Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 22.08.2012 – Kanton Uri

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • UR Mutationen Gebr. Arnold AG, Immobilien, in Schattdorf, CH-120.3.000.652-5, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 173 vom 07.09.2010, S. 20, Publ. 5801480). Domizil neu: c/o Anton Gisler Transport AG, Militärstrasse 5, 6467 Schattdorf. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Arnold, Alois, von Bürglen UR, in Attinghausen, Präsident, mit Einzelunterschrift; Arnold-Hartmann, Verena, von Attinghausen und Bürglen UR, in Attinghausen, Mitglied, mit Einzelunterschrift; CONVISA Revisions AG (CH-130.9.013.223-8), in Pfäffikon SZ(Freienbach), Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gisler-Bissig, Christian, von Spiringen, in Schattdorf, Mitglied, mit Einzelunterschrift; Kempf-Gisler, Margrith, von Spiringen und Unterschächen, in Unterschächen, mit Einzelunterschrift; Opes Revision AG (100.3.010.282-2), in Emmen, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 371 vom 17.08.2012 06818488

    • UR Löschungen KATZ BIKiNG GMBH in Liquidation, in Altdorf UR, CH-120.4.002.262-1, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 98 vom 22.05.2012, S. 0, Publ. 6686776). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. Tagebuch Nr. 373 vom 17.08.2012 06818492

    • Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich ü kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsor wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für a gelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weite spricht das Handelsregisteramt gegebenfalls gemäss Art. 943 OR ge die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung ein juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzlic Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtsko zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

    • UR Mutationen Manpower AG, in Altdorf UR, CH-120.9.001.673-3, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 73 vom 16.04.2012, S. 0, Publ. 6638926), mit Hauptsitz in: Zug. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Sigrist, Felix, von Meggen und Ebikon, in Ennetbürgen, mit Kollektivunterschrift zu zweien beschränkt auf die Zweigniederlassung. Tagebuch Nr. 372 vom 17.08.2012 06818490