Informations FOSC/Registre du commerce du 28.10.1998 - Kanton Thurgovie

    • 22.10.1998 (3194) Angestelltenfonds der Firma Joh. Laib & Cie. A.G. Amriswil, in Amriswil, Unterstützung alter und notleidender Angestellter, die in der Stifterfirma tätig sind oder tätig waren sowie ihrer Angehörigen, Stiftung (SHAB Nr. 199 vom 14. 10. 1996, S. 6251). Eingetragene Personen neu oder mutierend: ags wirtschaftsprüfer ag, in Wil SG, Revisionsstelle.

    • 22.10.1998 (3183) Bachmann & Schneider AG, in Arbon, Fabrikation von Formen und Werkzeugen, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 97 vom 19. 05. 1995, S. 2815). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Reichle, Beat, von Arbon, in Roggwil TG, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: ags wirtschaftsprüfer ag, in Wil SG, Revisionsstelle.

    • 22.10.1998 (3184) Bemix Holding AG, in Weinfelden, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 187 vom 26. 09. 1996, S. 5841). Firma neu: Bemix Holding AG in Liquidation. Die Vormundschaftsbehörde Weinfelden hat mit Beschluss vom 25. Juni 1998 die Beistandschaft für die Gesellschaft aufgehoben. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 20.10.1998 aufgelöst. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Luchsinger Wirtschaftsberatung, in Kreuzlingen, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bongetta, Silvia, von Weinfelden, in Kreuzlingen, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Bock, René, von Untereggen, in Weinfelden, Liquidator, mit Einzelunterschrift; Bodensee Treuhand AG, in Kreuzlingen, Revisionsstelle.

    • Thurgau (20292) Betreibung Nr. 980864 Öffentliche Zustellung eines Zahlungsbefehls für die Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Schuldner: Bischoff Bruno, im Bergli, 8595 Altnau, zurzeit unbekannten Aufenthaltes. Gläubiger: Patria Schweiz. Lebensversicherungs-Gesellschaft, St. Alban-Anlage 26, 4000 Basel. Forderung: Fr. 345 000.- nebst Zins zu 6% seit 18. September 1998 und weiteren Kosten. Forderungsurkunde und deren Datum, Grund der Forderung: Kapital des Hypothekardarlehens auf der Kaffeegasse 11, 8595 Altnau, Namenschuldbrief über Fr. 280 000.- im 1. Rang, d.d. 18. Juli 1922, Namenschuldbrief über Fr. 65 000.- im 2. Rang, d.d. 14. April 1945. Pfandgegenstand: 5¹/Zimmer-Einfamilienhaus mit 1 Parkplatz E. Blatt/Parzelle Nr. 344. Allfälliger Dritteigentümer des Pfandes: Brubiag AG. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten, von der Publikation an gerechnet, für die angegebene Forderung samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen, von heute an gerechnet, dem unterzeichneten Betreibungsamt mitzuteilen (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Besteht zwischen dem Schuldner und seinem Ehegatten Gütergemeinschaft (Art. 221ff. ZGB), so ist dies dem Betreibungsamt mitzuteilen, damit auch dem Ehegatten ein Zahlungsbefehl und die übrigen Betreibungsurkunden zugestellt werden können. Auch der Ehegatte kann Rechtsvorschlag erheben. Will nicht Bestand oder Höhe der Forderung bestritten, sondern nur geltend gemacht werden, dass nicht das Gesamtgut, sondern lediglich das Eigengut und der Anteil des Schuldners am Gesamtgut hafte, so ist der Rechtsvorschlag in diesem Sinne zu begründen, ansonst auch Bestand und Höhe der Forderung als bestritten gelten. Steht die Schuldnerin unter Güterverbindung oder Gütergemeinschaft gemäss den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in der Fassung von 1907 (vergl. Art. 9e und 10/10a Schlusstitel ZGB), so wird dem Ehegatten nur auf Verlangen des Gläubigers ein Zahlungsbefehl zugestellt. Auch der Ehegatte kann in diesem Fall Rechtsvorschlag erheben. Will nicht Bestand oder Höhe der Forderung bestritten, sondern nur geltend gemacht werden, dass lediglich das Sondergut der Schuldnerin hafte, so ist der Rechtsvorschlag in diesem Sinne zu begründen, ansonst auch Bestand und Höhe der Forderung als bestritten gelten. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen. 8594 Güttingen, 19. Oktober 1998 Betreibungsamt Altnau

