Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 26.07.2006 – Kanton Soletta

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SO Löschungen BATIGROUP AG, in Biberist, CH-251.9.000.027-8, Ausführung von Bauarbeiten und Dienstleistungen aller Art im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 12 vom 18. 01. 2006, S. 16, Publ. 3200748), mit Hauptsitz in: Basel. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 2937 vom 20.07.2006 03482732

    • SO Löschungen BATIGROUP AG, in Balsthal, CH-240.9.000.011-6, Ausführung von Bauarbeiten und Dienstleistungen aller Art im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 12 vom 18. 01. 2006, S. 16, Publ. 3200750), mit Hauptsitz in: Basel. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 2938 vom 20.07.2006 03482734

    • SO Löschungen BATIGROUP AG, in Hägendorf, CH-249.9.003.234-0, Ausführung von Bauarbeiten und Dienstleistungen aller Art im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 12 vom 18. 01. 2006, S. 16, Publ. 3200752), mit Hauptsitz in: Basel. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 2936 vom 20.07.2006 03482730

    • SO Löschungen BATIGROUP AG, in Lostorf, CH-249.9.003.305-0, Ausführung von Bauarbeiten und Dienstleistungen aller Art im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 12 vom 18. 01. 2006, S. 16, Publ. 3200756), mit Hauptsitz in: Basel. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 2935 vom 20.07.2006 03482728

    • SO Löschungen BATIGROUP AG, in Olten, CH-249.9.000.016-4, Ausführung von Bauarbeiten und Dienstleistungen aller Art im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 12 vom 18. 01. 2006, S. 16, Publ. 3200744), mit Hauptsitz in: Basel. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 2933 vom 20.07.2006 03482724

    • SO Löschungen BATIGROUP AG, in Solothurn, CH-260.9.000.019-9, Ausführung von Bauarbeiten und Dienstleistungen aller Art im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 12 vom 18. 01. 2006, S. 16, Publ. 3200758), mit Hauptsitz in: Basel. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagebuch Nr. 2934 vom 20.07.2006 03482726

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 88a HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen weisen zur Zei kein Rechtsdomizil am statutarischen Sitz auf. Sie werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Rechtsdomizil zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • SO Löschungen Edwin Rohrer Gestalten mit Blumen, in Bellach, CH-260.1.000.331-5, Dekorations- und Blumengestaltungsatelier, Einzelfirma (SHAB Nr. 10 vom 16. 01. 2006, S. 14, Publ. 3194760). Die Firma ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Tagebuch Nr. 2939 vom 20.07.2006 03482736

    • SO Mutationen FABAG, in Oberbuchsiten, CH-241.3.004.378-5, Entwicklung, Fertigung, Reparatur und Bearbeitung in den Bereichen Fahrzeugbau usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 135 vom 14. 07. 2005, S. 13, Publ. 2933470). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Conz, Livio, von Flums und Olten, in Wangen bei Olten, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Dörfliger, Reinhold sen., von Fulenbach, in Egerkingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hein, Georg, von Netstal, in Hägendorf, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 2922 vom 20.07.2006 03482702

    • SO Mutationen FAES Printing Systems AG, in Gretzenbach, CH-249.3.001.313-6, Vertrieb und Service von Drucksystemen usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom 06. 06. 2005, S. 11, Publ. 2868786). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Weibel, Matthias, von Effingen, in Freienbach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Schmiedrued-Walde (Schmiedrued)). Tagebuch Nr. 2923 vom 20.07.2006 03482704

    • SO Mutationen Fleckviehzuchtgenossenschaft Brunnersberg, in Matzendorf, CH-240.5.000.085-6, Förderung der schweizerischen Fleckviehzucht, Genossenschaft (SHAB Nr. 228 vom 23. 11. 2004, S. 11, Publ. 2555196). Domizil neu: bei Fritz Gerber, Obere Wengi 1, 4713 Matzendorf. Tagebuch Nr. 2924 vom 20.07.2006 03482706

    • Liquidations-Schuldenruf einer Genossenschaft Erste Veröffentlichung 1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Genossenschaft: Fleckviehzuchtgenossenschaft Rohr (SO) in Liquidation, Rohr SO 2. Auflösungsbeschluss durch: Generalversammlung 3. Datum des Beschlusses: 20.04.2006 4. Anmeldefrist für Forderungen: 28.08.2006 5. Anmeldestelle für Forderungen: Urs Käser, Präsident der Fleckviehzuchtgenossenschaft, Rohr(SO) in Liquidation,, Gugenhof 1, 4655 Stüsslingen 6. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Genossenschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. 7. Bemerkungen: Art. 745 OR. Urs Käser 4655 Stüsslingen (03482500)

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • SO Löschungen Garage Rizzo, in Dulliken, CH-241.1.002.778-0, Betrieb einer Garage, Einzelfirma (SHAB Nr. 249 vom 24. 12. 2002, S. 16, Publ. 790098). Die Firma ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Tagebuch Nr. 2940 vom 20.07.2006 03482738

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SO Mutationen Golfplatz Weid Hauenstein AG, in Hauenstein-Ifenthal, CH-249.3.004.459-5, Bau und Betrieb eines Golfplatzes mit der dazu erforderlichen Infrastruktur, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 82 vom 29. 04. 2004, S. 8, Publ. 2237898). Domizil neu: Hauptstrasse 50, 4633 Hauenstein-Ifenthal. Tagebuch Nr. 2925 vom 20.07.2006 03482708

