Comunicazioni FUSC/del registro delle imprese dal 28.04.2000 – Kanton Svitto

    • Schwyz (7846) Über die ausgeschlagene Erbschaft von Ulrich Pius, geboren 3. April 1947, gestorben am 9. Januar 2000, wohnhaft gewesen in 6417 Sattel, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirkes Schwyz vom 28. Februar 2000 die konkursamtliche Nachlassliquidation angeordnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters am 25. April 2000 mangels Aktiven wieder eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 8. Mai 2000 die Durchführung des Konkursverfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von CHF 1500.- leistet, gilt das Verfahren als geschlossen. 6410 Goldau, 26. April 2000 Konkursamt Goldau

    • Schwyz (7826) Das Kantonsgericht des Kantons Schwyz hat mit Beschluss vom 13. April 2000 Wicki Othmar, Siegwartstrasse 16, 6403 Küssnacht, ehemals Inhaber der im Handelsregister gelöschten Einzelfirma Hotel Restaurant Tells Hohle Gasse, Othmar Wicki, Artherstrasse 38, 6405 Immensee, eine viermonatige Nachlass-Stundung bewilligt. Dauer der Nachlass-Stundung: 4 Monate, d. h. bis 13. August 2000. Sachwalter: lic. iur. Josef Dettling, RA, Allmeindstrasse 10, 6440 Brunnen. Forderungseingabe: Die Gläubiger werden ersucht, ihre Forderungen, Wert 2. März 2000, unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Auszüge, Fakturen, Schuldschein usw.) beim Sachwalter binnen 20 Tagen anzumelden. Im Unterlassungsfall sind die Gläubiger bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. 6440 Brunnen, 24. April 2000 Der gerichtlich bestellte Sachwalter: RA Josef Dettling, lic. iur. Allmeindstrasse 10, Brunnen

    • Schwyz (7682) Kollokationsplan und Inventar Im Konkurs über Winet Ernst, geboren 8. August, 1959, von Altendorf, Inhaber der EF «E. Winet, Schlosserei», 8853 Lachen, Feldstrasse, wohnhaft in 8852 Altendorf, Zürcherstrasse 7, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 28. April 2000, durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter des Bezirkes March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht können nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, werden Kollokationsplan und Inventar rechtskräftig. Beschwerden gegen die Ausscheidung von Kompetenzstücken sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im SHAB beim Bezirksgerichtspräsidenten der March schriftlich einzureichen. Innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im SHAB sind beim Konkursamt March Begehren um Abtretung der Rechte gemäss Art. 260 SchKG, schriftlich einzureichen: - zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. 8853 Lachen, 18. April 2000 Konkursamt March