    • Thurgau (20293) Betreibung Nr. 980865 Öffentliche Zustellung eines Zahlungsbefehls für die Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Schuldner: Bischoff Bruno, im Bergli, 8595 Altnau, zurzeit unbekannten Aufenthaltes. Gläubiger: Patria Schweiz. Lebensversicherungs-Gesellschaft, St. Alban-Anlage 26, 4000 Basel. Forderung: Fr. 16 987.50 nebst Zins zu 6% seit 18. September 1998 und weiteren Kosten. Forderungsurkunde und deren Datum, Grund der Forderung: Semesterzins per 31. Januar 1998 und 31. Juli 1998 inkl. Verspätungszinsen, Namenschuldbrief über Fr. 280 000.- im 1. Rang, d.d. 18. Juli 1922, Namenschuldbrief über Fr. 65 000.- im 2. Rang, d.d. 14. April 1945. Pfandgegenstand: 5¹/Zimmer-Einfamilienhaus mit 1 Parkplatz E. Blatt/Parzelle Nr. 344. Allfälliger Dritteigentümer des Pfandes: Brubiag AG. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten, von der Publikation an gerechnet, für die angegebene Forderung samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen, von heute an gerechnet, dem unterzeichneten Betreibungsamt mitzuteilen (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Besteht zwischen dem Schuldner und seinem Ehegatten Gütergemeinschaft (Art. 221ff. ZGB), so ist dies dem Betreibungsamt mitzuteilen, damit auch dem Ehegatten ein Zahlungsbefehl und die übrigen Betreibungsurkunden zugestellt werden können. Auch der Ehegatte kann Rechtsvorschlag erheben. Will nicht Bestand oder Höhe der Forderung bestritten, sondern nur geltend gemacht werden, dass nicht das Gesamtgut, sondern lediglich das Eigengut und der Anteil des Schuldners am Gesamtgut hafte, so ist der Rechtsvorschlag in diesem Sinne zu begründen, ansonst auch Bestand und Höhe der Forderung als bestritten gelten. Steht die Schuldnerin unter Güterverbindung oder Gütergemeinschaft gemäss den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in der Fassung von 1907 (vergl. Art. 9e und 10/10a Schlusstitel ZGB), so wird dem Ehegatten nur auf Verlangen des Gläubigers ein Zahlungsbefehl zugestellt. Auch der Ehegatte kann in diesem Fall Rechtsvorschlag erheben. Will nicht Bestand oder Höhe der Forderung bestritten, sondern nur geltend gemacht werden, dass lediglich das Sondergut der Schuldnerin hafte, so ist der Rechtsvorschlag in diesem Sinne zu begründen, ansonst auch Bestand und Höhe der Forderung als bestritten gelten. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen. 8594 Güttingen, 19. Oktober 1998 Betreibungsamt Altnau

    • 22.10.1998 (3196) Förderung des Wanderns, in Amriswil, Förderung des Wanderns usw. Stiftung (SHAB Nr. 248 vom 24. 12. 1997, S. 9280). Adresse der Verwaltung neu: c/o Günter Gröger, Breitenäckerstrasse 35, 8918 Unterlunkhofen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Summermatter, Walter, von St. Niklaus, in Amriswil, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gröger, Günter, deutscher Staatsangehöriger, in Unterlunkhofen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsident); Summermatter-Löwinger, Gerda, von St. Niklaus, in Amriswil, Vizepräsidentin und Kassiererin, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Kassiererin).

    • 22.10.1998 (3195) Fürsorgefonds der Firma Joh. Laib & Cie. A.G., in Amriswil, Unterstützung notleidender Angestellter und Arbeiter der Stifterfirma, Stiftung (SHAB Nr. 199 vom 14. 10. 1996, S. 6251). Eingetragene Personen neu oder mutierend: ags wirtschaftsprüfer ag, in St. Gallen, Revisionsstelle.

    • 22.10.1998 (3185) Gebrüder Dähler AG, in Salenstein, Handel mit und Import von Gütern aller Art, inbesondere Agrarprodukten usw. Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 88 vom 08. 05. 1998, S. 3128). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Dähler, Johann, von Appenzell, in Tiassale (CI), Präsident, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Dähler, Markus, von Appenzell, in Berlingen, Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: Mitglied).

