Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 03.09.2004 – Kanton Appenzello Interno

    • AI Mutationen Albitrag AG, in Appenzell, CH-310.3.000.006-9, Transport von und Handel mit Gütern aller Art, insbesondere im Baubereich, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 99 vom 28. 05. 1997, S. 3585). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Brauchli, Marta, von Berg TG und Weinfelden, in Berg TG, Vizepräsidentin, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brauchli, Hans, von Berg TG und Weinfelden, in Appenzell, Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Berg TG, Präsident). Tagebuch Nr. 241 vom 30.08.2004 02433474

    • AI Mutationen Wohlfahrtsfonds der Firmen Albin Breitenmoser AG und Weberei Appenzell AG, in Appenzell, CH-310.7.000.418-8, Erbringung von Vorsorgeleistungen an die Mitarbeiter der beiden Stifterfirmen und wirtschaftlich oder finanziell eng mit diesen verbundenen Unternehmungen sowie an die Angehörigen bzw, Stiftung (SHAB Nr. 140 vom 20. 07. 2000, S. 4987). Urkundenänderung: 19. 08. 2004. Name neu: Wohlfahrtsfonds der alba Gruppe. Zweck neu: Erbringung von Vorsorgeleistungen an die Mitarbeiter der beiden Stifterfirmen und Unternehmungen, deren Aktienkapital sich zu mindestens 2/3 im Besitz der Stifterfirmen oder der alba Beteiligungs- und Immobilien AG befindet (nachfolgend angeschlossene Firmen genannt) sowie an die Angehörigen, bzw. Hinterbliebenen dieser Mitarbeiter, insbesondere bei Unfall, Krankheit, Invalidität, Alter und Tod oder bei allgemeiner unverschuldeter Notlage. Das Stiftungsvermögen kann, soweit es als Arbeitgeber-Beitragsreserve ausgeschieden wurde, dazu verwendet werden, die Arbeitgeberbeiträge für die paritätische Personalvorsorgestiftung der angeschlossenen Firmen zu finanzieren sowie allfällige weitere Zusatzleistungen im Hinblick auf das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu erbringen. In teilweiser Erfüllung des Stiftungszweckes kann die Stiftung zugunsten der Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen Versicherungsverträge abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss. Sie kann ausserdem Vorsorgeleistungen zusätzlich zu einer paritätischen Vorsorgeeinrichtung erbringen. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die angeschlossenen Firmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind (ausgenommen sind Leistungen i.S. von Art. 2 Abs. 2) oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie z.B. Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Leistungsprämien usw.). Stiftungsrat von drei oder mehr Mitgliedern sowie Kontrollstelle. Tagebuch Nr. 242 vom 30.08.2004 02433476