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 708 OR und Art. 86 HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zusand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kan mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SO Löschungen Jura Country Club in Liq., in Hochwald, CH-247.5.000.009-3, Erholung durch sportliche Betätigung, insbesondere durch Schwimmen usw., Genossenschaft (SHAB Nr. 26 vom 09. 02. 2004, S. 11, Publ. 2110034). Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft wird gelöscht . Tagebuch Nr. 2941 vom 20.07.2006 03482740

    • Aufforderung gemäss Art. 68 und 77 Abs. 2 lit.b HRegV Der Geschäftsbetrieb der nachfolgend aufgeführten Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie der Zweigniederlassungen mit Hauptsitz im Ausland hat aufgehört. Die Inhaber, die Gesellschafter oder deren Erben sowie die Hauptniederlassungen im Ausland werden aufgefordert, innert 3 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung der Firma beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Löschung von Amtes wegen vorgenommen.

    • Aufforderungen gemäss Art. 813 Abs. 2 OR und Art. 90 lit.e und Art. 88a HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.

    • SO Mutationen MOUNT PUMA AG, in Oensingen, CH-073.3.004.844-1, Weltweites Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen schweizerischen und ausländischen Unternehmen, insbesondere im Bereich Import und Handel mit Sport- und Modeartikeln usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 238 vom 07. 12. 2005, S. 12, Publ. 3137630). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Mahrer, Peter Paul, von Möhlin, in Wohlen bei Bern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 2927 vom 20.07.2006 03482712

    • SO Mutationen PRETAG (Schweiz), in Oensingen, CH-241.3.004.255-8, Herstellung, Import sowie Verkauf von Sport- und Modeartikeln usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 238 vom 07. 12. 2005, S. 12, Publ. 3137636). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Mahrer, Peter Paul, von Möhlin, in Wohlen bei Bern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 2928 vom 20.07.2006 03482714

    • SO Mutationen Puma (Schweiz) AG, in Oensingen, CH-073.3.015.892-7, Herstellung und Import von sowie Handel mit Sport- und Modeartikeln usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 238 vom 07. 12. 2005, S. 12, Publ. 3137644). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Mahrer, Peter Paul, von Möhlin, in Wohlen bei Bern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagebuch Nr. 2929 vom 20.07.2006 03482716

    • Aufforderung gemäss Art. 68 und 77 Abs. 2 lit.b HRegV Der Geschäftsbetrieb der nachfolgend aufgeführten Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie der Zweigniederlassungen mit Hauptsitz im Ausland hat aufgehört. Die Inhaber, die Gesellschafter oder deren Erben sowie die Hauptniederlassungen im Ausland werden aufgefordert, innert 3 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung der Firma beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Löschung von Amtes wegen vorgenommen.

    • SO Mutationen Restaurant Linde Martin Steiner, in Hauenstein-Ifenthal, CH-249.1.001.725-6, Betrieb des Restaurants Linde, Einzelfirma (SHAB Nr. 95 vom 26. 04. 1985, S. 1596). Domizil neu: Hauptstrasse 32, 4633 Hauenstein-Ifenthal. Tagebuch Nr. 2930 vom 20.07.2006 03482718

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderung gemäss Art. 68 und 77 Abs. 2 lit.b HRegV Der Geschäftsbetrieb der nachfolgend aufgeführten Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie der Zweigniederlassungen mit Hauptsitz im Ausland hat aufgehört. Die Inhaber, die Gesellschafter oder deren Erben sowie die Hauptniederlassungen im Ausland werden aufgefordert, innert 3 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung der Firma beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Löschung von Amtes wegen vorgenommen.

    • SO Löschungen Schliffke Engineering, in Witterswil, CH-280.1.006.960-5, Datenrettung, Datarecovery, Forensics und IT-Beratung/Betreuung, Einzelfirma (SHAB Nr. 250 vom 23. 12. 2004, S. 16, Publ. 2605294). Die Firma ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Tagebuch Nr. 2942 vom 20.07.2006 03482742

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • SO Mutationen Timefactory AG, in Bettlach, CH-254.3.001.517-8, Handel mit Uhren, insbesondere Sportuhren der Marke NIKE und Waren aller Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 199 vom 16. 10. 2003, S. 11, Publ. 1217238). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: CCT Castagna & Castagna Treuhand, in Biel BE, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: CCT Treuhand AG, in Biel/Bienne, Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 2931 vom 20.07.2006 03482720

    • SO Mutationen Vorburger Druck AG, in Däniken, CH-249.3.001.532-4, Betrieb einer Druckerei und Erbringen von Dienstleistungen auf den Gebieten Public Relations und Werbung, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 132 vom 11. 07. 2001, S. 5299). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Regli, Paul, von Hospental, in Schönenwerd, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Vorburger, Rudolf, von St. Margrethen, in Däniken, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift (bisher: Präsident des Verwaltungsrates). Tagebuch Nr. 2932 vom 20.07.2006 03482722

    • Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.

    • Aufforderungen gemäss Art. 813 Abs. 2 OR und Art. 90 lit.e und Art. 88a HRegV Die nachfolgend aufgeführten juristischen Personen sind zur Zeit ohne gesetzliche oder statutarische Verwaltung oder Geschäftsführung und ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Sie werden aufgefordert, den gesetzmässigen und statutarischen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden sie vom Handelsregisteramt für aufgelöst erklärt. Wird binnen 3 Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.