- Addas AG in Liquidation
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Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.
- Addas Commodities AG in Liquidation
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Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.
- Addas finance AG in Liquidation
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Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.
- Aqtaar AG in Liquidation
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Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.
- Dahab AG in Liquidation
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Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.
- Rasmal AG in Liquidation
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Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.
- Soroof AG in Liquidation
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Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.
- Swiplus AG in Liquidation
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Aufforderung gemäss Art. 89 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit erscheinen dieser Publikation dem zuständigen Handelsregisteramt ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechetn Eingaben ein, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht. Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde zum Entscheid.