Informations FOSC/Registre du commerce du 24.08.2009 - Kanton Grisons

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Diffida secondo lart. 153 ORC Gli enti giuridici qui di seguito elencati non hanno più il domicilio legale nel luogo della loro sede statutaria e le condizioni dellart. 938a cpv. 1 CO non sono soddisfatte. Pertanto, ai sensi dellart. 153 ORC, le persone obbligate alla notificazione sono con la presente diffidate a rispristinare la situazione legale concernente il domicilio legale e a notificare allufficio del registro di commercio la relativa iscrizione, entro 30 giorni dalla presente pubblicazione. Trascorso infruttuoso tale termine, sarà decretato dallufficio del registr di commercio il loro scioglimento oppure, nel caso di ditte individuale, la loro cancellazione. Lufficio del registro di commercio pronuncerà inoltre nei confronti della persona obbligat alla notificazione unammenda da CHF 10.- fino a CHF 500.-, conformemente allart. 943 CO.

    • GR Mutazioni Boldini SA - Vini e Distillati, in San Vittore, CH-350.3.006.366-8, società anonima (FUSC no. 114 del 18. 06. 2003, pagina 8, publ. 1040900). Persone e firme cancellate: Fido Consult SA, in Grono, ufficio di revisione. Nuove persone iscritte o modifiche: FIDO CONSULT REVISIONI SA (CH-350.3.010.338-5), in Grono, ufficio di revisione. Giornale no 3981 del 18.08.2009 05211174

    • GR Mutationen catalogic ag, in St. Moritz, CH-320.3.049.116-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 179 vom 16. 09. 2008, S. 9, Publ. 4653502). Firma neu: catalogic ag in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 30.07.2009 aufgelöst. Liquidationsdomizil: c/o Netrange AG, Lukasstrasse 17, 9008 St. Gallen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Buchle, Bernhard, von Roggwil TG, in St. Gallen, Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Mitglied). Tagebuch Nr. 3971 vom 18.08.2009 05209818

    • GR Mutationen Caverna GmbH, in Samedan, CH-350.4.000.701-8, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 146 vom 30. 07. 1999, S. 5217). Gemäss Erklärung des Geschäftsführers vom 19.12.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Gabold, Norbert, deutscher Staatsangehöriger, in Zürich, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Pfiffner, Mario, von Quarten, in Silvaplana, Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift. Tagebuch Nr. 3972 vom 18.08.2009 05210584

    • Aufforderung gemäss Art. 89 aHRegV Diese Gesellschaft verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation dem zuständige Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firma im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Gesellschaft von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • GR Mutationen Diana DCL SA, in Silvaplana, CH-350.3.000.987-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 182 vom 20. 09. 1995, S. 5218). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Honegger-Lüthi, Ursula, von Zürich, in Alpnach, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Tagebuch Nr. 3973 vom 18.08.2009 05210586

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • GR Mutazioni Fondazione Val Meira, in Braggio, CH-350.7.000.909-4, fondazione (FUSC no. 71 del 15. 04. 2009, pagina 12, publ. 4972402). Persone e firme cancellate: Methfessel, Rita, da Bellinzona, in Braggio, vice-presidente, con firma collettiva a due con il presidente; Hertzfeldt, Roger, cittadino tedesco, in Ebikon, presidente, con firma collettiva a due. Giornale no 3982 del 18.08.2009 05211176

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • GR Mutationen Hobby Frei AG, in Chur, CH-130.0.006.709-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 163 vom 25. 08. 2008, S. 8, Publ. 4623418). Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 15.06.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kurath & Pfiffner Treuhand + Verwaltungs AG, in Mels (CH-320.3.030.668-8), Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 3975 vom 18.08.2009 05211166

    • Diffida secondo lart. 153 ORC Gli enti giuridici qui di seguito elencati non hanno più il domicilio legale nel luogo della loro sede statutaria e le condizioni dellart. 938a cpv. 1 CO non sono soddisfatte. Pertanto, ai sensi dellart. 153 ORC, le persone obbligate alla notificazione sono con la presente diffidate a rispristinare la situazione legale concernente il domicilio legale e a notificare allufficio del registro di commercio la relativa iscrizione, entro 30 giorni dalla presente pubblicazione. Trascorso infruttuoso tale termine, sarà decretato dallufficio del registr di commercio il loro scioglimento oppure, nel caso di ditte individuale, la loro cancellazione. Lufficio del registro di commercio pronuncerà inoltre nei confronti della persona obbligat alla notificazione unammenda da CHF 10.- fino a CHF 500.-, conformemente allart. 943 CO.

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • GR Mutationen Ivraina Fiduziari SA, in Zernez, CH-350.3.003.039-8, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 22 vom 01. 02. 2001, S. 791). Statutenänderung: 22. 06. 2009. Zweck neu: Betrieb einer Treuhand- und Revisionsunternehmung; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 22.06.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Flury Treuhand, in Küblis, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 3976 vom 18.08.2009 05209820

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • GR Mutationen Mövenpick Raststätte Heidiland AG, in Maienfeld, CH-350.3.003.889-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 161 vom 21. 08. 2008, S. 8, Publ. 4620450). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Möhr, Christian, von Maienfeld, in Maienfeld, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Kunz, Leonhard, von Fläsch, in Fläsch, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kunz, Heinz-Urs, von Fläsch, in Fläsch, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Leuener, Max, von Maienfeld, in Maienfeld, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Alfina Revision AG (CH-350.3.000.450-1), in Chur, Revisionsstelle (bisher: Alfina Revision AG, in Chur). Tagebuch Nr. 3977 vom 18.08.2009 05211168

