Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 15.05.1997 – Kanton Città di Basilea

    • Herabsetzung des Aktien- oder Partizipationskapitals und Aufforderung an die Gläubiger gemäss Art. 733 OR Rheinfinanz AG, Basel Erste Veröffentlichung Die ausserordentliche Generalversammlung der Rheinfinanz AG, in Basel, vom 4. März 1997 hat die Herabsetzung des Aktienkapitals von Fr. 1 200 000.- auf Fr. 810 000.- beschlossen. Diese Herabsetzung wird durchgeführt durch die Herabsetzung des Nennwerts von 1000 Namenaktien zu Fr. 1000.- um je Fr. 325.- durch Rückzahlung von Fr. 325.- und durch die Herabsetzung des Nennwerts von 40 Namenaktien zu Fr. 5000.- um je Fr. 1625.- durch Rückzahlung von Fr. 1625.-. Die Gläubiger der Rheinfinanz AG, Basel, werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie gemäss Art. 733 OR binnen zwei Monaten, gerechnet von der dritten Publikation dieser Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, unter Anmeldung ihrer Forderungen Befriedigung oder Sicherstellung verlangen können. Anmeldungen sind in schriftlicher Form beim Präsidenten des Verwaltungsrates, Dr. Michael Pfeifer, Aeschenvorstadt 4, Basel anzumelden. (A 1871³) 4000 Basel, 15. Mai 1997 Rheinfinanz AG

    • Herabsetzung des Aktien- oder Partizipationskapitals und Aufforderung an die Gläubiger gemäss Art. 733 OR Schweizerischer Bankverein, Basel Erste Veröffentlichung Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre des Schweizerischen Bankvereins hat am 13. Mai 1997 beschlossen, das Aktienkapital von insgesamt Fr. 3 933 047 100.- um Fr. 786 609 420.- auf neu Fr. 3 146 437 680.- nominal herabzusetzen, durch Rückzahlung von Fr. 10.- pro Namenaktie an die Aktionäre und Herabsetzung des Nennwerts sämtlicher Namenaktien von bisher Fr. 50.- auf neu Fr. 40.-. Durch einen besonderen Revisionsbericht der GBR Ernst & Young AG, Basel, wurde festgestellt, dass die Forderungen der Gläubiger trotz Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind und die Liquidität gesichert ist. Gläubiger können binnen zwei Monaten von der dritten Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet (eintreffend) gemäss Art. 733 OR ihre bezifferten Forderungen schriftlich beim Sekretariat des Verwaltungsrates, Aeschenplatz 6, in 4002 Basel, anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen. (A 1872³) 4002 Basel, 15. Mai 1997 Schweizerischer Bankverein Der Verwaltungsratspräsident: Dr. G. Blum