung Schweizer Ski- und Snowboardschulen, in Belp, CH-350.7.000.437-4, Stiftung (SHAB Nr. 216 vom 05.11.2010, S. 5, Publ. 5883084). Organisation neu: (Streichung der Organisation von Amtes wegen, da nicht zum Eintragungstext gehörend.). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Mooser, Benedikt, von Plaffeien, in St. Antoni, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Palà, Julien, von Isone, in Chêne-Bourg, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Tagebuch Nr. 15382 vom 02.10.2012 06878250

    • BE Mutationen UPS SCS (International) GmbH in Liquidation, in Biel/Bienne, CH-035.4.033.617-5, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 139 vom 20.07.2011, Publ. 6264126). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mensing, Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Dortmund (DE), Geschäftsführer und Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: in Brüssel (BE)); Hauser, Marc T. Dr., von Wädenswil und Zumikon, in Neuhausen am Rheinfall, Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: in Thayngen). Tagebuch Nr. 15383 vom 02.10.2012 06878252

    • BE Mutationen Verband der Schweizer Druckindustrie, in Bern, CH-035.6.017.283-7, Verein (SHAB Nr. 216 vom 06.11.2009, S. 7, Publ. 5330020). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Ducommun, André, von La Chaux-de-Fonds und Le Locle, in Port, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Ferrier, Thierry Laurent, von Les Verrières, in Biel/Bienne, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 15384 vom 02.10.2012 06878254

    • BE Mutationen Voegeli Stempel, Gravuren AG, in Ostermundigen, CH-036.3.049.468-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2011, Publ. 6445648). Statutenänderung: 25.09.2012. Sitz neu: Grafenried. Domizil neu: Bernstrasse 31, 3308 Grafenried. Gemäss Erklärung vom 25.09.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: ROBERT FREY CONSULTING (CH-020.1.052.825-8), in Meilen, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 15385 vom 02.10.2012 06878256

    • BE Mutationen Waldheim AG Gstaad in Liq, in Saanen, CH-092.3.001.437-5, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 40 vom 27.02.2009, S. 5, Publ. 4902082). Die am 23.02.2009 gelöschte Gesellschaft wird auf Grund des Entscheides des zuständigen Einzelgerichts vom 27.09.2012 zum Zwecke der Liquidation wieder in das Handelsregister eingetragen und besteht entsprechend den früheren Eintragungen weiter.. Liquidationsadresse: c/o Francis Michel Florio, Postfach 311, 3780 Gstaad. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Florio, Francis Michel, von Saxon, in Gstaad (Saanen), Mitglied und Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator. Tagebuch Nr. 15386 vom 02.10.2012 06878258

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.