Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 24.05.1996 – Kanton Glarona

    • Glarus (6380) Das Konkursverfahren über die AG vormals R. Schlittler & Co., 8772 Leuggelbach, ist durch Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 9. Mai 1996 als geschlossen erklärt worden. 8750 Glarus, 24. Mai 1996 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus: Christof Störi

    • Glarus (6378) Kollokationsplan, Lastenverzeichnis und Inventar Im Nachlasskonkurs über die Rimini Bauunternehmung AG, Buchholzstrasse 48, 8750 Glarus, liegen der Kollokationsplan, das Lastenverzeichnis und das Inventar den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und des Lastenverzeichnisses sind innert 10 Tagen von der Bekanntmachung der Auflage im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet (24. Mai 1996) beim Vermittleramt Glarus-Riedern, 8750 Glarus, anhängig zu machen. Soweit keine Klagen erfolgen werden Plan und Verzeichnis rechtskräftig. Allfällige Beschwerden gegen das Inventar sind innert der gleichen Frist bei der unteren Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, Gerichtshaus, 8750 Glarus, schriftlich einzureichen. 8750 Glarus, 24. Mai 1996 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus: Hansruedi Bäbler

    • Glarus (6379) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurs über die Schmuki W. Generalunternehmung AG, Rathausgasse 31, 8750 Glarus, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 10 Tagen von der Bekanntmachung der Auflage im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet (24. Mai 1996) beim Vermittleramt Glarus-Riedern, 8750 Glarus, anhängig zu machen. Soweit keine Klagen erfolgen wird der Plan rechtskräftig. Allfällige Beschwerden gegen das Inventar sind innert der gleichen Frist bei der unteren Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, Gerichtshaus, 8750 Glarus, schriftlich einzureichen. 8750 Glarus, 24. Mai 1996 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus: Hansruedi Bäbler

    • Schuldenruf infolge Fusion gemäss Art. 748 OR Vibromag AG, Niederurnen Erste Veröffentlichung Aktiven und Passiven der Vibromag AG, Niederurnen, gemäss Bilanz per 1. Januar 1996 gehen nach Massgabe von Art. 748 OR per 1. Januar 1996 auf die Kofinag AG, Niederurnen, über. Infolge Fusion ist die Vibromag AG, Niederurnen, aufgelöst. Schulden der aufgehobenen Gesellschaft werden bei Fälligkeit von der Kofinag AG, Niederurnen, beglichen. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen gegen die Vibromag AG, Niederurnen, innert einer Frist von zwei Monaten nach der dritten Veröffentlichung dieses Schuldenrufes schriftlich bei der Kofinag AG, mit Sitz in 8867 Niederurnen, anzumelden. Ohne Forderungsanmeldung innert der gesetzlichen Frist wird der Verzicht auf Sicherstellung angenommen. (A 1744³) 8867 Niederurnen, 9. Mai 1996 Kofinag AG: H. Meier