Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 25.09.1996 – Kanton Soletta

    • Solothurn (11787) Mit Beschluss vom 29. August 1996 hat der Amtsgerichtspräsident von Dorneck-Thierstein der Knemo AG, Nunningen, eine Nachlassstundung von vier Monaten, das heisst bis zum 30. Dezember 1996 bewilligt. Als Sachwalter ist der Unterzeichnete bestellt. Die Gläubiger der Nachlassschuldnerin werden aufgefordert, ihre Forderungen Wert 29. August 1996 unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte bis spätestens 15. Oktober 1996 dem Sachwalter einzureichen, unter der Androhung, dass sie im Unterlassungsfall bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt wären. Die Akten der Nachlassstundung können während 10 Tagen vor der Gläubigerversammlung im Büro des Sachwalters, Wagner, Wunderlin & Partner AG, 4418 Reigoldswil, eingesehen werden. Ort und Zeit der Gläubigerversammlung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. 4418 Reigoldswil, 25. September 1996 Der gerichtlich bestellte Sachwalter: Peter Wagner, Wagner, Wunderlin & Partner AG, Reigoldswil