Informations FOSC/Registre du commerce du 19.06.1998 - Kanton Obwald

    • 5. Juni 1998 Bühler & Bühler, in Engelberg, Betrieb des Restaurants Schweizerhaus, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 156 vom 14. 8. 1996, S. 4868). Der Gesellschafter Bruno Bühler ist ausgeschieden; seine Unterschrift ist erloschen. Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma erloschen. Fortsetzung des Geschäfts gemäss Art. 579 OR als Einzelfirma. Firma nun: Trudy Bühler, Restaurant Schweizerhaus.

    • Obwalden (11487) Kollokationsplan und Inventar Im Konkursverfahren über Combal AG, Sitz in Sachseln, Ried, 6074 Giswil, liegen ab 22. Juni 1998 der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern während 20 Tagen bei der unterzeichneten Amtsstelle zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen (seit Beginn der Auflagefrist) beim zuständigen Gericht, und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen (seit Beginn der Auflagefrist) bei der Obergerichtskommission des Kantons Obwalden, durch Klageschrift (im Doppel) anzuheben, ansonst der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden. Innert der gleichen Frist sind Begehren um Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse im Sinne von Art. 260 SchKG beim Konkursamt Obwalden, Sarnen, schriftlich einzureichen, ansonst Verzicht angenommen wird. Auflage- und Anfechtungsfrist: 13. Juli 1998. 6060 Sarnen, 13. Juni 1998 Konkursamt Obwalden: Leo Müller

    • Obwalden (11488) Kollokationsplan und Inventar Im Konkursverfahren über Gsell Rolf, geb. 29. Dezember 1951, von Villmergen AG, Transporte, Flüelistrasse 18, 6060 Sarnen, liegen ab 22. Juni 1998 der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern während 20 Tagen bei der unterzeichneten Amtsstelle zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen (seit Beginn der Auflagefrist) beim zuständigen Gericht, und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen (seit Beginn der Auflagefrist) bei der Obergerichtskommission des Kantons Obwalden, durch Klageschrift (im Doppel) anzuheben, ansonst der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden. Auflage- und Anfechtungsfrist: 13. Juli 1998. 6060 Sarnen, 13. Juni 1998 Konkursamt Obwalden: Leo Müller

    • Obwalden (11489) Kollokationsplan und Inventar Im Konkursverfahren über Lustenberger Erwin, geb. 1. September 1950, von Entlebuch LU, Schreiner, Büntenstrasse 1, 6060 Sarnen, liegen ab 22. Juni 1998 der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern während 20 Tagen bei der unterzeichneten Amtsstelle zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen (seit Beginn der Auflagefrist) beim zuständigen Gericht, und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen (seit Beginn der Auflagefrist) bei der Obergerichtskommission des Kantons Obwalden, durch Klageschrift (im Doppel) anzuheben, ansonst der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden. Auflage- und Anfechtungsfrist: 13. Juli 1998. 6060 Sarnen, 13. Juni 1998 Konkursamt Obwalden: Leo Müller

    • 5. Juni 1998 Bühler & Bühler, in Engelberg, Betrieb des Restaurants Schweizerhaus, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 156 vom 14. 8. 1996, S. 4868). Der Gesellschafter Bruno Bühler ist ausgeschieden; seine Unterschrift ist erloschen. Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma erloschen. Fortsetzung des Geschäfts gemäss Art. 579 OR als Einzelfirma. Firma nun: Trudy Bühler, Restaurant Schweizerhaus.