    • Thurgau (20342) Das Bezirksgerichtspräsidium Bischofszell, Amriswil, hat mit Entscheid vom 12. Oktober 1998 den von der Koch & Gantenbein AG, Gerbergasse 2, 9220 Bischofszell, (Sachwalter: Dr. Richard Kunz, Glärnischstrasse 24, 8704 Herrliberg) ihren Gläubigern vorgeschlagenen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung im Sinne von Art. 317 ff. SchKG bestätigt und auch für die nicht zustimmenden Gläubiger als verbindlich erklärt. Als Liquidationsorgane wurden bestellt: a. Liquidatorin: Quent AG, Glärnischstrasse 24, 8704 Herrliberg, vertreten durch Dr. Richard Kunz. b. Gläubigerausschuss: - Bürgi Urs lic. iur., c/o Bürgi Nägeli RA, Grossmünsterplatz 9, 8001 Zürich - Farner Ralph, c/o UBS AG, Hauptstrasse 78, 9401 Rorschach - Rüesch Adrian Dr. iur., Oberer Graben 43, 9000 St. Gallen - Stirnemann Fabian, c/o Credit Suisse, CWWA, Postfach 100, 8070 Zürich - Wüthrich Karl lic. iur., c/o Wenger Plattner RA, Mühlebachstrasse 20, 8024 Zürich Der Entscheid ist rechtskräftig. Die der Nachlassschuldnerin bewilligte Stundung ist mit dieser Veröffentlichung (massgebend ist die Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Thurgau) beendigt. 8704 Herrliberg, 15. Oktober 1998 Der Sachwalter: Dr. Richard Kunz Glärnischstrasse 24, Herrliberg

    • Thurgau (20341) Urteilsveröffentlichung Im Nachlassverfahren der Koch + Gantenbein AG, Gerbergasse 2, 9220 Bischofszell, hat das Präsidium des Bezirksgerichtes Bischofszell als Nachlassrichter an der Verhandlung vom 12. Oktober 1998 folgenden Entscheid gefällt: 1. Der Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung zwischen der Koch + Gantenbein AG, Bischofszell, und ihren Gläubigern wird genehmigt, und zwar mit folgenden Ergänzung: - Korrektur von Ziff. 7 Abs. 2, 4. Zeile: Ziff. 8 anstatt Ziff. 7. - Ergänzung von Ziff. 8: Der Gläubigerausschuss ist berechtigt, der Liquidatorin Weisungen zu erteilen. 2. Die Nachlasspetentin bezahlt ab dem verfügbaren aldo des Kostenvorschusses: Entscheid Fr. 1000.-. Der nicht benötigte Teil des Kostenvorschusses wird dem Sachwalter zurückerstattet. 3. Die Nachlasspetentin trägt die Kosten des Sachwalters und der in dessen Auftrag tätigen Sachbearbeiter in der Höhe von Fr. 36 744.05, und zwar durch entsprechende Zahlung an den Sachwalter, soweit dieser nicht durch Akontoleistungen des Bezirksgerichtspräsidiums Bischofszell abgedeckt ist. 4. Mitteilung an die Nachlasspetentin, den Sachwalter für sich und zur Publikation. 5. Weil die Nachlasspetentin den ergänzten Nachlassvertrag ausdrücklich anerkennt, ist der Entscheid am 12. Oktober 1998 in Rechtskraft erwachsen. 9220 Bischofszell, 16. Oktober 1998 Bezirksgericht Bischofszell Präsidium

    • 22.10.1998 (3186) Kyburz Galvanische Verzinkerei AG, in Wagenhausen, Betrieb einer galvanischen Verzinkerei von Kleinmetallteilen, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 170 vom 05. 09. 1997, S. 6557). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kyburz, Heinz, von Oberentfelden, in Kaltenbach (Wagenhausen), Präsident, mit Einzelunterschrift; Kyburz, Antoinette, von Oberentfelden, in Kaltenbach (Wagenhausen), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hutter, Erich, von Oberriet SG, in Kriessern (Oberriet SG), Präsident, mit Einzelunterschrift; Hutter, Daniel, von Oberriet SG, in Kriessern (Oberriet SG), Mitglied, mit Einzelprokura; Hutter, Dr. Remo, von Oberriet SG, in Trübbach, Mitglied, mit Einzelprokura.