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 153 HRegV Diese Rechtseinheit ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153 HRegV für aufgelöst erklärt un die Mitglieder des obersten Leitungs -oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Diffida secondo lart. 153 ORC Gli enti giuridici qui di seguito elencati non hanno più il domicilio legale nel luogo della loro sede statutaria e le condizioni dellart. 938a cpv. 1 CO non sono soddisfatte. Pertanto, ai sensi dellart. 153 ORC, le persone obbligate alla notificazione sono con la presente diffidate a rispristinare la situazione legale concernente il domicilio legale e a notificare allufficio del registro di commercio la relativa iscrizione, entro 30 giorni dalla presente pubblicazione. Trascorso infruttuoso tale termine, sarà decretato dallufficio del registr di commercio il loro scioglimento oppure, nel caso di ditte individuale, la loro cancellazione. Lufficio del registro di commercio pronuncerà inoltre nei confronti della persona obbligat alla notificazione unammenda da CHF 10.- fino a CHF 500.-, conformemente allart. 943 CO.

    • Diffida secondo lart. 153 ORC Gli enti giuridici qui di seguito elencati non hanno più il domicilio legale nel luogo della loro sede statutaria e le condizioni dellart. 938a cpv. 1 CO non sono soddisfatte. Pertanto, ai sensi dellart. 153 ORC, le persone obbligate alla notificazione sono con la presente diffidate a rispristinare la situazione legale concernente il domicilio legale e a notificare allufficio del registro di commercio la relativa iscrizione, entro 30 giorni dalla presente pubblicazione. Trascorso infruttuoso tale termine, sarà decretato dallufficio del registr di commercio il loro scioglimento oppure, nel caso di ditte individuale, la loro cancellazione. Lufficio del registro di commercio pronuncerà inoltre nei confronti della persona obbligat alla notificazione unammenda da CHF 10.- fino a CHF 500.-, conformemente allart. 943 CO.

    • Diffida secondo lart. 155 ORC Gli enti giuridici qui di seguito elencati presumibilmente non esercitano più alcuna attività economica e non dispongono più di alcun attivo realizzabile. Constatato come linvito alle persone obbligate a notificare la cancellazione al competente registro di commercio, oppure di addurre per iscritto un interesse motivato a mantenimento delliscrizione, è rimasto senza riscontro, con la presente i soci o gli azionisti, così come i creditori, sono esortati a comunicare per iscritto un interesse motivato al mantenimento delliscrizione dellente giuridico entro 30 giorni dalla terza pubblicazione della grida. Se non perverranno domande tempestive, questi enti giuridici saranno cancellati dufficio (art. 938a cpv. 1 CO). In caso contrario, lufficio del registro di commercio trasmetterà il caso al tribunale competente per decision.

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Diffida secondo lart. 153 ORC Gli enti giuridici qui di seguito elencati non hanno più il domicilio legale nel luogo della loro sede statutaria e le condizioni dellart. 938a cpv. 1 CO non sono soddisfatte. Pertanto, ai sensi dellart. 153 ORC, le persone obbligate alla notificazione sono con la presente diffidate a rispristinare la situazione legale concernente il domicilio legale e a notificare allufficio del registro di commercio la relativa iscrizione, entro 30 giorni dalla presente pubblicazione. Trascorso infruttuoso tale termine, sarà decretato dallufficio del registr di commercio il loro scioglimento oppure, nel caso di ditte individuale, la loro cancellazione. Lufficio del registro di commercio pronuncerà inoltre nei confronti della persona obbligat alla notificazione unammenda da CHF 10.- fino a CHF 500.-, conformemente allart. 943 CO.

    • GR Mutationen Tarcisi Maissen SA, in Trun, CH-350.3.003.798-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 145 vom 30. 07. 2009, S. 12, Publ. 5169626). Domizil neu: Schreinerei, Postfach 109, 7166 Trun. Tagebuch Nr. 3978 vom 18.08.2009 05211170

    • GR Cancellazioni Tic Invest AG in liquidazione, in Cama, CH-350.3.004.920-6, società anonima (FUSC no. 170 del 01. 09. 2000, pagina 5981). Questa società è cancellata dufficio in applicazione delle disposizioni dellart. 89 ORC del diritto previgente. Giornale no 3983 del 18.08.2009 05209870

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • GR Mutationen Treuhand Rest, Bezzola + Partner AG, in Susch, CH-350.3.004.443-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 77 vom 22. 04. 2008, S. 8, Publ. 4440902). Statutenänderung: 24. 06. 2009. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 22.06.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Flury Treuhand, in Küblis, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 3979 vom 18.08.2009 05211172

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 154 HRegV Diese Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und inner 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid

    • GR Mutationen Wohnbaugenossenschaft Compogna, in Thusis, CH-350.5.000.815-4, Genossenschaft (SHAB Nr. 128 vom 05. 07. 2005, S. 10, Publ. 2917972). Statutenänderung: 21. 06. 2008. Zweck neu: Erstellen und Vermieten von preisgünstigen und zweckmässigen Alterswohnungen an Mitglieder der Genossenschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Ritter, Bruno, von Mels, in Thusis, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied); Jäger, Elvira, von Thusis und Rongellen und Cazis, in Thusis, Mitglied und Kassierin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied); Walt, Christiana, von Eichberg und Thusis, in Thusis, Mitglied und Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: ohne eingetragene Funktion); Gredig + Partner AG (CH-350.3.002.710-6), in Thusis, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 3980 vom 18.08.2009 05209868

    • Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Diese Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen i Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird diese Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid