Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 25.04.1997 – Kanton Glarona

    • Glarus (7888) Kollokationsplan, Lastenverzeichnisse und Inventar Im Konkurs über die G + G Immobilien AG, Spielhof 18, 8750 Glarus, liegen der Kollokationsplan, die Lastenverzeichnisse und das Inventar den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und der Lastenverzeichnisse sind innert 20 Tagen von der Bekanntmachung der Auflage im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet (25. April 1997) beim Kantonsgericht, Gerichtshaus, 8750 Glarus, schriftlich im Doppel einzureichen. Es wird ausdrücklich auf Art. 19 EG SchKG (Frist für richterliche Weisungen) und Art. 20 EG SchKG (Frist für Aktenhinterlage, Zeugenansinnen, Edition) hingewiesen. Soweit keine Klagen erfolgen, wird der Plan rechtskräftig. Allfällige Beschwerden gegen das Inventar sind innert der gleichen Frist bei der Direktion des Innern, Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Sandstrasse 29, 8750 Glarus, schriftlich einzureichen. 8750 Glarus, 25. April 1997 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus: Christof Störi, StV Konkursamt