    • Thurgau (20204) Einladung zur Gläubigerversammlung Schuldnerin: Malcolor GmbH, Letzistrasse 25, 9015 St. Gallen Die Gläubigerversammlung findet am Montag, 30. November 1998, 14 Uhr, im Restaurant Inseli, Inselistrasse 6, 8590 Romanshorn statt. Aktenauflage: Die Akten können von beteiligten Gläubigern während 20 Tagen vor der Gläubigerversammlung, d. h. vom 10. November 1998 bis 29. November 1998 im Büro des Sachwalters, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 071 463 62 35 Frau Müller) eingesehen werden. Der Schuldner beabsichtigt, seinen Gläubigern einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung vorzuschlagen. An der Gläubigerversammlung sind die Liquidationsorgane (Liquidator, Gläubigerausschuss) zu wählen. 8590 Romanshorn, 21. Oktober 1998 Die gerichtlich bestellte Sachwalterin: Hugentobler & Bühler, Treuhand/ Unternehmensberatung, Romanshorn

    • 22.10.1998 (3193) Marcel Fehr, in Erlen, Käserei, Milchprodukte und Schweinemast, Einzelfirma (SHAB Nr. 1 vom 03. 01. 1994, S. 12). Über den Inhaber dieser Einzelfirma ist mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Bischofszell vom 18.08.1998 der Konkurs eröffnet worden.

    • 22.10.1998 (3191) Peter Breu GmbH, in Horn, Führung von Restaurationsbetrieben sowie Import und Export von Werbe- und Büromaterial, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 110 vom 12. 06. 1997, S. 4053). Firma neu: Peter Breu GmbH in Liquidation. Auflösung der Gesellschaft durch Konkurs gemäss Entscheid der Rekurskommission des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 05.10.1998.

    • 22.10.1998 (3187) SchindlerMobile AG, in Unterschlatt, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Montage und Unterhalt von Verkehrsystemen, insbesondere von Aufzugsanlagen und deren Komponenten, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 10. 07. 1998, S. 4794). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Flükiger, Urs, von Dürrenroth, in Adligenswil, mit Kollektivprokura zu zweien.

    • 22.10.1998 (3188) Sitrag AG, in Amlikon-Bissegg, Handel mit Gütern aller Art, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 162 vom 24. 08. 1998, S. 5838). Statutenänderung: 16. 10. 1998. Aktienkapital neu: CHF 500000.- (bisher: CHF 330000.-). Liberierung Aktienkapital neu: CHF 500000.-. Aktien neu: 500 Namenaktien zu CHF 1000.- (bisher: 330 Namenaktien zu CHF 1000.-).

    • 22.10.1998 (3189) Sivag AG zum Signalisieren und Visualisieren von Bauvorhaben, in Weinfelden, Vermietung und Verkauf von Teleskopstangen zum Signalisieren und Visualisieren von Bauvorhaben sowie Beratung im Bereich der Signaltechnik, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 212 vom 01. 11. 1995, S. 6005). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Jungi, Armin, von Wahlern, in Weinfelden, Präsident, mit Einzelunterschrift; Pauli, Kurt, von Vechigen, in Bussnang, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

    • 22.10.1998 (3192) TRANS-ART, Emil Hrdlicka, in Wängi, Brühlwiesenstrasse 17, 9545 Wängi, Einzelfirma (Neueintragung). Zweck: Kunstvertrieb und -versand von Postkarten, Postern und Drucke. Eingetragene Personen: Hrdlicka, Emil, von Winterthur, in Winterthur, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

    • 22.10.1998 (3190) WA Zoohandlung GmbH, in Arbon, St. Gallerstrasse 11a, 9320 Arbon, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 19. 10. 1998. Zweck: Betrieb eines Gross-, Einzel- und Versandhandels, Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von Klein- und Wildtieren, Tiernahrung und Gegenständen für die Tierhaltung und Tierpflege sowie aller damit zusammenhängenden Geschäften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben und veräussern. Stammkapital: CHF 180000.-. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Meyer Zoobedarf, in Arbon, gemäss Übernahmebilanz per 31.08.1998 und Sacheinlagevertrag vom 19.10.1998 mit Aktiven von CHF 212253.- und Passiven von CHF 25080.- zum Preise von CHF 187173.-, wovon CHF 180000.- auf das Stammkapital angerechnet und CHF 7173.- als Forderung gutgeschrieben werden. Publikationsorgan: SHAB. Eingetragene Personen: Meyer, Astrid, von Oftringen, in Arbon, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 89000.-; Meyer, Walter, von Oftringen, in Arbon, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 91000.-.